Misshandelt oder vernachlässig: Kinderschutz-Ambulanz stark nachgefragt

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FRANKFURT/MAIN. Kuscheltiere, bunte Kissen und Spezialisten: In der Frankfurter Kinderschutz-Ambulanz finden Kinder und Jugendliche Hilfe. Die Zahl der Fälle ist seit ihrem Bestehen stark angestiegen.

Notfall. (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Bei Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt ist die Kinderschutz-Ambulanz der Universitätsmedizin Frankfurt eine wichtige Anlaufstelle. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in der Ambulanz vorgestellt werden, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen, wie die Universitätsmedizin mitteilt. Zurückzuführen sei dies auf ein stärkeres Bewusstsein für das Thema beispielsweise bei Medizinern oder Erzieherinnen.

Rund 900 Fälle jährlich seien es zuletzt gewesen. Der starke Anstieg der Zahlen über die vergangenen Jahre zeige auch, dass das vor 15 Jahren gegründete Angebot bekannter geworden sei, sagte Professor Matthias Kieslich, Leiter des Hessischen Kindervorsorgezentrums.

Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet würden in der Ambulanz vorgestellt, wenn es einen Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung gebe – auch Säuglinge sind darunter. Meist sei das Jugendamt involviert, sagte Kieslich. Die Ambulanz ist rund um die Uhr besetzt. Weitere Ambulanzen gibt es den Angaben zufolge in Darmstadt und Kassel.

Kindgerechte Räume mit Kuscheltieren

Die Frankfurter Ambulanz befindet sich auf dem Gelände der Uniklinik, die Räume sind kindgerecht ausgestattet – mit Kuscheltieren, Bilderbüchern und bunten Kissen. In der Ambulanz arbeiten neben Medizinern Sozialpädagogen, Psychologen und Juristen. Spezialisten aus anderen Bereichen der Uniklinik können ebenfalls hinzugezogen werden.

Neben der Behandlung der Kinder und Jugendlichen ist die gerichtsfeste Dokumentation der physischen und psychischen Folgen eine wichtige Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ergebnisse werden 50 Jahre lang aufbewahrt, sagte Kieslich. Dies geschehe für den Fall, dass sich ein betroffenes Kind in späteren Lebensjahren entscheide, rechtlich gegen den Täter vorzugehen. News4teachers / mit Material der dpa

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