
Eine Schule darf einer Schülerin nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ein Schülerpraktikum bei einem Mitglied der Brandenburger AfD-Landesspitze verbieten. Das Gericht wies eine Beschwerde einer Schülerin zurück, die ihr Praktikum bei dem AfD-Bundestagsabgeordneten und Brandenburger Landeschef René Springer machen wollte (Az.: OVG 3 S 5/26). Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband als rechtsextremistisch ein.
Das Gericht gab der Entscheidung der Schulleitung recht. «Sie konnte das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen, weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehört», teilte das OVG mit. Die Entscheidung verstoße weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung.
Gericht: Schule muss Praktikum nicht zustimmen
Die Leitung der Schule sei nicht verpflichtet, der Durchführung des Praktikums zuzustimmen, erklärte das Gericht. Der Schule, die sich an einem Erlass des Bildungsministeriums orientiert habe, komme bei der Ausgestaltung des Schülerbetriebspraktikums wegen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zu, der nicht überschritten worden sei. Der Beschluss vom 16. Januar ist unanfechtbar.
AfD-Landeschef Springer warf dem Gericht eine politisch motivierte Entscheidung vor: «Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten verwehrt wird», erklärte er. «Noch bedenklicher ist, dass solche offenkundig politisch motivierten Entscheidungen nun auch von Teilen der Brandenburger Justiz bestätigt werden.» Das könne zu einem Vertrauensverlust in die Gerichte führen.
Der Fall ist nicht der einzig strittige um ein Schülerpraktikum. Ein Schulleiter aus dem Kreis-Potsdam-Mittelmark hatte ein Schülerbetriebspraktikum für einen Schüler einer zehnten Klasse in der AfD-Landtagsfraktion untersagt. Die AfD-Fraktion hatte dies als inakzeptabel kritisiert und den Fall in sozialen Medien öffentlich gemacht. Darauf folgte eine Flut von Hasskommentaren und auch Drohungen gegen den Schulleiter. Brandenburgs Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) verteidigte die Entscheidung des Schulleiters. News4teachers / mit Material der dpa
Weil der ein Praktikum verbot: AfD-Anhänger wollen Schulleiter abschieben, sogar aufhängen
Krass. Wenn man das liest könnte man ja erstmal denken, die AfD sei eine Bande undemokratischer, verfassungsfeindlicher Gestalten, welche unsere Gesellschaft untergraben wollen, unsere Werte bekämpfen und uneingeschränkt keine positive Eigenschaft bestitzen
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass die Gesamtpartei nicht als rechtsextremistisch bezeichnet werden darf, und ziemlich harsche Worte für die Einschätzung des Innenministeriums unter Nancy Faeser gewählt. Damit könnte das Verbotsverfahren der Bundespartei unter einem sehr schlechten Stern stehen.
Das hat das Verwaltungsgericht Köln nicht entschieden. Das Verwaltungsgericht Köln hat lediglich in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD – auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen – vorerst nicht als “gesichert rechtsextremistisch” führen darf. Das Amtsgericht Köln hat gleichzeitig deutlich gemacht, dass es zwar hinreichende Gewissheit darüber gibt, dass innerhalb der AfD Bestrebungen entfaltet werden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Strittig ist aber (noch), ob dies die Grundtendenz der gesamten Partei ausmacht. Das Urteil in der Hauptsache steht noch aus. Gerne hier nachlesen: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion