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„Wir brauchen keine Scheinbeteiligung“: Schülervertreter prangern fehlende Mitwirkung bei den (wirklich wichtigen) Entscheidungen der Schule an

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HANNOVER. Sie sollen Demokratie lernen – dürfen aber bei den wirklich wichtigen Fragen kaum mitreden: Der Landesschülerrat Niedersachsen wirft Politik und Praxis vor, Schülervertretungen systematisch zu schwächen und Mitwirkung auf symbolische Gesten zu reduzieren. Während ein Bildungsrechtler darauf verweist, dass Partizipation nicht nur von rechtlichen Rahmenbedingungen (sondern auch von handelnden Personen vor Ort) abhängt, bestätigt ein Ex-Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke.

Machtgefälle. Illustration: Shutterstock

Der Landesschülerrat (LSR) Niedersachsen schlägt Alarm: Schülervertretungen hätten auf dem Papier zwar Mitspracherechte, in der Praxis aber oft nur symbolische Bedeutung. „Wer von jungen Menschen erwartet, dass sie sich demokratisch engagieren, muss ihnen auch die Möglichkeit geben, wirklich mitzubestimmen – nicht nur zuzuhören“, erklärt Matteo Feind, Vorsitzender des LSR. „Wir brauchen keine Scheinbeteiligung, sondern eine ernstgemeinte Mitwirkung mit Konsequenz und Wirkung.“

Hintergrund ist die Beobachtung, dass das niedersächsische Schulgesetz zwar Beteiligung vorsieht, die Umsetzung an den Schulen jedoch oft mangelhaft ist: Zeit, Räume und Unterstützung für SV-Arbeit fehlen vielerorts, die Rechte werden nicht konsequent kommuniziert oder umgesetzt. „Diese Missstände machen die Schülervertretung teilweise zu einem Kraftakt. Das widerspricht nicht nur dem Bildungsauftrag, sondern auch dem Ziel, junge Menschen auf eine aktive Rolle in unserer Demokratie vorzubereiten“, so heißt es.

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„Wenn 150 Lehrkräfte mitentscheiden dürfen, aber nur 20 Schüler:innen, dann kann niemand ernsthaft von demokratischer Mitbestimmung sprechen“

Ein gutes Beispiel dafür sei die Zusammensetzung der Gesamtkonferenzen. Diese treffen zentrale Entscheidungen für das Schulleben – von Grundsätzen der pädagogischen Arbeit bis hin zu Ordnungsmaßnahmen. Trotzdem haben dort ausschließlich die Lehrkräfte volle Stimmrechte, während Schüler:innen, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil der Stimmen stellen, wie der Schülerrat kritisiert. „Wenn 150 Lehrkräfte mitentscheiden dürfen, aber nur 20 Schüler:innen, dann kann niemand ernsthaft von demokratischer Mitbestimmung sprechen“, so Feind. Das Verhältnis sei „weder gerecht noch zukunftsfähig“.

Der LSR fordert eine umfassende Reform der Gremienstrukturen – mit ausgewogener Sitz- und Stimmverteilung in allen schulischen Konferenzen sowie verbindlichen, transparenten SV-Strukturen. Auch die Ressourcenausstattung müsse gesichert werden. Marie Sievers, stellvertretende LSR-Vorsitzende, mahnt: „Wer möchte, dass wir Demokratie lernen, muss sie uns auch zutrauen. Wir erleben jeden Tag, wie viel Engagement, Ideen und Verantwortung Schüler:innen mitbringen. Doch zu oft stößt man an strukturelle Grenzen. Es ist Zeit, diese Grenzen zu verschieben, hin zu echter Beteiligung und gelebter Demokratie.“

Und das betrifft auch die Themen. „Dazu gehört, dass Schüler:innen auch Einfluss auf Entscheidungen nehmen können, die ihr Leben direkt betreffen: Unterrichtsformen, Regeln, Schulentwicklung und das Schulklima.“ Fazit: „Demokratie wird nicht im Frontalunterricht gelernt, sondern durch konkrete Erfahrungen. Schulen müssen daher nicht nur über Mitbestimmung sprechen, sondern sie im Alltag ermöglichen.“

Wie ist das Ansinnen schulrechtlich einzuordnen? Stephan Rademacher, Leiter des Landesinstituts für Schule (LIS) in Bremen, beschreibt im Interview mit dem Deutschen Schulportal (Oktober 2024) die Situation folgendermaßen: Rechtlich befindet sich die Schüler- und Elternmitwirkung, die vom Recht auf Information, Anhörung oder Stellungnahme bis hin zu echter Mitbestimmung mit Stimmrecht reicht, in einem Spannungsfeld.

„Aus unserem grund­gesetzlichen Demokratie­prinzip (Artikel 20 Absatz 1 GG) lässt sich einer­seits nicht ableiten, dass die Schule vollständig in die Hände der Schul­beteiligten zu geben ist. Dafür ist Schule doch zu sehr ein ausgelagerter Teil der staatlichen Schul­verwaltung, bei dem das Letzt­entscheidungs­recht bei den verantwortlichen Verwaltungs­trägern bleiben muss“, so Rademacher. „Andererseits wird man sagen können, dass es eine institutionalisierte Form der Partizipation in unseren Schulen geben muss, wenn sie ihren verfassungs­rechtlichen Auftrag erfüllen sollen.“

Dafür gebe es wiederum klare Grenzen: „Nach der Rechtsprechung ist die Grenze dann erreicht, wenn schulgesetzliche Regelungen der Schüler- oder Elternvertretung ein Stimmrecht bei Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse oder Übergänge einräumen.“ In der Praxis zeigten sich große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während in manchen – wie Bremen – Partizipation aktiv gefördert werde, sei das Thema andernorts deutlich schwächer ausgeprägt.

Entscheidend sei jedoch nicht nur, was in den Landesgesetzen stehe: „Es steht und fällt doch mit den handelnden Menschen. Auch wenn Schülerinnen und Schüler theoretisch eine starke Stellung haben, nützt dies nichts, wenn sie sich nicht aktiv einbringen oder kein Interesse haben, ihre Schule mitzugestalten.“

„Youthwashing“ statt echter Mitsprache? Die Sicht der Bundesschülerkonferenz

Florian Fabricius, ehemaliger Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, prägte in einem Interview mit der taz vom März 2024 den Begriff „Youthwashing“ für eine Beteiligung, die nur wie Mitbestimmung aussieht. Zwar würden Schülervertreter inzwischen öfter gehört, etwa in Gesprächen mit dem Bundesbildungsministerium, doch fehle es an konkreten Ergebnissen. „Zu oft sind die Gespräche mit uns Schülervertretern zu oberflächlich“, kritisiert Fabricius. Echte Mitsprache bedeute, auch in die Arbeits- und Entscheidungsebenen hineinzukommen – etwa in Beiräte, Verbändeanhörungen und KMK-Gremien.

Seine Einschätzung für den Schulalltag fällt ähnlich ernüchternd aus: „Schülervertretungen werden immer noch oft als ein Gremium angesehen, das über die Farbe von Schulpullovern bestimmt oder den nächsten Nikolaustag gestaltet. Wenn es aber darum geht, auf Schulebene wichtige bildungspolitische Entscheidungen zu treffen, traut man Schülern oft wenig zu.“ Beispiele seien fehlende Beteiligung an Schulordnungen, der Mittelverwendung im „Startchancen-Programm“ oder den Digitalpakt-Medienkonzepten – obwohl diese Entscheidungen die Schülerinnen und Schüler direkt beträfen. News4teachers 

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