
Mit einem Glückwunschschreiben haben Ministerpräsident Hendrik Wüst und Bildungsministerin Dorothee Feller (beide CDU) allen Schülern und Schülerinnen mit einer Abschlussnote bis 1,3 gratuliert. Wie die Landesregierung mitteilte, seien unter den 1.850 Spitzenabsolventen auch 17 Geschwisterpaare gewesen und 13 Absolventen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Um diese außergewöhnliche Leistung zu vollbringen, seien nicht nur Talent, sondern auch harte Arbeit vonnöten gewesen sein, heißt es in dem Schreiben, «darauf können die Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2025 mit Recht stolz sein.»
Die Leistung der Schülerinnen und Schüler wird mit einer Urkunde und wahlweise einem Büchergutschein oder einer Spende für einen guten Zweck, beides im Wert von 20 Euro, belohnt. News4teachers / mit Material der dpa
Ist bekannt, welcher Art der Unterstützungsbedarf ist?
Fö-Bedarf GE oder Lernen wohl eher nicht.
Sehe ich auch so. Damit haben wir dann die Inklusion aus den Hochglanzprospekten, die die Lehrer keine nennenswerte Probleme bereitet.
Müsste logischerweise ESE oder KB sein.
Nö, Sie vergessen auch andere Fö-Bedarfe, die zielgleich unterrichtet werden, z. B. Seh-, Hör- und Sprachbehinderte.
Ist Sehen nicht KB, weil ist ja körperlich?
Körperlich betrifft die Motorik, nicht die Wahrnehmung übet Sinnesorgane.
Jein,… aber für den Fö-Bedarf (Schule) ist es ein großer Unterschied, da (körperlich-) motorische Einschränkungen andere Förderung und Hilfsmittel benötigen, als Einschränkungen der Wahrnehmung (siehe Kommentar @dickebank). Für die Einstufung “schwerbehindert” zählt es aber wohl zu den Körperbehinderungen.
Es gibt aber auch Schüler mit Sehbehinderungen und motorischen Einschränkungen und/oder auch kognitiven Beeinträchtigungen.
War auch sofort meine Frage.
Eine Antwort werden wir wohl kaum kriegen ….
Ich wüsste auch gerne, wie hoch der sonderpädagogische Stundenschlüssel pro Schüly ist.
Bei uns – GemS in SH – eine Stunde in Deutsch, eine in Mathe und mit Glück in einem weiteren Fach.
Ist das von Relevanz? Bevor Sie herumweinen, das Abitur würde an alle verschenkt, wie das jahrelang ernsthaft befürchtet wurde – kann ich Sie beruhigen. Sie irren sich weiterhin 🙂
Die Überschrift täuscht die Allgemeinheit… Jemand der nichts mit Schule zu tun hat, denkt es wäre die Regel. Es sind aber absolute Ausnahmefälle!
Falsch, es sind nicht – kognitiv eingeschränkte Schüler, die logischerweise genauso ein Abi schaffen können.
Ein Kind mit GE bekommt sein GE im Grunde schon abgesprochen, wenn es den Hauptschulabschluß schafft, zumal es dafür auch Noten erhalten muss, die es mit GE nicht bekommt.
Sobald beschlossen wird, dass es mit Noten beurteilt wird, steigt es zu LB auf.
Liegt der Anteil von 13 von 1.850 über oder unter dem Anteil von allen Schülern mit sonderpädagogischer Unterstützung an allen Schülern? Ist es also eine gute oder eine schlechte Nachricht?
Laut https://www.sozialbericht.sachsen.de/schueler-mit-einem-sonderpaedagogischen-foerderbedarf-4335.html liegt in Sachsen die Förderquote, also der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Schüler bei etwa 11%. Ähnlich dütfte es in den anderen Bundesländern sein. Mit 13 von 1850 ist die Quote der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allen Schüler in der Gruppe der Abiturienten in NRW mit Note 1.3 und besser nur bei 0.7%.
