
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr insgesamt 9.034 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet. Mehr als 1.000 dieser Verfahren standen im Zusammenhang mit Ferien. Das hat eine Umfrage bei den fünf Bezirksregierungen des Landes ergeben.
«Eine Beurlaubung, um zum Beispiel einen günstigen Ferienflieger nutzen zu können, ist nicht zulässig», erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. In einem Runderlass des Schulministeriums sei ausdrücklich geregelt: «Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.»
Saftige Bußgelder drohen
Wer trotzdem direkt vor oder nach den Ferien unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Das eigenmächtige Verlängern von Ferien werde bei Schulpflichtverletzungen und der Bemessung von Bußgeldern «besonders schwer gewichtet», teilte die Bezirksregierung Münster mit.
Die Bezirksregierungen sind in solchen Fällen für Gymnasien, Gesamt-, Real-, Sekundarschulen und Berufskollegs zuständig – an Grundschulen sowie den meisten Förder- und Hauptschulen werden sie hingegen von den Schulämtern der Städte und Kreise geführt. Deren Zahlen werden von den Mittelbehörden nicht erfasst.
Moment-Aufnahme oder Trend zur Ferienverlängerung?
Die Münsteraner Bezirksregierung hatte in den vergangenen Jahren steigende Zahlen verzeichnet, will daraus aber noch keinen Trend zur Ferienverlängerung ableiten. «Die Schulen sind für dieses Thema sensibilisiert», betonte eine Sprecherin.
Im vergangenen Jahr gab es im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster 2.062 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht, nach 1.618 ein Jahr zuvor und 1.311 im Jahr 2022. Speziell im Zusammenhang mit Ferien wurden im vergangenen Jahr 275 Fälle gezählt nach 206 ein Jahr zuvor und 177 im Jahr 2022. Allerdings wurde am Ende nicht in allen eingeleiteten Verfahren auch tatsächlich ein Bußgeld verhängt.
Auch 2025 schon erste «Ferienverlängerer» erwischt
Als einzige Mittelbehörde hat Münster auch schon eine erste Zwischenbilanz für das laufende Jahr: Bis Anfang Juni wurden hier bereits 139 Bußgeldverfahren wegen Ferienverstößen eingeleitet. Die Sommerferien sind also noch nicht in den Zahlen enthalten.
Die mit Abstand höchsten Zahlen hat die Bezirksregierung Düsseldorf zu vermelden: Hier gab es im vergangenen Jahr 3.719 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Schulpflichtverletzungen. Diese Fälle sind seit 2021 (1.855) stetig angestiegen. Gleiches gilt für die ferienbezogenen Verfahren, deren Zahl seitdem von 189 auf 557 geklettert ist.
Steigende Zahlen verzeichnet auch die Kölner Bezirksregierung. Hier wuchs die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht seit 2021 von 173 auf 913. Allerdings wird hier nicht differenziert, welche Fälle im Zusammenhang mit Ferien standen.
So hält es auch die Bezirksregierung Detmold, deren Statistik alle Schulpflichtverletzungen, inklusive Schwänzen außerhalb von Ferienkorridoren, umfasst. Von 2023 auf 2024 sank die Zahl der Bußgeldanordnungen in solchen Fällen leicht um 31 auf 850.
Auch im Regierungsbezirk Arnsberg gab es zuletzt abnehmende Fallzahlen: Von 2023 auf 2024 sank die Zahl der Bußgeldbescheide wegen Schulpflichtverletzungen um 105 auf 1.521. Die ferienbezogenen Bußgeldbescheide sanken bereits seit 2022 um 90 auf 208.
Ältere Schüler können selbst zur Verantwortung gezogen werden
Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann – neben den Erziehungsberechtigten – auch gegen die Schüler ein weiteres Bußgeld verhängt werden – etwa, wenn Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren.
Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern richtet sich das Bußgeldverfahren ohnehin gegen sie selbst. Wenn im Fall einer Krankmeldung eines Schülers begründete Zweifel bestehen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen. News4teachers / mit Material der dpa
Todesfall vorgetäuscht – um früher in die Ferien fliegen zu können
„Wenn im Fall einer Krankmeldung eines Schülers begründete Zweifel bestehen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen“
Kinderärzte in unserer Stadt stellen keine Atteste für Schulen mehr aus. Und jetzt?
