
Nach dem Messerangriff auf eine Lehrerin in Essen ist der von der Polizei niedergeschossene mutmaßliche Angreifer außer Lebensgefahr. Der Schüler werde weiterhin stationär in einem Krankenhaus behandelt, sagte ein Sprecher der Polizei Bochum. Weitere Angaben zum Stand der Ermittlungen machten die Behörden zunächst nicht.
Ein Richter erließ Haftbefehl gegen den 17-Jährigen Schüler erlassen. Gegen ihn werde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Die 45 Jahre alte Lehrerin war am Freitag in dem Berufskolleg durch mehrere Stiche schwer verletzt worden. Der 17-jährige mutmaßliche Täter ist den Ermittlern zufolge ein Schüler des Berufskollegs. Er flüchtete vom Tatort und wurde später in einem nahegelegenen Park von der Polizei gestellt. Weil er ein Messer gezogen habe, setzten die Beamten ihre Schusswaffe ein und trafen ihn. Der 17-jährige Kosovare kam daraufhin auf die Intensivstation und schwebte zunächst in Lebensgefahr.
An dem Berufskolleg im Norden Essens begann am Montag erstmals nach der Tat wieder der Schulunterricht. Schulpsychologen standen für die rund 1.800 Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte bereit. Die Stadt hatte außerdem einen Sicherheitsdienst engagiert. News4teachers / mit Material der dpa
“Wir müssen Messern den Kampf ansagen”: Debatte um Schülergewalt kocht hoch









Wie geht es der Kollegin?
Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt.
@Redaktion
Ich habe mich mit dem Fall nicht so starkt befasst.
Aber mich wundert “versuchter Totschlag”.
Wie kommt man darauf?
Wäre da nicht “versuchter Mord” naheliegender?
– Heimtücke?
– Niedere/Niedrige Beweggründe?
Gibt es dazu irgendwelche Infos, die Sie wissen?
Danke schonmal [für die Antwort].
Nein, haben wir nicht. Herzliche Grüße Die Redaktion
Warum “mutmaßlich” (im Sinne von ? Die Täterschaft ist doch m.E.n. erwiesen. Ich hoffe, der Lehrerin und eventuellen Zeugen geht es entsprechend gut und sie erhalten bestmögliche Unterstützung.
Die Täterschaft ist erwiesen, wenn der Täter verurteilt wurde – bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Herzliche Grüße
Die Redaktion