DÜSSELDORF. Ab Februar greift für die rund 40.000 teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte im nordrhein-westfälischen Schuldienst eine Regelung, die bislang nur für Vollzeitkräfte galt. Mit spürbaren finanziellen Folgen: Überstunden werden nicht mehr automatisch ab der ersten Stunde vergütet. Stattdessen führt das Schulministerium eine sogenannte Bagatellgrenze ein. (Vermeintliches) Kleinvieh macht auch Mist – diesen Eindruck hinterlässt die Neuregelung, die das Land nun auf dem Rücken der Teilzeitkräfte umsetzt.

Bisherige Regelung in NRW: „Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte gilt, dass jede Stunde Mehrarbeit bezahlt werden muss.“ So ist es aktuell noch auf der Website der GEW NRW dokumentiert. Während Vollzeitkräfte erst ab der vierten Mehrarbeitsstunde im Monat vergütet werden, konnten Teilzeitkräfte also bislang jede zusätzliche Stunde als anteilige Gehaltszahlung abrechnen.
Das „Referat Rechtsschutz“ der Gewerkschaft machte auch deutlich, dass eine Verrechnung von Ausfallstunden mit Mehrarbeit bei Teilzeitkräften unzulässig sei. Jede Kalenderwoche müsse für sich betrachtet werden. Fällt Unterricht aus Gründen aus, auf die die Lehrkraft keinen Einfluss hat – etwa wegen Klassenfahrten oder schulischer Veranstaltungen –, seien diese Stunden als Ist-Stunden anzurechnen. Mehrarbeit in einer anderen Woche müsse dann bezahlt werden. Entsprechend riet die GEW den Kollegien ausdrücklich, auf die Bezahlung nicht zu verzichten und Anträge fristgerecht zu stellen.
Diese Praxis ist nun Geschichte.
„Bisher erfolgte die Abrechnung von Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ab der ersten Vertretungsstunde. Mit der Änderung des § 61 LBG NRW gilt dies nicht mehr“
Mit einer Schulmail hat die Bezirksregierung Köln die öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk über eine Rechtsänderung bei der Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte informiert. Das Schreiben, das News4teachers vorliegt, verweist auf eine Änderung des § 61 Landesbeamtengesetz NRW. Darin heißt es unmissverständlich: „Bisher erfolgte die Abrechnung von Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ab der ersten Vertretungsstunde. Mit der Änderung des § 61 LBG NRW gilt dies nicht mehr.“
Künftig greift auch für Teilzeitkräfte eine Bagatellgrenze – proportional zur individuellen Teilzeitquote. Während Vollzeitbeschäftigte Mehrarbeit erst vergütet bekommen, wenn sie mehr als drei Unterrichtsstunden im Monat tatsächlich geleistet haben, wird diese Grenze nun anteilig auf Teilzeitkräfte übertragen. Erst wenn diese Schwelle überschritten ist, kommt eine Vergütung ab der ersten Stunde in Betracht.
Konkret bedeutet das: Eine Lehrkraft mit einer Teilzeitquote von 60 Prozent hat künftig eine individuelle Bagatellgrenze von 1,8 Unterrichtsstunden im Monat. Erst ab der zweiten Mehrarbeitsstunde entsteht überhaupt ein Vergütungsanspruch. Bleibt die Mehrarbeit darunter, geht sie vollständig leer aus. Die Bezirksregierung formuliert das ausdrücklich so: „Kann eine Teilzeitlehrkraft aus schulorganisatorischen oder persönlichen Gründen kein Mehrarbeitsvolumen leisten, welches die anteilige Bagatellgrenze überschreitet, erhält sie im Gegensatz zur bisherigen Praxis keinen finanziellen Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit unterhalb der Bagatellgrenze.“
In dem Schreiben werden mehrere Rechenbeispiele aufgeführt. Je nach Pflichtstundenzahl in Vollzeit – etwa 25,5 oder 28 Wochenstunden – ergeben sich unterschiedliche Spannen, in denen Mehrarbeit als anteilige Gehaltszahlung vergütet werden kann. Voraussetzung bleibt jedoch immer: Die anteilige Bagatellgrenze muss überschritten sein. Erst dann zählen auch die davor geleisteten Stunden.