Doch wenn die Schule ein offizielles Schreiben mit gibt, dann müssen sie
Welche Weisungsbefugnis haben Schulen gegenüber freiberuflich tätigen Ärzten noch einmal genau?
Ja, ab 20 Fehltagen…..das ist ja auch schon ein Hausnummer…..da würde ich auch versuchen ein Attest zu verlangen….klappt halt nicht immer….manche Ärzte sehen es trotz Brief nicht ein….ist dann halt so….
AUs gibt’s aber nur für Arbeitnehmer. Gegen eine solche Festlegung einer SL würde ich auch klagen.
Die müssen gar nichts….wer schreibt ihnen vor, dass sie ein Attest ausstellen müssen? Die Schule kann in einem Schreiben höflich darum bitten….der Arzt entscheidet dann, ob er dies tut. Btw, ein Attest kostet auch gerne mal 5 Euro….wer bezahlt das dann?
Ja, die kann sie von dem Schüler verlangen. Aber wenn der Arzt nichts ausstellt hat das keine Konsequenzen. Dann beschweren sich die Eltern bei der BezReg und schon müssen sie nicht mehr.
Nein, die Kinderärtze haben sich gesammelt geweigert Atteste auszustellen, weil ihre Praxen überlastet waren. Da ging es nicht um Kosten, sondern um Arbeit.
Da kann das Ministerium dann anordnen, was es will. Spätestens bei Klageandrohung knicken die (in Gestalt der BezReg, die das natürlich nicht selber entscheidet) ein. Die Ärzte hat das nicht interessiert und es gab natürlich auch keine Konsequenzen gegen sie. Hätte ja auch eine Klagewelle nach sich gezogen und dann geht man in D immer einen Schritt zurück.
Die Schulverwaltung kann die Ärzte nicht verpflichten. Im Grunde müssten ja die Eltern die Ärzte wegen nicht Erbringung einer Leistung verklagen.
Ja, Mika, das findet man auch in NRW festgeschrieben und wird bei uns in SLDBs auch immer heiß diskutiert. Aber die Kinderärzte in unserer Stadt haben durch die Ärztekammer mitteilen lassen, dass sie keine Atteste mehr ausstellen, weil sie überlastet sind….(was vermutlich auch stimmt…)
Aha, welche Konsequenzen haben die Kinderärtzte denn zu erwarten, wenn sie das nicht machen?
Keine.
Vice versa – es gibt aber auch Ärzte deren Atteste von Schulen nicht mehr akzeptiert werden, da ihnen der Ruf eines “doc holliday” anhängt.
Das ganze ist ohnehin ein gewaltiger Krampf. Einmal abgesehen von den besonderen Beurlaubungsbedingungen vor und nach den eigentlichen Ferienterminen, besteht das Dilemma ja auch während des gesamten Schultages.
Aus eigener Erfahrung als Lehrkraft und als Elternteil weiß ich, dass viele Praxen Arzttermine für Kinder liebend gerne in den Vormittagsbereich legen, da die Praxen da nur gering ausgelastet sind, weil die meisten Berufstätigen diese Vormittagstermine im Regelfall ablehnen bzw. ablehnen müssen.
Den SuS, die mir als KL ans Bein gebunden waren, habe ich grundsätzlich empfohlen, lasst euch in der Praxis eine Bescheinigung ausstellen, dass ihr am Tag dd.mm.jj ind er zeit von x bis y in der Praxis gewesen seid.
Beim ärztlichen Attest sehe ich grundsätzlich das Problem, dass es gegen den Datenschutz verstößt, da der Grund für die ärztliche Versorgung ja genannt werden müsste, oder es aber ein “Gefälligkeitsgutachten” ist.
“XYZ ist bei mir in der Zeit von x bis y in ärztlicher Behandlung gewesen.”
Diesen “Wisch” müsste jedes Gericht im Streitfall dem Aussteller um die Ohren hauen.
Jetzt wird es aber abenteuerlich
Vice versa – es gibt aber auch Ärzte deren Atteste von Schulen nicht mehr akzeptiert werden, da ihnen der Ruf eines “doc holliday” anhängt.
Eltern sind nicht verpflichtet, sich vor jeder Entscheidung über das Wohl ihres Kindes mit dem Gerechtigkeits- oder “Wahrheits”empfinden der Lehrkraft abzustimmen.