Bei etwa 11% Förderquote sehe ich eine Quote von etwa 0.7% bei den Abiturienten mit Note 1.3 und besser nicht als Erfolg, sondern eher als Misserfolg.
Aus der Menge aller Förderschüler heraus die mit 1er – Abitur ins Verhältnis zu setzen mit Absolventen des Gymnasiums mit 1er Abitur ist aus meiner Sicht jedoch nicht korrekt.
Sie müssten (nach meinem Verständnis), um eine diesbezüglich valide Aussage zu erhalten, die Menge aller Abiturienten mit Förderbedarf in Bezug setzen zu denen (aus dieser Gruppe) mit 1er – Abitur. Dann könnten Sie schlussfolgern, ob die Quote beeinträchtigter Abiturienten mit Einser-Abi der Quote nicht-beeinträchtigter Abiurienten mit Einser-Abi entspricht.
Wir haben fast jedes Jahr SuS mit sonderpädagogischer Förderung, welche das Abitur ablegen. Sooo besonders finde ich das nicht. Sonderpädagogischer Förderbedarf umfasst viel mehr als GE (ich habe persönlich noch keinen SoS unterrichtet, der mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung/Lernen das Staatliche Abitur abgelegt hat). Ich bin mir sicher, dass es an fast jedem Gymnasium in fast jedem Jahr SuS gibt, die mit Förderbedarf wegen EmSoz, körperlichen Beeinträchtigungen (Rolli, starke Sehschwäche, ..), chronischen Erkrankungen usw. das Abitur ablegen – warum auch nicht.
Wieso sollten Schüler mit Förderbedarf kein Einserabitur machen?
Früher – vor Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention in Deutschland – wären sie mit diesem Status auf Förder(Sonder)schulen gelandet, von wo aus sie wohl kein Abitur, geschweige denn ein Einser-Abitur hätten machen können. Spricht für Inklusion.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Früher hätten die meisten davon vermutlich keinen Förderbedarf gehabt. Der Förderbedarf ES beispielsweise hat sich seit dieser UN-Behindertenkonvention vervielfacht.
“Früher hätten die meisten davon vermutlich keinen Förderbedarf gehabt.”
Ja, die vielen, die bspw. blind an die Regelschule gingen…
Wieso war früher ausgeschlossen, dass Schüler an Schulen für Gehörlosen, Sehbehinderte und anderen Körperbehinderungen ein sehr gutes Abitur machen? Eine einfache Recherche im Internet ergibt, dass Abitur z.B. an einigen Blindenschulen möglich war.
Weil diese Förderschulen in der Regel am Ende der SekI enden und keine gymnasiale Oberstufe haben.
Ja, das stimmte in der Regel … aber ich weiß von einigen Fällen, wo die SuS z.B. mit einer extrem starken Sehbehinderung an ein Gymnasium übergegangen sind und z.B. ihre benötigten Lese- und Vergrößerungsgeräte in den regulären Oberstufenunterricht mitgenommen haben … die haben auch alle ein gutes Abitur gemacht.
Es gibt z.B. eine Vielzahl blinder bzw. stark sehbeeinträchtigte Juristen. Folglich müssen die die AHR, das erste und zweite StEx erworben haben. Und wie Sie schreiben, haben sie die AHR an einer GOSt einer Regelschule (GY oder GE) erworben haben.
“In der Regel” heißt nicht “immer”. Es wurde nicht behauptet, dass jede Förderschule früher auch Sek II anbot, sondern einige.
Die (Brandenburgische) Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königswusterhausen führt seit 1951 zum Abitur.
Ein Gegenbeispiel reicht, um die Behauptung, man hätte früher an Förderschulen kein Abitur machen können, zu widerlegen.
Ich hätte es einschränken sollen auf lokale und regionale FöS. Dass es überregionale FöS mit einer GOSt gibt, habe ich ja nicht ausgeschlossen, weshalb ich “in der Regel” geschrieben habe. Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel.
Naja, mMn. ist es auch sinnvoll solche hochspezialisierte und gut ausgestatte Schulen überregional anzubieten.
