DÜSSELDORF. Ein zentral bereitgestelltes KI-Tool für Lehrkräfte gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Dafür soll ein neuer Selbstlernkurs des NRW-Schulministeriums Lehrkräften vermitteln, wie ihnen KI im Unterricht helfen kann – und wo die Grenzen der Technik liegen.

Das Schulministerium NRW hat einen «Selbstlernkurs» zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) für Lehrer veröffentlicht. Darin wird auch klargestellt: «KI kann unterstützend von den Lehrkräften zur Korrektur eingesetzt werden.» Am Ende entscheide aber der Mensch, ergänzte ein Sprecher des Schulministeriums auf Nachfrage.
«Noten und Leistungsbewertungen sind eine pädagogische und hoheitliche Kernaufgabe und dürfen nur von Lehrkräften entschieden werden», so ein Sprecher. Daher sei gesetzlich festgelegt, «dass am Ende immer ein Mensch die letzte Entscheidung treffen muss.» KI könne aber «durchaus unterstützen, zum Beispiel durch Vorkorrektur oder Korrekturassistenz.»
Im Selbstlernkurs wird dazu wörtlich erläutert: «Anwendungen, die die automatisierte Bewertung von Arbeiten ermöglichen, fallen laut EU AI Act in die Kategorie Hohes Risiko und sind nur unter strengen Auflagen und voller Transparenz zulässig. Die Bewertungshoheit verbleibt zu jeder Zeit bei der Lehrkraft, die sich ein eigenes Bild von den Leistungen verschafft.»
Schüler sollen Grenzen der Technik kennen
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Umgang der Schüler mit KI. Im Kurs erfahren Lehrkräfte: «Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass sie mit einer KI arbeiten, die Fehler machen, Informationen auslassen oder unpassende Inhalte generieren kann.» Auch gelte: «Die kritische Auseinandersetzung mit KI-Ergebnissen, deren Fehlern und Verzerrungen ist systematisch zu fördern.»
Darüber hinaus heißt es: «Entsprechend des Dagstuhl-Dreiecks sind folgende Dimensionen verbindlich in den Unterricht einzubetten: Technologische Perspektive – Funktionsweise der KI verstehen; gesellschaftlich-kulturelle Perspektive – Reflexion gesellschaftlicher Auswirkungen von KI; anwendungsbezogene Perspektive – Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung kennen und anwenden. Ziel ist die Förderung von Reflexionsfähigkeit, Problemlösekompetenz sowie kritischem Denken und Hinterfragen der KI-Ergebnisse.»
Transparenz ist Pflicht
Der Leitfaden stellt zudem klar: «Alle durch KI unterstützten Arbeiten (z. B. Haus- oder Projektarbeiten) müssen klar mit Angabe der verwendeten Tools und Prompts gekennzeichnet werden. Der Entstehungsprozess ist zu dokumentieren, um Nachvollziehbarkeit und Transparenz sicherzustellen.»
Verstöße gegen diese Pflicht hätten Konsequenzen: «Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht sind als Täuschungsversuche zu werten. Die Nutzung von KI-Anwendungen während Prüfungen − sofern diese nicht zugelassen sind − wird als Täuschungsversuch gewertet. Bei Täuschungsversuchen finden die einschlägigen Regelungen von APO-SI § 6 (7), APO-GOSt § 13 (6) und APO-BK § 20 Anwendung.»
Datenschutz im Fokus
Der Selbstlernkurs mahnt auch zu strenger Datensparsamkeit: «Personenbezogene Daten dürfen keinesfalls in Prompts eingebunden werden. Dokumente sollten vor dem Hochladen in die KI-Anwendung auf Meta-Daten überprüft werden, die Rückschlüsse auf Autorenschaft oder andere personenbezogene Informationen zulassen könnten.»
Zudem müssten Schüler frühzeitig sensibilisiert werden: «Eine altersangemessene Sensibilisierung der Lernenden für Datenschutzfragen ist regelmäßig durchzuführen. Dabei sollte nicht nur auf die DSGVO verwiesen werden, sondern auch auf die Tatsache, dass die Hersteller der Sprachmodelle möglicherweise die Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer verwenden, um neue Sprachmodelle zu trainieren.»
Auch die Kommunikation mit Eltern und Ausbildungsverantwortlichen wird betont: «Die Information der Eltern und ggf. Ausbildungsverantwortlichen über den Einsatz von KI im Unterricht ist frühzeitig und transparent vorzunehmen. Unsicherheiten bei den Beteiligten sind durch Aufklärung über Chancen und Risiken auszuräumen. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen und die verantwortungsvolle Integration von KI in Schule und Unterricht nachvollziehbar zu gestalten.»
Klare Regeln für Schüler
Nicht zuletzt gibt es auch Vorschriften für die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts. «Die Nutzung von KI ist ausschließlich für schulische Lernzwecke gestattet», heißt es. «Es ist strengstens untersagt, KI zur Generierung oder Verbreitung von beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, rassistischen oder anderen gesetzeswidrigen Inhalten zu verwenden.» Verstöße würden «erzieherische Einwirkungen oder bei schweren und wiederholten Verletzungen sogar Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Schulgesetz NRW)» nach sich ziehen.
Alles verstanden? Im Selbstlernkurs können Lehrkräfte das überprüfen – mit einem Quiz am Ende jeder Lektion. News4teachers / mit Material der dpa
Hier geht es zum Selbstlernkurs für Lehrer.
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