
Geschlossene Gruppen, verkürzte Öffnungszeiten, kurzfristige Kita-Schließungen: Im abgelaufenen Kindergartenjahr haben sich die Einschränkungen durch Personalnot nicht gebessert. Zwischen August 2024 und Juli 2025 meldeten die Einrichtungen rund 34.000 Mal personelle Unterbesetzungen, wie aus Daten hervorgeht, die das nordrhein-westfälische Familienministerium auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat.
In der überwiegenden Zahl der Fälle gaben die Kitas kurzfristige Erkrankungen bei den Erzieherinnen und Erziehern als Grund an, sagte eine Sprecherin. Entsprechend häufig waren die Ausfälle in der Erkältungszeit: Im November und im Februar gab es mit jeweils mehr als 4.400 Meldungen besonders viele Probleme.
Was passiert bei Personalnot? Sind Kitas unterbesetzt, reduzieren sie besonders häufig ihre Öffnungszeiten oder betreuen übergangsweise nicht alle Kinder, die einen Platz haben. Knapp mehr als 1.000 Mal kam es aber auch vor, dass Kitas komplett dicht gemacht wurden, wenn die Erzieher*innen fehlten. Dass einzelne Gruppen geschlossen werden, kam weitaus häufiger vor.
Laut NRW-Familienministerium geben auch zahlreiche betroffene Kitas den Jugendämtern gegenüber an, dass Eltern gebeten werden, ihre Kinder früher abzuholen, dass Überstunden geleistet werden oder Familien sich abwechseln, welches Kind wann betreut wird.
Im Kitajahr 2023/24 hatten die Zahlen auf einem ähnlich hohen Niveau gelegen. Das Familienministerium wies allerdings darauf hin, dass die Erfassung der Meldungen keine statistische Funktion habe. Seit Anfang Oktober 2024 werden die Angaben landesweit einheitlich online erfasst – in leicht abgewandelter Form, was die Vergleichbarkeit erschwert.
Um die angespannte Personalsituation in den Kitas abzumildern und dem Betreuungsbetrieb mehr Flexibilität zu geben, setzte die Landesregierung eine neue Personalverordnung in Kraft. Die seit Anfang Dezember geltende Verordnung soll flexiblere Reaktionen auf nicht vorhersehbare Personalengpässe etwa nach akuten Krankheitswellen ermöglichen. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen können seitdem zeitlich begrenzt für eine Fachkraft – also eine Erzieherin oder einen Erzieher – einspringen. Für 60 Kinder, aufgeteilt auf mehrere Gruppen in einer Einrichtung, lässt sich damit die Verantwortung auf eine Fachkraft und fünf Kinderpflegerinnen aufteilen.
«Der erhoffte Befreiungsschlag bei den Kita-Schließungen ist erkennbar ausgeblieben»
Dagegen waren Zigtausende Protestunterschriften gesammelt worden. Kritiker befürchten, dass Kitas zu «Aufbewahrungsstätten» werden. An solch großen Kita-Gruppen mit bloß einer Fachkraft dann zunächst trotz aller Besetzungsnöte nur wenige Träger in Nordrhein-Westfalen Interesse.
«Der erhoffte Befreiungsschlag bei den Kita-Schließungen ist erkennbar ausgeblieben», bilanzierte der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dennis Maelzer, Ende März. In den vergangenen beiden Monaten seien landesweit mehr als 4.000 Kitas von personellen Unterbesetzungen betroffen gewesen. Damit habe sich die Zahl solcher Meldungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Die Gegenmaßnahmen von NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) verpufften, monierte der Oppositionspolitiker.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnte, Ergänzungskräfte könnten keine strukturellen Probleme lösen. Der Fachkräftemangel werde nicht dadurch gelöst, dass den verbleibenden Profis immer mehr zugemutet werde. «Einer einzigen Erzieherin die Verantwortung für 60 Kinder zu übertragen, ist das genaue Gegenteil von attraktiven Arbeitsbedingungen», stellte die Landesvorsitzende Ayla Celik fest. Das sei vielmehr «ein Rezept für Überlastung, Frustration und das Ausbrennen der Kolleg*innen vor Ort». Die Landesregierung sei in der Pflicht, die Qualität der frühkindlichen Bildung durch ausreichend gut qualifiziertes Fachpersonal sicherzustellen. News4teachers / mit Material der dpa
Eine qualifizierte Erzieherin (plus Hilfskräfte) für 60 Kinder reicht: Personalvorgaben gelockert
Gibt’s in NRW auch so eine nette Klausel wie in BW:
“ Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht muss bei allen Maßnahmen [zur Reduktion qualifizierten Personals] uneingeschränkt gewährleistet sein.”
(Quelle: § 1a Abs.4 KiTaVO-BW, aktuelle Fassung)
Wasch mich, aber bitte mach nur die EuE nass. Naja, vielleicht noch die Leitung.
Wer hier als EoE noch weiter macht und vielleicht im Bereich des ÖD hofft, im Notfall wenigstens durch eine selbst finanzierte Berufshaftpflichtversicherung geschützt zu sein, der vergisst wohl die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bei Aufsichtspflichtsverletzungen und die dann sogar mögliche Leistungsfreiheit der Versicherung.
Sofort krank melden und dann raus aus dem Beruf.