Und wenn ein Kind krank ist – ob nun am Montag oder am letzten Schultag vor den Ferien – dann ist es krank. Punkt. Der Arzt stellt ein Attest aus – oder eben nicht. Nicht der Lehrer. Das ist das Äquivalent zu “Der Lehrer beendet die Stunde”.
Und nein, die Schule ist nicht die Instanz, die darüber zu richten hat, ob es sich dabei um “echte” oder “bequeme” Krankheiten handelt.
Statt ständig auf Missbrauch zu schielen, könnte man sich ja auch fragen:
Wie sehr hat sich der Unterricht in der letzten Ferienwoche eigentlich noch durch Lernfortschritt ausgezeichnet – oder dreht sich alles nicht ehrlicherweise schon um Putztage, “Projekt”tage und Montagsmaler?
Oder ist es weniger Angst vor Missbrauch sondern ein Gefühl der “Ungerechtigkeit”, weil manche schon in den Ferien sind, während die Lehrkraft noch Frondienst in der Schule ableisten muss?
Wie wäre der Aufschrei, wenn Eltern die Dienstunfähigkeit von Lehrkräften anzweifeln würden?
Alternative: Zugang aller Schülerinnen und Schüler zu Amtsärzten. Es könnte ja auch Amts-Kinderärzte geben. Oder Amts-Kieferorthopäden. Und die Terminvergabe wird von Lehrkräften gemanaged.
Hauptsache, es wird viel heiße Luft in die Umgebung geblasen.
Spart Euch Eure Energie doch einfach für was sinnvolles auf!
Die Attestpflicht wird aber vom MSB in den Zeiten vor und nach den Ferien vorgeschriebenen. Außerdem kann in dringenden Fällen bei einer hohen Zahl an Fehlstunden durch Konferenzbeschluss die Attestpflicht angeordnet werden. In allererster Linie geschieht das, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren abzuwenden.
Ich für meinen Teil habe beides versucht tunlichst zu vermeiden, bis auf ein einziges Mal, da musste ich die Dokumentation für das Ordnungswidrigkeitenverfahren erstellen. Bei rechtzeitiger Intervention und Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten lässt sich manches Ungemach umgehen.
Kleiner Tipp, die Auflösung des Haushalts/die Änderung des Lebensmittelpunktes ist rechtssicher.
Man kommt halt nicht immer drumherum, auch wenn natürlich Gespräche stattfinden.
Leider musste ich letztes Schuljahr 6 Bußgeldanträge für ein einzelnes Kind schreiben…..knapp 400 Fehlstunden, davon 350 unentschuldigt…..
Selbst das JA konnte die Mutter nicht überzeugen, dass ein Schulbesuch sinnvoll sein könnte….und bezahlen wird sie auch nicht können, da Bürgergeld….Absitzen auch nicht, da Neugeborenes….
Tja….
Meine Devise, mit den Kindern/Jugendlichen, die vor mir sitzen, komme ich schon irgendwie klar, denn die eigentlichen Probleme sitzen zuhause.
Amtsärzte? Lach. Wer wird denn noch Amtsarzt und lässt sich nach A13/A14 besolden? Da ist der Mangel ja noch viel größer als bei den Lehrkräften…
Der Arzt kann nicht Krankschreibung, er kann lediglich attestieren, dass der Schulbesuch krankheitsbedingt nicht möglich ist.
Ja, aber wie schon gesagt, eine AU gibt es nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
“…es gibt aber auch Ärzte deren Atteste von Schulen nicht mehr akzeptiert werden, da ihnen der Ruf eines “doc holliday” anhängt.”
Ooohhh, ganz dünnes Eis. Da kommt dann auch gaaanz schnell Post vom Anwalt. Wir winken alle Atteste durch … sollen sich da doch andere kümmern.
Ich weiß, die Standsicherheit der Bez.-Reg. in Prozessen ähnelt sehr stark in Bezug auf die Konsistenz an Wackelpudding – außer es sind Disziplinarverfahren.
Ja, das will ich einmal sehen. Schule erkennt ärztliches Attest nicht an. Spätestens die Schulbehörde wird einen da aber so was von zurückpfeifen…
Überlastung. Siehe Fräulein Rottenmeier. Was die gleiche Situation.
