KIEL. Der Schleswig-Holsteinische Beamtenbund (dbb sh) erhöht den Druck auf die schwarz-grüne Landesregierung. Nachdem der Verband bereits mehrere Klagen wegen einer aus seiner Sicht verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung von Landes- und Kommunalbeamten angestoßen hat, geht er nun gezielt gegen die Beihilfe-Regelungen des Landes vor. In dieser Woche leitete der Beamtenbund ein Eilverfahren gegen die Beihilfe-Verordnung Schleswig-Holsteins beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig ein.

Das OVG ist in diesem Fall die erste und voraussichtlich auch letzte Instanz. Anders als bei Besoldungsklagen muss das Gericht nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen, da die umstrittenen Regelungen nicht gesetzlich, sondern per Verordnung festgelegt sind. Sollte das OVG die Verordnung für rechtswidrig halten, könnte sie unmittelbar für unwirksam erklärt werden.
Im Kern geht es um den sogenannten Selbstbehalt bei der Beihilfe. In Schleswig-Holstein müssen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger seit Jahren einen Eigenanteil an ihren beihilfefähigen Krankheitskosten tragen. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, greift die Beihilfe des Dienstherrn. Die Höhe des Selbstbehalts ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Für die Besoldungsgruppen A12 bis A15, in denen sich der Großteil der Lehrkräfte befindet, liegt der jährliche Selbstbehalt bei 250 Euro. Richter müssen je nach Besoldung 400 bis 500 Euro tragen. Nach Darstellung des Beamtenbundes wird der Beihilfeanspruch von Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein ab der Besoldungsgruppe A10 in jedem Kalenderjahr pauschal gekürzt.
„Wir warten schon so viele Jahre auf eine verfassungskonforme Besoldung…“
Nach Auffassung des Beamtenbundes stellt dieser Eigenanteil faktisch eine weitere Absenkung der ohnehin zu niedrigen Besoldung dar. In einer Pressemitteilung erklärt der dbb sh, er setze seine Aktivitäten fort, „die Besoldungssituation der Beamtinnen und Beamten mit gerichtlicher Hilfe nachzubessern“. Ziel des aktuellen Verfahrens sei es, „den Eigenanteil an den Beihilfekosten durch das Oberverwaltungsgericht kippen“ zu lassen. Landesvorsitzender Kai Tellkamp erklärt: „Wir warten schon so viele Jahre auf eine verfassungskonforme Besoldung, deshalb nutzen wir jetzt jede Gelegenheit, diese Selbstverständlichkeit einen Schritt weiterzubringen.“
Besonders kritisch sieht der Beamtenbund, dass die Selbstbehalte zuletzt noch erhöht wurden. In der Pressemitteilung heißt es dazu wörtlich: „Besonders dreist ist, dass im letzten Jahr noch eine Erhöhung wirksam geworden ist, obwohl es schon mehr als fraglich war, ob die Besoldung im Einklang mit der Verfassung steht.“ Der Verband erklärt weiter, man bedauere, „dass unsere Argumente ignoriert wurden und wir gezwungen sind, den juristischen Weg zu wählen“.
Der Verband beruft sich dabei ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Selbstbehalt wirke sich „wie eine Besoldungskürzung aus“, habe das Gericht bereits in Grundsatzentscheidungen festgestellt. Damit trage er „zur inzwischen unstrittigen Situation einer verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung in Schleswig-Holstein bei“. Gerade deshalb sei der Gang zum Oberverwaltungsgericht sinnvoll, da dort schneller eine verbindliche Entscheidung möglich sei als in den häufig langwierigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
„Die Erfahrung hat uns aber gelehrt, nicht einfach abzuwarten“
Der dbb sh verweist zudem auf politische Zusagen der Landesregierung. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) habe angekündigt, die notwendigen Korrekturen zur Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung anzugehen. Aus Sicht des Beamtenbundes reicht das jedoch nicht aus. „Die Erfahrung hat uns aber gelehrt, nicht einfach abzuwarten“, heißt es. Zudem sei die Abschaffung der Selbstbehalte Beschlusslage von Gewerkschaftstagen im Organisationsbereich des dbb sh. Als weiteres Argument führt der Verband an, dass mit dem Wegfall der Eigenanteile auch Bürokratie abgebaut würde.