„Können wir dann auch eine Bagatellgrenze in die andere Richtung einführen? So schlimm kann das doch nicht sein“
Was auf dem Papier nach einer technischen Anpassung klingt, dürfte in der Praxis vor allem eines bedeuten: Viele Teilzeitkräfte werden künftig für einzelne Vertretungsstunden oder kurzfristige Mehrbelastungen keinen Cent mehr sehen. Gerade Lehrkräfte mit geringer Teilzeitquote, die nur gelegentlich einspringen, treffen die neuen Regeln besonders hart. Bei rund 40.000 teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im NRW-Schuldienst dürften sich die „Bagatellen“ für das Land allerdings rechnen.
In sozialen Netzwerken sorgt die Neuregelung bereits für Unmut. In einer Diskussion auf Reddit kommentiert eine Lehrkraft sarkastisch: „Können wir dann auch eine Bagatellgrenze in die andere Richtung einführen? So schlimm kann das doch nicht sein, wenn ich jede Woche vielleicht eine Stunde nicht antrete. Freitags etwas früher Schluss machen, montags etwas später kommen – das sind doch nur Bagatellen, oder?“ News4teachers
GEW: Drei Millionen unbezahlte Lehrer-Überstunden pro Jahr (in nur einem Bundesland)
Ja, jetzt geht es so richtig los! Die Ministerien wissen sich nicht mehr anders zu helfen, sie müssen sparen und dafür sorgen, dass mehr Lehrer zur Verfügung stehen. Und das wird jetzt mit allen Mitteln durchgezogen. Freut euch, es wird jetzt so richtig lustig im Lehrerzimmer. Eine Trendwende steht an!
In Berlin gilt das schon lange!
In Hessen auch.
In SH auch, lese ich gerade weiter unten.
Diese Pauschalregelung ist ja auch nur der Anfang, da wird noch mehr kommen.
In BW ebenfalls.
In Niedersachsen wird überhaupt keine Überstunden bezahlt.
Tja, Wertschätzung des Dienstherren sieht anders aus! Ein Verständnis für die Gründe, aus denen Lehrkräfte überhaupt in Teilzeit gehen, scheint auch nicht vorhanden zu sein. Gekniffen sind jetzt diejenigen LKs, die wegen Überlastung wegen ihrer Fächerkombi nur um einige wenige Stunden reduziert haben, um z.B. eine Korrektur loszuwerden. In der freien Wirtschaft wäre die Idee, dass man überhaupt unbezahlte Mehrarbeit vor Ort leisten muss, undenkbar.
Danke für nichts NRW!
Ich schätze, Sie haben den Begriff “Wert” nicht im Sinne der Völklinger Straße verstanden. Neben hohen Werten gibt es ja auch geringe Werte. Man kann also etwas in höchstem Maße schätzen oder auch in geringem Maße. Folglich ist eine Geringschätzung eben auch eine Wertschätzung – also eine Einschätzung des Wertes.
Bruchbau war früher, heute ist versatzloser Abbau angesagt. Sie sollten dringend noch einmal 1984 lesen. Schwein sein ist schön
wenn das Lehrer mit sich machen lassen.
Oder du denkst, 50 Stunden von montags bis freitags ist in anderen Berufen auch so?
Ich sag dir was: Homeoffice, 32 Stunden und Gleitzeiten 😉
go, get a job.
nein, das sollte zu keiner Flucht führen.
Der Lehrerberuf muss durch 30% Homeschooling attraktiver werden.
Mit Hasi auf der Terrasse einen saufen!
