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Nach Mobbing-Fall: Beauftragter fordert unabhängige Beschwerdestelle für queere Lehrkräfte

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BERLIN. Der Fall des gemobbten Lehrers an einer Berliner Grundschule geht Alfonso Pantisano nach eigenen Worten sehr nahe. Er hält eine unabhängige Beschwerdestelle für notwendig.

Alfonso Pantisano ist Queer-Beauftragter des Berliner Senats – und gehört dem Bundesvorstand des Verbands Queere Vielfalt an. Foto: LSVD / Fionn Grosse

Der Queerbeauftragte des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, fordert eine unabhängige Beschwerdestelle zur Unterstützung queerer Lehrkräfte. Der Fall des über Monate gemobbten Lehrers Oziel Inácio-Stech zeige, dass es nicht funktioniere, wenn sich jemand über seine eigene Institution beklagt und genau diese dann entscheiden soll, sagte Pantisano im Interview des «Tagesspiegel». «Eine externe Beschwerdestelle ist aus meiner Sicht der einzige Weg, um sicherzustellen, dass sich ein solches Martyrium nicht wiederholt.»

Der homosexuelle Pädagoge Inácio-Stech wurde nach eigenen Angaben von Schülern aus muslimischen Familien monatelang beschimpft, beleidigt und gemobbt. Er beklagt außerdem Mobbing und falsche Vorwürfe durch eine Kollegin und mangelnde Unterstützung durch Schulleitung, Schulaufsicht und Bildungsverwaltung.

Der Fall gehe ihm sehr nahe, sagte Pantisano. Wer den Pädagogen erlebe, «wie er weint und zittert und von den Vorkommnissen berichtet, der weiß, welchen Riesenschaden an seiner Seele angerichtet wurde. Das ist aus meiner Sicht unverzeihlich».

«Wir brauchen dringend mehr Demokratieförderunterricht und den Einsatz queerer Bildungsträger an unseren Schulen», sagte Pantisano im Interview weiter. Er habe als Queerbeauftragter derzeit mehrere Fälle queerer Lehrkräfte auf dem Tisch, die massive Probleme innerhalb ihrer Schulstrukturen hätten. «Sie alle beklagen, allein gelassen worden zu sein.»

Im Fall von Inácio-Stech hatte sich ein Anwalt im Namen eines Lehrers an die Bildungsverwaltung gewandt – ohne dass Konsequenzen gezogen worden wären. Aber wo landete das Schreiben genau? Der umfangreiche Brief wurde in der Bildungsverwaltung gleich an mehreren Stellen gelesen. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Louis Krüger hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Anwalt hatte das Schreiben am 4. Dezember vergangenen Jahres verschickt, per Einschreiben und parallel per E-Mail. Bildungssenatorin Katharina Günther‑Wünsch (CDU) hatte im Abgeordnetenhaus zunächst falsche Angaben dazu gemacht, wann es ihr vorgelegen hatte. Später entschuldigte sie sich dafür und begründete ihre Angaben mit einer «falschen Erinnerung».  Der Eingang des Einschreibens sei in der Poststelle nicht erfasst worden, heißt es in der Antwort der Bildungsverwaltung. Die Mail sei an ein Funktionspostfach des Büros der Bildungssenatorin weitergeleitet worden, aber nicht an ihr persönliches Postfach.

Das Beschwerde-Schreiben ging auch an die Staatssekretärin

«Das Schreiben wurde der Senatorin zwischen dem 9. und dem
11. Dezember 2024 vorgelegt», heißt es weiter. «Vom Büro der Senatorin wurde das Schreiben anschließend an die Staatssekretärin für Bildung weitergeleitet.» Von dort aus sei es an die Leitung der für die Schulaufsicht zuständigen Abteilung I der Bildungsverwaltung gegangen, die es an die Leitung der Regionalen Schulaufsicht Mitte weitergab. Das Schreiben sei von der Senatorin, der Staatssekretärin für Bildung sowie vom Leiter der Abteilung I gelesen worden.

«Damit bestätigt sich der Verdacht, dass alle Ebenen der Verwaltung in diesen Fall einbezogen waren und offensichtlich alle sich dagegen entschieden haben, einzugreifen und auf die schwerwiegenden Vorwürfe einzugehen», sagte Krüger, der schulpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion ist. Nach wie vor werde nicht aufgeklärt, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen worden sei. Krüger kritisierte, die Bildungssenatorin komme ihrer Zusage nach umfassender Transparenz nicht nach.

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Die Grünen-Fraktion hatte nach den falschen Angaben der Senatorin einen Missbilligungsantrag im Abgeordnetenhaus gegen sie gestellt, dafür aber bei der Sitzung am Donnerstag vor 14 Tagen keine Mehrheit bekommen. News4teachers / mit Material der dpa

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