Es ist doch ganz einfach. Um an ein Attest zu kommen, muss man in der Regel persönlich beim Arzt aufschlagen. Dieser untersucht und stellt dann ein Attest aus. Das macht Arbeit, das führt dazu, dass die Kinderarztpraxen noch verstopfter sind. Um also zu verhindern, dass das Kind wegen einer Lapalie überhaupt erst aufschlägt, nur um ein Attest zu bekommen, verweigert man öffentlich ein Attest….
Nö!!
Nicht nur in Ihrer Stadt, sondern fast überall. Tja, Pech gehabt.
Mir ist das wirklich wumpe und ich renne da nicht hinterher. Wenn Eltern meinen, so einen move zu machen und entschuldigen ihr Kind nicht entsprechend, dann habe ich ratzfatz den Bußgeldantrag ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und abgeschickt….dauert keine 5 Minuten….
Aber tatsächlich haben ich Bußgeldanträge wegen Fehlen vor und nach den Ferien seit bestimmt 5 Jahren nicht mehr ausgefüllt. Die Eltern, die schlau sind, lassen sich von mir beurlauben, nachdem sie mir nachgewiesen haben, dass es nicht um eine billige Ferienlösung geht….die haben dann an Flughäfen auch einen Schrieb von mir dabei….für den Fall der Fälle….
Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule on its best.
Schlaue Schüler und Eltern “verlängern” die Ferien ja mittlerweile nicht nur um einen Tag sondern um eine ganze Woche vor den Ferien.
Ein Woche vor Ferienbeginn wird scheinbar an den Flughäfen noch nicht so intensiv kontrolliert…
Wenn man aus einem anderen Bundesland fliegt, welches eventuell schon Ferien hat, fällt das sowieso nicht auf….
Allerdings könnte es im Falle dessen, wenn es auffällt sehr teuer werden.
Schon vor Jahren kostet einen Woche unentschuldigtes Fehlen vor bzw nach den Ferien ca. 700 € je Erziehungsberechtigter…..
Ab Amsterdam-Schipol und schon sieht die BPol alt aus. Empfiehlt sich besonders für NRW, aber auch für Teile von Nds
Ich kenne nicht wenige Lehrkräfte, die das auch machen.
Eine Lehrerin hat bereits im Februar verkündet, dass sie 4 Tage vor den Ferien krank sein wird, um für 7 Wochen in den Urlaub zu gehen.
Ohne Worte.
Was sagen die Kolleginnen und Kollegen dazu?
Da staune ich aber sehr, denn ist ganz klar eine Dienstrechtsverletzung. Und die Kollegin erzählt das öffentlich? Ich bin da ernsthaft erschüttert.
Ja. Das erzählt sie öffentlich. Mit Entrüstung, dass ihrem Antrag auf Dienstbefreiung nicht stattgegeben wurde.
Bei Angestellten wäre das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Ich gehe davon aus, dass der Sache nicht nachgegangen wird und dass das ohne Konsequenzen bleibt.
Was bleibt ist ein schaler Nachgeschmack und die Frage, wie sich das Verhalten aller entwickelt.
Wenn sich A aufführt wie ein Idiot kann das B auch machen. Und das eigene Verhalten ist ja immer nur Reaktion auf das der anderen.
Wie finden denn die Kollegen so ein Verhalten?
Ich wüsste, dass meine Kolleginnen sowas unglaublich unkollegial finden würden und dies auch so sanktionieren würden….da müsste SL gar nicht groß eingreifen….
Ich finde es zum k*** und habe das auch deutlich zum Ausdruck gebracht.
Andere zeigen tatsächlich Verständnis und bestärken sie. Und finden sie toll, weil sie sich nichts gefallen lässt.
Was heißt, sich nichts gefallen lassen…..wenn der Sonderurlaub abgelehnt wurde und man mit Ansage krank ist, dann muss die SL handeln….ganz blöde Situation….auch für die anderen Kollegen…..
Natürlich kommt es auf den Kontext an. Und es hat natürlich auch mit der Größe der Schule etwas zu tun. In einem eher familiären also kleinen Umfeld, regelt man solche Wünsche eher naja pragmatisch….d.h. die Kollegin arbeitet Stunden vor (durch Übernahme von xyz) und „feiert“ dann quasi ihre Mehrarbeit ab…..dann wissen aber auch alle Bescheid und entsteht auch kein Unmut…..
In großen eher anonymen Systemen geht da vermutlich nicht….