Gerade in der freien Wirtschaft gibt es doch andauernd unbezahlte Mehrarbeit/Überstunden. Da wird vorausgesetzt, dass du dazu bereit bist.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/arbeit-deutschland-ueberstunden-100.html
Die ist zum Teil in das Monatsgehalt eingereiht. Dass die Ü-Stunden nicht bezahlt werden, heißt ja nicht automatisch, dass der Freizeitausgleich entfällt.
Und das ist es, was die Tätigkeit als Lehrkraft von anderen Beschäftigungsverhältnissen grundlegend unterscheidet.
Heute eine Vertretungsstunde mehr, morgen dafür eine Unterrichtsstunde ausfallen lassen.
Der Robin Hood von NRW, er nimmt den Armen und gibt den Reichen.
Wenn die Völklinger Straße es jetzt in gleichem Tempo die AZE zu implementieren, dann fallen so viele Stunden an, dass die Bagatellgrenze Peanuts sind. Den Optendrenk sollte man nicht mal den Haushalt eines Single-Haushaltes aufstellen lassen. Die rechnerischen Gewinne durch die Bagatellgrenze sind noch geringer als die Einsparungen beim Bürgergeld.
Na, das hat doch aber Zeit. Erst muss noch Angst und Schrecken mit Drohungen verbreitet werden.
In Zeiten von Homeoffice und Arbeitszeiterfassung darf es sowas nicht mehr geben. Auch Lehrer müssen anständig entlohnt werden, die Arbeit muss sich lohnen!
Was denn noch?
Gerade in Zeiten von Homeoffice, 35 Stunden Wochen und total schicken Mitarbeiterbenefits!!
Eure Peti aus Lippe 🙂
Forderten Sie bisher nicht regelmäßig Verhältnisse wie in der freien Wirtschaft ?
Von den im Jahr 2024 insgesamt geleisteten 1,2 Mrd Überstunden waren nach meinen Informationen 562 Mio bezahlt, 638 Mio unbezahlt.
gebt ihnen und uns dafür Homeoffice!
Stimmt, bei uns noch nichts verbessert.
Hätten auch gerne die 35 Stunden Woche und Homeofficemöglichkeiten mit digitalem Arbeiten 😉
Dann brauchen wir die 30% Homeschooling!
Im Sinne des Landes NRW bewerte ich die Neuregelung wenigstens als konsequente Gleichstellung der Teilzeit- und Vollzeitkräfte.
Also auch keine “abgeordneten” Klassenleitungen bei Teilzeit? Kann ja wer anders dann machen.
Oder eben nur “Teilzeit bei ‘nicht reduzierbaren’ Sachen”? Bürokratie? Elternarbeit? Orga?
Wie sieht es da mit “Gleichstellung” denn aus?
Darum geht es im aktuellen Artikel nicht. Mir ist vollkommen bewusst, dass es Dinge im Lehrerberuf gibt, die sich nicht proportional auf Teilzeit herunterbrechen und -rechnen lassen.
Da haben Sie recht.
Bei uns kommen unbezahlte Mehrarbeitsstunden übrigens gar nicht mehr vor, und das wird sich mit Sicherheit auch mit der neuen Regelung nicht ändern.
Ich habe mit meinen bezahlten Vertretungsstunden mittlerweile ein lukratives Hobby aufgetan. Auch wenn die Abzüge achichschreibnichtmehrweiter
meine Frau bekommt ihre Überstunden genauestens bezahlt, sie kann bis zu 3 Tage Homeoffice pro Woche machen, und da wird sehr drauf geachtet.
Wieso macht man das hier nicht und warum können Lehrer nicht auch endlich Homeoffice kriegen oder eine Alternativebezahlung dafür oder ein Deputat von 17 Stunden?
