
Weil ein elfjähriges Mädchen in Niederbayern nach der Schule regelmäßig im Fahrradkeller auf seine berufstätigen Eltern warten musste, ermittelt die Polizei wegen Verdacht auf Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Das Kind war am Montag von Beamten auf einen anonymen Hinweis hin aus dem Fahrradabstellraum eines Gebäudes in Vilsbiburg geholt worden. In Absprache mit dem Kreisjugendamt sei es zwischenzeitlich wieder den Eltern übergeben worden, teilte die Polizei mit.
Den Erkenntnissen nach musste das Mädchen regelmäßig bis zu zwei Stunden lang in dem vier Quadratmeter großen Raum auf das Heimkommen der Eltern warten. Der Fahrradkeller sei dafür mit einem Sessel, einem Tisch und einem Heizlüfter ausgestattet gewesen. Zugang zu einer Toilette habe das Kind allerdings nicht gehabt, sondern seine Notdurft im Garten verrichten müssen.
Die Beamten hätten die Schülerin mit zur Dienststelle genommen und das Jugendamt sowie die Eltern informiert. Der Vater habe am Telefon «sehr ungehalten» auf die polizeiliche Maßnahme reagiert, hieß es weiter. News4teachers / mit Material der dpa
Hintergrund: Kindeswohl und seine Gefährdung – was heißt das eigentlich?
Wie gut, dass jemand aufmerksam war und die Polizei verständigt hat. Hoffentlich wird gemeinsam mit Kind, Jugendamt und Eltern eine gute Lösung gefunden. Wer ein Elfjährige in einem Fahrradkeller abstellen kann, ohne dass sie „Dummheiten“ begeht, sollte eigentlich von selbst darauf kommen, dass sie auch im Haus gut aufgehoben wäre.
Diese Eltern brauchen offensichtlich über längere Zeit aufsuchende Hilfe, um ihre Sicht auf ihr Kind positiv verändern zu können.
Nicht auszudenken, was dem Kind im Keller hätte passieren können, wenn ein Sexualstraftäter mitbekommen hätte, dass sie darin sozusagen in der Falle gesessen hat.