Da stell natürlich keiner einen Antrag auf Beurlaubung, sondern meldet sich einfach krank. Passiert ja nichts mehr (Noten stehen fest, Zeugnisse sind ausgefertigt)…
Ja, das kann man machen, aber wir möchten dann auch, dass ein Erziehungsberechtigter jeden Tag bei uns kurz aufschlägt oder von einer hiesigen Festnetznummer bei uns anruft. Ansonsten hat die Familie die Wahl: Entweder ärztliches Attest oder Bußgeld….
nächster Schritt: Fußfessel?
Könnte man drüber nachdenken 😉
Aber auch nicht in die Türkei in den Urlaub fliegen…..vor Ferienbeginn……
Das Phänomen der eigenständigen widerrechtlichen Verlängerung von Schulferien zur Nutzung von Billigflügen besteht bereits seit den 1990er Jahren. Das habe ich als ehemalige Leiterin eines Großstadt-Gymnasiums erlebt.
Angesichts der Tatsache, dass an vielen Schulen nach Notenschluss nur noch wenig bis gar kein Unterricht mehr stattfindet, verstehe ich die Aufregung nicht.
Unsere Kinder haben die Schule immer bis zum letzten Tag des Schuljahres besucht und wir haben uns jedes Jahr aufs Neue gefragt warum der Unterricht, nach Eintrag der Noten, nahezu komplett eingestellt wurde. Es wurden Filme geschaut, gefrühstückt u. a.
Ich kann gut verstehen, dass manch einer sich denkt, warum nicht früher in den Urlaub starten und eine Menge Geld sparen – Unterrichtsstoff wird jedenfalls nicht verpasst.
Inzwischen hat es sich ja auch bei Schülern so eingeschliffen, dass sie gar nichts anderes mehr wollen. Teilweise fängt zwei Wochen vor den Ferien schon das Gejammere an:
“Können wir einen Film gucken?” Letztens haben Schüler einer Kollegin gesagt, sie hätten jetzt so viele Filme geguckt, das sie total fertig seien und keinen richtigen Unterricht mehr machen könnten…
Ich hatte auch schon in Klassen Diskussionen wie:
“Wenn ihr jetzt nur Filme guckt, dann bringt es doch nichts, dass ihr noch zur Schule kommt. Da könntet ihr ja gleich zu Hause bleiben!” – Also Unterricht gemacht, die Kids waren wenig begeistert, haben aber meist mitgearbeitet…
Eigentlich müsste man die letzten Wochen nur noch schönen, projektartigen Unterricht machen, der sinnvoll ist und den Kids wirklich Freude macht.
Ich bezweifle aber ehrlich gesagt, dass man das nach MSA-Prüfungen, Abitur, Nachprüfungen und Konferenzen auf die letzte Woche noch gut geplant und durchgezogen bekommt.
Natürlich versuchen Kindee und Jugendliche Unterricht zu umgehen – das ist doch völlig normal. Deswegen muss und sollte das von ihren Lehrkräften nicht so umgesetzt werden, eine nachvollziehbare Ausnahme bildet da natürlich die Gruppe der SuS die gerade ihre Abschlussprüfungen gemacht haben – das ist klar. Aber der Großteil der SuS einer Schule sind davon gar nicht betroffen.
Da muss doch gelten, das Unterricht nach
Notenschluss nicht die Ausnahme bildet. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es in fast allen Fächern Themenbereiche gibt, in denen noch Lücken vorhanden sind. Auch der von Ihnen vorgeschlagene sinnvolle projektartige Unterricht wäre eine gute Alternative zum Frühstücken oder Filmegucken.
Man merkt, dass Sie von der Realität in der Schule nicht den Hauch einer Ahnung haben. Sie haben nie vor einer Klasse gestanden, in der nicht einmal im Ansatz die Bereitschaft zum Lernen vorhanden war. Man kann Wissen nicht einprügeln – Lernverweigerung ist Kopfsache, nicht Lehrfehler.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie mir Realitätsverlust vorhalten. Sie haben recht: ich äußere mich hier als Erziehungsberechtigte und nicht als Lehrerin. Aber das muss ich mir von Ihnen nicht zum Vorwurf machen lassen!