Zum Hintergrund erläutert der Beamtenbund nochmals das System der Beihilfe. Diese beruhe auf der gesteigerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Beamtenverhältnis und decke einen Teil der Krankheitskosten im Erstattungsweg ab. Für den verbleibenden Teil müssten Beamtinnen und Beamte eine private Krankenversicherung abschließen, deren Beiträge sie vollständig selbst tragen.
Wann das Oberverwaltungsgericht über den Eilantrag entscheidet, ist derzeit offen. Die Entscheidung dürfte jedoch weitreichende Folgen für mehr als 80.000 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger von Land und Kommunen in Schleswig-Holstein haben – und womöglich als Präzedenzfall über das Bundesland hinaus. News4teachers
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Naja, volle Hingabe und raus in die Frühpensionierung wird da aber seltener gefordert
Die 20-40€ plus Beitrag pro Monat minus steuerlicher Absetzbarkeit minus Beitragsrückerstattung sind noch immer deutlich weniger als der Beitrag der angestellten Kollegen.
Jetzt sind Sie aber der Arbeitgeberseite schwer auf den Leim gegangen, hoffentlich sind Sie bei Elternabenden und Diskussionen über unsere Berufsstand aufmerksamer.
Es geht nicht darum, angestellte gegen verbeamtete Kolleginnen und Kollegen gegeneinander auszuspielen, sondern Tatsachen zu benennen: Jede Form eines “Selbstbehalts” von Arztkosten ist eine Besoldungskürzung. Wie war da nochmal mit der Fürsorgepflicht?
Naja, naja, Besoldungskürzung??? Aber dann ist es ja auch eine Besoldungserhöhung, wenn man sich privat versichern kann und nur z.B. 200-300 Euro monatlich zahlen muss, weil man jung und gesund ist, während der Angestellte die unten erwähnten 600,- oder sogar 1200,- zahlen muss.
Wenn man dann 250,- im Jahr als Selbstbehalt oder besser “Selbstkosten” tragen muss, steht man immer noch dicke da im Vergleich zu den Angestellten.
Sie regen sich also über die Besoldungskürzung auf, aber über die Besoldungserhöhung nicht. Menschlich verständlich.
Zum einen werden aus den anfänglichen etwa 300 € ganz schnell 400 bis 500€. Zum anderen zahlt man die unabhängig vom Gehalt, also z.B. auch bei halber Stelle.
In welchem Bundesland zahlt man als Angestellter den AG-Beitrag des KK-Beitrags selbst, wenn man freiwillig bei der gesetzlichen KK versichert ist? Mir ist keins bekannt.
Könnten Sie mir dazu bitte Informationen verlinken?
Vielen Dank,
Mika BB
Bei Überschreitung der Bemessungsgrenze von 5.512,50€. Wer die Versicherungspflichtgrenze mit seinem sozialversicherungspflichtigen Einkommen – Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2025: 73.800 € – überschreitet und auf eigenem Wunsch in der gesetzlichen KV bleibt, dem werden die AG-Anteile zusammen mit den Bezügen überwiesen. Der Gesamtbeitrag zur GRV wird dann vom Gehaltskonto des Bezügeempfängers abgebucht.
Ja, der AG zahlt 50% der KK. Die steht pro forma auf meinem Lohnzettel – ausbezahlt bekomme ich die nicht.
Sag ich doch – der AG zahlt die Hälfte!
Es stimmt, was “Stubentiger” schreibt. Das war bis vor geraumer Zeit die Regel. Es ist seit einigen Jahren so, dass man als freiwillig Versicherter, als der man zunächst einmal ja den ganzen Beitrag alleine zahlt, vom Land die Hälfte dazu bekommt. Googeln Sie!
Ich bin seit 30 Jahren Lehrer und freiwillig in der gesetzlichen KK versichert, weil über der BBG. Der AG hat IMMER die Hälfte des KK- Beitrags gezahlt.
Bitte verlinken Sie mir valide Quellen, die belegen, dass Angestellte den KK-Beitrag vollständig allein zahlen mussten/müssen.
Vielen Dank,
Mika BB
Spielt keine Rolle. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch keinen “Selbstbehalt”. Faktisch ist es eine Besoldungskürzung, jeder wird praktisch irgendwann einmal krank.