Danke! Auf diese Schule wies ich auch schon mehrfach hin. Und noch ein Interessanter link zu “früher im Osten”:
https://www.verband-sonderpaedagogik.de/wp-content/uploads/2022/04/zfh_2010_342.pdf
In NRW liegt es vermutlich an der Trägerschaft der “Schulen für Blinde und Sehbehinderte”. Die sind nämlich nicht in staatlicher sondern in kommunaler Trägerschaft einer der beiden Landschaftsverbände – LVR oder LWL.
??? Die meisten (eigentlich alle) staatlichen Schulen sind in Trägerschaft von Kommune oder Landkreis.
In der Regel bezogen sich auf NRW.
Ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der mit Ende der zehnten Klasse die Leistungen für das Abitur zeigte, konnte auch früher schon aufs Gymnasium wechseln. Wo ist das Problem?
Ein Schüler, eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde früher in der Regel nicht nach einem Lehrplan unterrichtet, der ihn (oder sie) befähigt hätte, aufs Gymnasium zu wechseln. Die Lehrpläne für den Förderschwerpunkt Lernen jedenfalls sehen reduzierte Inhalte gegenüber den Grundschul- oder Hauptschul-Lehrplänen vor.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Ein Schüler, eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde früher in der Regel nicht nach einem Lehrplan unterrichtet, der ihn (oder sie) befähigt hätte, aufs Gymnasium zu wechseln.”
Das stimmt so nicht! Jedenfalls nicht für die Sonderschulen der DDR. Nur Schüler mit kognitiven Beeinträchtigungen wurden nicht nach dem regulären Lehrplan unterrichtet. Alle anderen Fö-Bedarfe schon. Sie konnten also durchaus bei entsprechenden Leistungen das Abitur ablegen (evtl. an einer anderen Schule als der bis zur 10. Klasse, mit Internat z. B.)
Wie es im “Westen” war, weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht lohnt es sich doch einmal die links zu lesen, die ich zum Thema “Sonderschulwesen der DDR” hier mehrfach postete. 🙂
„ Ein Schüler, eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde früher in der Regel nicht nach einem Lehrplan unterrichtet, der ihn (oder sie) befähigt hätte, aufs Gymnasium zu wechseln.“
Das ist in der von Ihnen gewählten Verallgemeinerung schlicht und ergreifend falsch.
Dass ein Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen nach einem Lehrplan unterrichtet wird, der gegenüber dem Plan der Regelschule reduziert ist, liegt in der Natur des diagnostizierten Förderschwerpunktes Lernen: anderenfalls würde der Betreffende die Anforderungen der Regelschule erfüllen und würde dort nach dem dortigen Plan unterrichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mika
Wie ich schon des öfteren hier geschrieben habe: Das System ist durchlässig. Ich unterrichte aktuell zwei Schüler, die vorher auf der Förderschule waren.
“Förderschüler:innen haben kaum Aussicht auf Schulformwechsel: Das Beispiel NRW zeigt, dass ein Schulformwechsel von Förderschulen in allgemeine Schulen trotz des Rechts auf inklusive Bildung faktisch nicht existiert und bildungspolitisch auch nicht gefördert wird.” Quelle: https://bildungsklick.de/schule/detail/foerderschuelerinnen-haben-kaum-aussicht-auf-schulformwechsel
Herzliche Grüße
Die Redaktion
… auch ich hatte schon Schüler, die von der Sonderschule/Lernen zur Hauptschule wechselten (Berlin, Nullerjahre). Sie wurden um ein Schuljahr zurückgestuft, null problemo!
Durch den Wechsel von der FöS an eine HS werden die vormaligen Förderschüler aber Regelschüler. Und als solche machen sie den Schulabschluss.
Formal gesehen also wieder kein “Sonderschüler” mit Abschluss.
Da haben Sie wohl, wieder einmal, recht! 🙂
Das war vor einem Vierteljahrhundert.
Also war früher doch manches besser? 🙂
Das kommt auf die Art der Förderschule an .