Kleine Ergänzung, weil das hier immer wieder kommt:
Wir haben schon Homeoffice. Ein großer Teil der Korrekturarbeit und Unterrichtsvorbereitung findet zuhause statt. Zudem haben wir alle 14 Wochen unterrichtsfreie Zeit, in der ebenfalls Arbeit im Homeoffice stattfindet.
Man einiges kritisieren an den Arbeitsbedingungen, aber zu behaupten dass es kein Homeoffice gäbe, stimmt einfach sachlich nicht.
Zu behaupten, wir hätten homeoffice, stimmt einfach sachlich nicht. Hätten wir das, wäre der AG für die (ergonomische) Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes zuständig. Was wir haben, heißt mobiles Arbeiten. Außerdem sind es nur 12 Wochen, in denen auch noch einige Feiertage und 6 Wochen Urlaub liegen und die ich dank verpflichtender Konferenzen und jährlichem Klassenraumumzug auch nicht komplett zu Hause arbeite.
Prima. Dann nennen wir das Kind beim Namen.
MOBILE ARBEIT
Bedeutet noch mehr Flexibilität.
Korrigieren im Urlaubsdomizil. Im Café. Im Schwimmbad.
Herrlich!
Ein Privileg, das nur sehr sehr wenige haben!
Machts Ihnen Spaß, anderer Foristen Nicknames zu kapern?
Mit gar nicht so freundlichen Grüßen,
Mika aus Brandenburg
Sie arbeiten also nicht zuhause. Interessant.
In Bayern sind es 14 Wochen Schulferien. Bei 6 Urlaubswochen haben wir also 8 Wochen zuhause arbeiten.
Wenn man das nicht als Homeoffice sieht, weil der der AG keine “(ergonomische) Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes” bietet, dann ist das Sophisterei, aber kaum ein ernst zu nehmendes Argument.
Wir haben keinen Bürojob, wir haben einen sozialen Beruf und der Kern unserer Arbeitsleistung ist Arbeit mit Menschen, nicht mit Akten oder Tabellen.
Dafür ist das schon eine recht gute Homeoffice Quote, von der z.B. Ärzte nur träumen können.
Alex, dem stimme ich vollkommen zu
Natürlich haben wir bereits Homeoffice. Das Problem ist nur, dass diese nicht als Arbeitszeit gewertet wird.
Viele Probleme lösen sich, wenn endlich die Arbeitszeiterfassung eingeführt wird.
Man kann sich auch überlegen, ob mehr Homeoffice nicht besser wäre. Z.B. ein unterrichtsfreier Tag pro Woche als Regelfäll wäre hilfreich und vermutlich auch machbar.
Ich stoße mich immer nur an der Realitätsverleugnung einiger Kollegen, die so tun, als hätten wir gar kein Homeoffice.
Danke, dass wenigstens einer hier eine offensichtliche Tatsache zur Kenntnis nimmt.
das ist leider kein Homeoffice, es ist zu 0% Homeoffice
Solch ein Quatsch Muxi
Lehrer arbeiten schon bis zum Nachmittag in der Schule. Dann nennen sie das Weiterarbeiten abends für die Korrektur Homeoffice, quatsch!
Es geht um Prinzipien, schon morgens zuhause zu bleiben, erst gar nicht zu fahren, und direkt von daheim zu arbeiten.
Wenn sie in Betrieben 2-3 Tage Homeoffice machen, kommen sie auf ca. 27 ganze Wochen daheim. Viel mehr als sie, Muxi.
Es geht hierbei um die Forderung, 1-2 Tage vollständiges Homeoffice oder Homeschooling in den Alltag zu integrieren, zb. montags und freitags.
Das haben viele in den Betrieben auch so!
Es geht darum, dass wir schon Homeoffice haben. Und das bei einem Beruf, dessen Arbeitsleistung durch Kontakt mit Menschen entsteht. Wir haben keinen Bürojob.
Nein, Lehrer haben bislang 0% Homeoffice!
Ich plädiere für mehr Digitales und schlage 30% Homeschooling vor!