Da gibt es Igel, lange Wartezeiten und schlechtere Methoden. Zugegebenermaßen auch weniger überflüssige teure Behandlungen.
Gesetzlich versicherte haben auch Eigenanteil, um fair zu sein: “für Krankenhausaufenthalte gilt eine Zuzahlung von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Eine jährliche Belastungsgrenze ist meist 2% des Bruttojahreseinkommens”. Wenn man länger als 6 Tage krank ist, kriegt man nur 70% seines Bruttogehalts.
2% sind bei E13 schnell 1200€ im Jahr oder 200€ im Monat.
Wenn 1200 € im Jahr 200 € im Monat sind, dann habe ich das mit der proportionalen Zuordnung trotz 13 Jahren Mathe-Unterricht als Unterrichtsrezipient und weiteren 17 als Lehrkraft doch immer noch nicht gerafft. wer kann mir weiterhelfen?
„ Wenn man länger als 6 Tage krank ist, kriegt man nur 70% seines Bruttogehalts.“
Aber nicht in Deutschland. Da haben Sie als gesetzlich Versicherter 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie haben Recht, ich hätte statt Tage Wochen schreiben müssen.
Da steht “länger als 6 Wochen”. Bitte genauer lesen. Nur 6 Wochen lang hat man im Regelfall 100% Lohnfortzahlung als Arbeiter und Angestellter.
Sorry, das “Opossum” hat sich mit Sicherheit verschrieben und meint 6 Wochen. Haben Sie schon mal von Tippfehlern gehört?
„ Haben Sie schon mal von Tippfehlern gehört?“
Hab ich. Wusste aber nicht, dass es ein Tippfehler ist, wenn man „Tage“ statt „Wochen“ schreibt. Danke für den Hinweis!
Klaro. Oder schon mal alle 2 Jahre eine 400€-Brille in der GKV bekommen?
PV, Sitzerhöhung – Brille ist Brille bzw. Monokel
Nö, gibt nur nen Zuschuss für die Gläser. Der Rest ist privates Spaßvergnügen, oder, um mit der Sprache des Artikels zu reden: Selbstbehalt.
Da haben Sie aber einiges falsch verstanden. Der Selbstbehalt bei der Beihilfe ist nicht steuerlich absetzbar, die ca. 250 € Anteil an Arztrechnungen muss man selbst tragen. Ja, den Krankenkassenbeitrag kann man steuerlich absetzen (wie übrigens auch in der gesetzlichen KV) – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze, nicht komplett. Das Absetzen nicht 100% Steuergutschrift bedeutet, sollte klar sein. Und zu guter Letzt gibt es eine Beitragsrückerstattung nur, wenn ich über das gesamte Jahr lang keinerlei Erstattung bei der KV beantrage.
Und Nachts ist kalter als draußen.
Ein (offenkundiges) Unrecht macht ein anderes nicht rechtens.
*kälter
Die angestellten Kollegen zahlen um die 600,- monatlich. Das geht von ihrem Brutto ab. Ich lege mal E 13 zugrunde. (Hängt dann ja noch vom Bundesland ab.) Die anderen 600,- zahlt der Arbeitgeber, aber wenn du bei diesem Gehalt freiwillig gesetzlich versichert bist, zahlst du das selbst, also rund 1200,- (tiefgestapelt). Dann hängt es wiederum vom Bundesland ab, ob der Arbeitgeber dir diesen Teil auch erstattet oder nicht.
Und jetzt.
Der Beamte zahlt auch seine Krankenkassenbeträge, der Staat “spart” sich seinen festen Beitrag und nennt es Beihilfe, (was zur Folge hat, dass der Beamte sich mit den Abrechnugen im mit zwei Stellen streiten darf, wenn etwas nicht passt.) Defacto bedeutet die Beihilfereduzierung im Krankeheitsfalle einen Lohnkürzung.
Um diesen Punkt geht es in dem Fall.