Sprachheilschulen in Baden-Württemberg arbeiten nach Grundschul Lehrplan.
Schon während der Grundschulzeit wechseln Kinder in die “normale” Grundschule.
Auch Korperbehinderte Kinder können später Realschulabscluss oder Abitur erwerben.
Welchen Förderschwerpunkt hatten denn die im Artikel erwähnten 13 Abiturientinnen?
Kann man so pauschal nicht sagen! Auch auf Sonderschulen war/ist es möglich ein Abitur abzulegen, zumindest war es in der DDr so:
https://www.mdr.de/geschichte/ddr/alltag/erziehung-bildung/sonder-und-spezialschulen-ddr-100.html
Das Beispiel der Schule für Sehbehinderte in Königs Wusterhausen verlinkte ich bei n4t schon mehrfach. Interessiert wohl niemanden – weil nicjt sein kann, was nicht sein darf?
https://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Schule_f%C3%BCr_Blinde_und_Sehbehinderte
https://www.blindenschule-kw.de/schule
Die einen ja, die anderen nein.
Werden SuS mit Förderbedarf zieldifferent unterrichtet, ist eine Benotung ausgesetzt. In den Beurteilungen dürfen nicht einmal Formulierungen verwendet werden, die an die sechsstufige Notenskala erinnern. Und ohne Noten kein Einser-Abschluss, weder am Ende der SekI noch am Ende der SekII.
Folgende Aussage im Artikel verstehe ich nicht:
“Wie die Landesregierung mitteilte, seien unter den 1.850 Spitzenabsolventen auch 17 Geschwisterpaare gewesen …”
Das auf die Absolventen mit Fö-Bedarf besonders hingewiesen wird, verstehe ich ja. Aber was ist das Besondere daran, dass Geschwister (Zwillinge?) ein Abitur sehr gut zu absolvieren? Kann mir das bitte jemand erklären?
Möglich ist auch, dass das ältere Geschwist im Laufe der Schulbahn ein oder zwei Jahre wiederholt hat und damit im gleichen Jahrgang des jüngeren Geschwists landete.
…und warum muss das in der Rede so betont werden? Was ist daran so bemerkenswert?
Super! Ich schätze, dann braucht die Inklision in NRW nicht mehr verbessert werden – fordert ja ohnehin keiner. 🙂
Allen Ernstes, congrats an die Schüler*innen, die sich dies verdienten und nicht ausbremsen ließen/ lassen mussten von Lehrkräften, welche die Inklusion gerne zurückdrehen würden (was in Deutschland unmöglich ist und nicht geschehen wird)
Ausgebildete Lehrer hier wissen nicht, dass es Behinderungen mit und ohne kognitive Einschränkung gibt und denken, da sei die Rede von Wunderkindern, die mit IQ 50 das Abi schaffen – und diese Lehrer müssen diesbezüglich dann klar stellen , dass das wohl Ausnahmen seien, damit jetzt nicht alle für Inklusion stimmen? Auweia!
Oder nach der Relation fragen, ob das ein nennenswerter Anteil der Förderschüler sei und damit dann den Rolli Fahrer mit IQ 120 mit dem Trisomie kind vergleichen?
Lohnt sich also nicht, als Rolli Fahrer Abi zu machen, wo es doch so viele mit Down-Syndrom gibt?
Meine Güte, wo bin ich hier gelandet…
Ich gehe davon aus, dass Lehrer(!) das wissen, aber bei Nicht-Lehrern und Ministerpräsident Hendrik Wüst und Bildungsministerin Dorothee Feller bin ich mir nicht so sicher.
Tja, es soll ja Gründe geben, warum Lehramt, Sonderpädagogik und Sozialpädagogik vollkommen unterschiedliche Studienabschlüsse sind.
Erwarten Sie auch, dass Maschinenbauingenieure Ihnen ein Haus bauen könnten, da sie ja Ingeniure sind.
Würden Sie in ein Flugzeug einsteigen, das von einem Ingenieur für Abwasser und Siedlungsbau konstruiert worden ist?