Und ich glaube schon, dass zwischen Lernbereitschaft und wie Lehrende lehren umsetzen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Es besteht Schulpflicht und wenn man hier anfängt die Leine länger zu lassen dann ufert das Ganze irgendwann aus und es werden schon Ferien gemacht, wenn noch Leistungen erbracht werden müssen. Natürlich passiert in den letzten Tagen nicht mehr viel – oder doch? Auch das berühmte Filme schauen, noch mal einen Ausflug machen oder andere Sonderaktionen in der Schule sind sehr wichtig und Schüler und Lehrer lernen sich vielleicht in entspannteren Situationen besser kennen nicht nur aus Leistungssicht.
Wenn es darum geht in dieser Zeit „Sonderaktionen“ einzubauen finde ich das auch angemessen, aber wenn der Unterricht nahezu eingestellt wird finde ich das unangemessen. Es gibt so viele Lücken in vielen Themenbereichen, die aufgearbeitet werden müssten, für eine gute Basis im nächsten Schuljahr – dafür wäre neben frühstücken, kochen und Filmegucken noch Zeit – leider passiert das nicht.
Gab es solche „Beschwerden“ von Eltern? Also die Eltern, mit denen ich mich unterhalte, teilen meine Wahrnehmung. Ich finde es völlig in Ordnung wenn in dieser Zeit auch mal Ausflüge gemacht werden oder zusammen gekocht und gegessen wird, aber wenn Unterricht nach Notenschluss eher die Ausnahme ist, finde ich das unangemessen.
Die Mischung macht’s. Meine persönliche Erfahrung ist, dass nach Notenschluss auch der Unterricht vorbei ist und amS ist das nicht in Ordnung. Warum keine Projektwoche und die Chance zur Förderung bedürftiger SuS?
Atteste hin oder her – das Grundproblem liegt doch darin, dass hier gegen gültige Regeln beschießen wird, Hauptsache ich habe meinen Vorteil.
Das wird den Kindern dann schon von klein auf beigebracht und später wundert man sich, wenn es in ähnlichen Fällen genauso gehand habt wird.
Wie war der Schwerpunkt die Diskussion um die Ferienzeiten. Wir möchten auch mal billiger Urlaub machen. Wobei sie ja komischerweise hier auch die Frage stellt, warum sind die Urlaubspreise immer zu Ferienbeginn so hoch, das es sich “lohnen” kann, eine Wocher dazuzubescheißen.
Natürlich, wir leben mittlerweile in einer Gesellschaft, in der jeder seinen eigenen Vorteil maximiert. Und wer das nicht tut, ist der Depp.
Im Beispiel mit dem verfrühten Ferienbeginn: Wer soll das verhindern?
Die Reiseveranstalter und Flughäfen sind froh darüber, wenn nicht alle zur selben Zeit loswollen, dann können sie Flugzeuge und Unterkünfte besser auslasten. Und die sagen natürlich: Schulpflicht? Geht uns nichts an, da öffentliches Recht. Wir sind Privatfirmen.
Die Polizei sagt: Wir haben zuwenig Personal um das alles zu kontrollieren. Stimmt ja auch.
Die Schulen sagen: Wir können das auch nicht kontrollieren, ist faktisch ja auch kein Personal da, dass forensisch solche Fälle nachverfolgen, ärztliche Atteste kontrollieren könnte usw. Da geht vielleicht in Einzelfällen, aber niicht, wenn das 10% aller Schüler machen. Man kann auch nicht jedes gesellschaftliche Pronlem auf dem Rücken der Lehrkräfte lösen, kurz vor Ferienbeginn gibt es genug in den Schulen zu tun…
Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, individuell wird jeder eine Ausrede für sich finden, warum es “gut und gerecht” ist, dass man früher in den Urlaub fliegt: Man verdient ja so wenig Geld, braucht also die billigeren Preise, in der Schule wird nur noch “soziales Gedöns” gemacht und Filme geguckt, die Noten stehen fest, die Lehrer sind sowieso allle krank,… nennt man “Rationalisierung” des eigenen Verhalten.
Wir haben ein gesamtgesellschaftliches Problem, dass Sie mit Rationalisierung des eigenen Verhaltens beschreiben – da sind auch Lehrkräfte nicht ausgenommen.
Wir wollen ja auch nicht immer die Deppen sein! (s.o.)
Konkurrierende Anforderungen, Vorstellungen, Vorgaben, Bedürfnisse – keine klaren und wirksamen Handlungsoptionen – da kommt man um selbstfürsorgliches Handeln nicht herum, wenn man keine Schäden davon tragen möchte.