„ der Staat “spart” sich seinen festen Beitrag und nennt es Beihilfe“
Das ist sachlich falsch. Der Staat zahlt mindestens 50% der Ihnen durch im Krankheitsfall entstehenden Kosten. Würde der Staat monatlich lediglich rund 500€ (der derzeitige Höchstbetrag liegt bei komplett bisschen was über 1000€) AG- Anteil der KK zahlen (der Rest käme dann von Ihnen), wäre das für den Steuerzahler deutlich günstiger, insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten von Privatbehandlungen, der zunehmenden Kosten im Alter und der Tatsache, dass es etliche Behandlungen, gibt, die von der Beihilfe und den Privatversicherern, nicht aber von der GKV übernommen werden.
Der Privatversicherte zahlt je nach Alter und Gesundheitszustand. Das bringt ihm monatlich mehrere hundert Euro Entlastung. Wenn er alt und gebrechlich ist, darf er in die Gesetzliche zurückkehren.
Der Gesetzlichversicherte zahlt je nach Lohn/Gehalt. Egal, wie alt und wie gesund. Das sind viele hundert Euro, obwohl man sie nicht in Anspruch nimmt. Aber so funktioniert eben Solidarität.
Aus der Solidarität stehlen sich die Privatversicherten!
“Wenn er alt und gebrechlich ist, darf er in die Gesetzliche zurückkehren.” Woher haben Sie denn den Unfug?
“Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen§ 6 SGB V: Wer einmal in der PKV war, kann nur unter sehr speziellen Umständen zurück in die GKV. Diese Umstände treffen auf 97% der Beamten nicht zu.
Wer kann NICHT zurück in die GKV?
Die wenigen Ausnahmen: Wer kann unter Umständen zurück?
https://beamtenberatung-plus.de/ratgeber/pkv-beamte/rueckkehr-gkv-beamte-wege-zurueck-in-die-gesetzliche-krankenversicherung/
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Fridolin schrieb über Privatversicherte, nicht über Beamte. Und Privatversicherte können u55 jederzeit in die GKV wechseln, wenn sie unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Das ist für Lehrer, egal ob angestellt oder verbeamtet, mit einer vorübergehenden Stundenreduzierung leicht möglich. In den meisten Bundesländern erhalten freiwillig in der GKV versicherte Beamte jedoch keinen AG-Zuschuss (jedoch weiterhin Behilfe), weshalb sie sich i.d.R. privat versichern. Der 50% -Satz der PKV ist i.d.R. deutlich kostengünstiger als der Angestelltenanteil (50%) der GKV.
„Fridolin schrieb über Privatversicherte, nicht über Beamte.“ Er hat allerdings auf einen Beitrag geantwortet, in dem es um Beamte ging.
Gilt auch für Beamte: Unter 55 die Stunden verringern, so dass man unter die BBG rutscht, und schwupp, darf man zurück in die GKV, zahlt dann jedoch in fast allen Bundesländern den AG-Anteil mit.
Den Teil mit der Rückkehrpflicht ins Angestelltenverhältnis haben Sie wohl überlesen: „Beamte unter 55 bei dauerhafter Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung”.
Tja. Irgendwo muss halt gespart werden.
Schaut halt in die Kassen der Länder und Kommunen wo die Gelder stattdessen hinwandern und zieht dann eure eigenen Schlüsse
Faire Bedingungen und keine versteckten Nebenkosten!
Lehrer verdienen schon weniger im vergleich zu Kollegen in anderen akademischen Branchen, da es eine Jahres-oder Monatszahlung ist und keine zusätzlichen Prämien oder Gehälter oben drauf kommen. In einigen Branchen, sogar beim TV, sind es ca. 7000 Euro netto.
https://de.statista.com/infografik/33295/bruttodurchschnittsgehalt-von-nicht-akademikerinnen-und-akademikerinnen-in-deutschland/
Für 7k netto muss man 12k+ brutto verdienen! (mit Sozialabgaben, als nicht verbeamtet!) Mal wieder einer dieser „Meine Gefühlswelt = Wirklichkeit“-Post
Nein, die 7k sind reine Extrazahlungen gesamt, also z.B. Bonus, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld!
!
Das will niemand verstehen, dass Lehrer echt richtig richtig gut Geld verdienen/bekommen und dass diese richtig richtig gut bezahlten Positionen “in der freien Wirtschaft” nicht die massige Regel sind.
Aber klar: die – vor allem verbeamteten – Lehrer verdienen viel zu wenig, weil sie .. hm…tja.. warum… ach ja: weil sie mehr bekommen sollten.
