HANNOVER. Städte sind mit dem Angebot, kranke und verletzte Kinder aus dem Gazastreifen und aus Israel aufzunehmen, an der ablehnenden Haltung der Bundesregierung gescheitert. «Wir bedauern die Antwort des Bundesinnenministeriums sehr», sagte Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay. «Die Absage ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar», betonte der Grünen-Politiker.

Regionspräsident Steffen Krach (SPD) sagte, mehr als 16.000 Menschen in Gaza seien auf eine Versorgung im Ausland angewiesen: «Diese Hilfe nicht wenigstens denen zu gewähren, die sie am dringendsten brauchen – nämlich den Kindern –, ist grausam.»
In einem Schreiben des Bundesinnenministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, auch nach den Fortschritten bei der Beendigung der Kampfhandlungen sei die Lage im Gaza-Streifen «sehr unübersichtlich und nicht berechenbar». Das betreffe auch die Behörden auf israelischer und ägyptischer Seite, die für eine Ausreisegenehmigung zuständig wären.
Die Ausreise von Kindern zur Behandlung in Deutschland sei mit aufwendigen Verfahren verbunden – etwa zur Klärung der Identität der Betroffenen, der mitreisenden Familienangehörigen und deren sicherheitsrechtlicher Beurteilung, der Kosten sowie der Frage realistischer Rückkehroptionen. Aus Sicht der Bundesregierung sei es dem Schreiben zufolge vorteilhafter, die Behandlungen von Verletzten und Schwerkranken vor Ort zu unterstützen.
Mehrere Städte an Initiative beteiligt – Appell ans Ministerium
Abschließend heißt es in dem Schreiben: «Ich hoffe, damit deutlich gemacht zu haben, dass uns das Anliegen nach Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung, vor allem auch für die Kinder, in Gaza eint, wir aber einen aus unserer Sicht anderen Weg sehen, möglichst vielen Menschen Hilfe zukommen zu lassen.» Neben Hannover, das bis zu 20 Kinder aufnehmen wollte, hatten sich auch Städte wie Bremen, Düsseldorf, Leipzig, Bonn, Frankfurt und Kiel der Initiative angeschlossen. Auch die evangelischen Kirchen in Niedersachsen unterstützen die Initiative.
Regionspräsident Krach betonte: «In der Stadt und Region Hannover sowie in weiteren deutschen Großstädten, die sich der Initiative angeschlossen haben, stehen leistungsfähige und exzellente medizinische Versorgungsmöglichkeiten für Kinder aus dem Gaza-Streifen und Israel zur Verfügung. Die Kommunen haben alles für die Aufnahme der Kinder vorbereitet.»
Onay sagte, ohne die Mitwirkung der Bundesregierung könne die Hilfsinitiative der Städte nicht gelingen. Die Absage nehme vielen verletzten und schwer traumatisierten Kindern die Möglichkeit, professionelle Hilfe zu erhalten: «Wir appellieren an das Bundesinnenministerium, die Entscheidung nochmals zu überprüfen und den Weg freizumachen für humanitäre Hilfe.» News4teachers / mit Material der dpa
Wenn die betroffenen Kliniken und Kommunen Kapazitäten, Platz und Mitgefühl genug haben, sollte sich die Bundesregierung meiner Meinung nach anschließen. Es sind Kinder! Es ist völlig egal, woher sie kommen, wenn sie schwerkrank oder verletzt sind. Man muss ja nicht 10 Familienmitglieder dazu einreisen lassen. Genügt hier nicht ein Elternteil und eventuell die jüngeren Geschwister?
“Man muss ja nicht 10 Familienmitglieder dazu einreisen lassen.”
Dazu müsste erst das Recht geändert werden. Aktuell haben minderjährige Gefüchtete, wenn sie erst einmal einen Aufenthaltstitel haben, das Recht auf Familiennachzug.
Trump hatte doch vor einigen Monaten einmal eine “interessante” Idee (der will ja den Gazastreifen zum “Urlaubsparadies” umgestalten): Jedem Bewohner dort 5000 USD in die Hand drücken und ihn in ein Land seiner Wahl ausfliegen lassen… Sind für die USA nur 10 – 15 Milliarden Dollar, also durchaus realistisch.
Sie haben Recht. Irgend etwas stimmt mit unserem Asylrecht nicht, wenn dadurch dringend notwendige Hilfe zum Überleben schwerverletzter und-kranker Kinder unmöglich oder dermaßen ausgeweitet wird, dass ausser Heilung und Genesung noch die Versorgung der nachgezogenen Familie erfolgen muss.
Da müsste irgendeine Ausschlussklausel eingefügt werden, dass zur Genesung eingeflogene Personen keinen Asylantrag stellen können.
Es muss doch nicht ständig alles miteinander verknüpft werden.
Ja, ich weiß, auch das geht vermutlich nicht.
Das trifft aber nicht zu, weil es sich nicht um Geflüchtete handelt. Unbegleitete Kinder mit subsidiärem Schutz können derzeit keinen Familiennachzug zu ihren Eltern beantragen, da dieser bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt ist. Gerne hier nachlesen: https://mediendienst-integration.de/artikel/was-bedeutet-ein-stopp-des-familiennachzugs.html
Und: Das ist dem Bundesinnenministerium selbstverständlich bekannt.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Da die Familien wohl nachziehen, werden die Mieten noch mehr steigen und die AFD die 30-Prozent-Schwelle erreichen.
Widerwärtig, wie sich hier die Bundesregierung quer stellt, während man keine Probleme hat, (zurecht) ukrainische Familien aufzunehmen. Alle Menschen sind, aber manche wohl gleicher.