Dasselbe Geld wie andere Beamte der Laufbahngruppe zwei, zweites Einstiegsamt auch. Ich gebe dabei zu bedenken, dass die “Lehrer” keine homogene Gruppe sind. Und die Entgeltunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften ist enorm. – Und das bei gleichem Arbeitsumfang in Folge des Par. 44 TV-L.
Woher wissen Sie, was jemand netto verdient? Das kommt doch sehr genau auf die Umstände an….
Ja, mit Kindergeld bin ich da sehr nahe dran…..(ohne Abzug der PKV und GKV für meinen Studentensohn natürlich)
Die meisten verdienen eben mehr als sie bekommen. Und das ist weder eine Frage von Brutto noch eine von Netto.
Wären in den letzten Jahrzehnten die Gehälter proportional zu den Unternehmensgewinnen gestiegen, es wären heute höhere Renteneinkünfte zu verzeichnen, da ja auch die Einnahmen der DRV entsprechend größer wären.
Das niedrige Lohnniveau seit den 90ern hat zwar zu einem gewaltigen Exportüberschuss geführt, fällt den damaligen und aktuellen AN aber kräftig auf die Füße.
Es gibt aber auch die andere Seite, bei denen die Kollegen in den anderen akademischen Branchen deutlich weniger bekommen. Und dass sind nicht wenige.
Welche Berufe mit zweitem Staatsexamen meinen Sie? Ich kenne da keine.
Welche Berufe mit 2. StEx, die in der freien Wirtschaft benötigt werden, kennen Sie denn?
Juristen zum Beispiel.
Das ist einer. Die Frage zielte auf “Berufe” ab – Plural.
Kleiner Tipp, in meinem ersten Beruf verfüge ich ebenfalls über die Befähigung zum höheren Staatsdienst, habe als Lehrkraft mit der Befähigung für den gehobenen Staatsdienst aber lediglich E11 erhalten.
Ist für Abschlüsse in den akademischen Bereichen Bereichen im ein zweites Staatsexamen notwendig. Bezug zum,Ausgangspost.
Und sie sind sicher, dass alle Juristen soviel verdienen, wie oben dargestellt?
Ich habe als Lehrkraft ein zweites Staatsexamen ablegen müssen. Dieser Abschluss ist höherwertiger als ein Bachelor oder Master. Warum sollte ich mein Licht unter den Scheffel stellen? Nee, wenn ich vergleiche, dann in derselben Liga.
Nein, das 2. StEx ist kein Bildungsabschluss sondern eine Laufbahnprüfung.
Ein abgeschlossener Generalstabslehrgang ist ja ebenfalls kein akademischer Abschluss.
Bachelor ist klar, Höherwertiger als Master find ich anmaßend.
Sie können sich ja gerne in ihrer vermeintlichen Liga vergleichen.
Die Stundensätze der Anwälte können sie gerne vergleichen. Das bekommen die Juristen nicht direkt augezahlt. Es gibt noch so Nebenkosten wie Personal, Kanzleikosten ….
Und dann gibt es noch Hierachien zwischen Seniorpartner, Juniorpartner, einfacher Angestellter.
„ Und sie sind sicher, dass alle Juristen soviel verdienen, wie oben dargestellt?“
Verdienen? Ich weiß nicht. Bekommen tun sie bei Vollzeit weitaus mehr, gern mal die GO für Rechtsanwälte und gängige Stundensätze studieren. Alternativ (die verdienen allerdings schlechter als in der freien Wirtschaft) die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten zu Gemüte führen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mika BB
Und dann gibt’s noch die Verwaltungsjuristen.
… sowie Notare und Patentanwälte. Die Zahl der “Volljuristen” (mit zweitem StEx) außerhalb von Behörden ist relativ hoch im Vergleich zu anderen Beschäftigten oder Selbständigen mit 2. StEx, von der Approbation – die de jure kein zweites Staatsexamen ist – einmal abgesehen. Allerdings ist die Einkommensspanne von Juristen extrem weit. Es dürfte viele Ein-Mann-Kanzleien geben, deren zu versteuernder Gewinn unterhalb der Jahresbezüge eines Verwaltungsjuristen oder angestellten Junganwaltes in einer Sozieätät liegen.