Liebe Realistin, Sie haben einfach einen Fehler bei der Berufsauswahl gemacht.
Bitte korrigieren Sie diesen und suchen Sie sich einen Bürojob, aber geben Sie nicht anderen die Schuld daran.
Muxi
Wir haben (noch) kein Homeoffice!
Verstehe das doch !
Und was haben wir dann, wenn wir in den Ferien zuhause korrigieren und Unterricht und Schulaufgaben vorbereiten?
Mobiles Arbeiten – aber kein Homeoffice.
richtig!
Das ist doch ne unsinnige Trennung. Was wäre denn dann HomeOffice?
Der Unterricht von Zuhause? Dann wäre das einen völlig anderer Job als der, für die wir alle uns beworben haben.
Arbeitsrechtlich aber bedeutend. Kann man als Beamter aber nicht wissen.
Beurteilen Sie wirklich die Form des Arbeitsrechts höher als Ihre Lebensumstände? D.h. wenn man das umdefiniert, wäre Sie zufrieden?
Ich bin mir sicher, dass Sie den Unterschied zwischen mobilem Arbeiten und Homeoffice googeln können – da brauchen Sie mich nicht für.
Wir haben keinen Arbeitsplatz in der Schule und weichen deshalb nach Hause aus.
Viele Mitarbeiter beim Ford in Niehl, haben demnächst auch HO.
setze mich für Veränderung und mehr Wertschätzung ein.
Sie können von mir aus den Status Quo verteidigen, bleiben dann aber auf den 60 Stunden Wochen.
60 Stunden im HomeOffice sind noch immer 60 Stunden. Die Arbeitsbelastung zu Stresszeiten muss runter, da bin ich absolut bei Ihnen, aber das hat mit HomeOffice nichts zu tun.
“Wir haben keinen Bürojob.”
Nene, der kommt so “nebenbei drauf”. Sie sind ja witzig … Natürlich haben wir Verwaltungsanteile dabei. Sogar deutlich mehr als bei vielen anderen Berufszweigen.
Genau das ist doch mitunter Kritik einiger … “Die Allround-Schuld” mit “Lehrkraft für alles” [“Mädchen für alles”] als Berufsprofil der Erwartungen. Von Putzkraft bis hin zum Arzt. “Nebenbei” natürlich.
Ob man das jetzt (Option auf) “Homeoffice” nennen will … Naja, Sache der Begrifflichkeit und Auslegung/Definition. Geschenkt.
“Wir können/sollen/müssen/dürfen auch zuhause arbeiten” trifft es vllt. etwas besser?
So wirkliches Homeoffice ist das jedoch oft nicht. Und ohne AZE – durch Deputatsmodell sowieso kritisch zu sehen und anzuzweifeln. Das gibt es nämlich bei Homeoffice schon als bedeutender Bestandteil.
Also ich arbeite mehrere Wochen im Jahr nur zuhause (in den Schulferien), das ist Home Office. Und die Nachmittage, an denen ich zuhause am Schreibtisch sitze, ordne ich auch unter Home Office ein.
Ob da noch mehr ginge, da kann man gerne drüber reden, aber so zu tun als hätten wir kein Home Office, ist schlicht Unsinn.
Nein, wir bräuchten 1-2 Homeofficetage!
Mit den Schulferien haben Sie schon 35 Tage im Homeoffice. Außer Sie nehmen sich tatsächlich jedes Jahr 14 Wochen Urlaub, aber das möchte ich Ihnen nicht unterstellen.
Ihr AG hat Ihnen Ihren Arbeitsplatz daheim eingerichtet und finanziert? Nicht? Dann ist es auch kein Homeffice.
Wenn der AG also Schreibtisch, Stuhl und PC bezahlt, dann haben Sie Home Office und Sie sind damit zufrieden. Wenn der AG das nicht bezahlt, haben Sie kein Home Office und sind unzufrieden.
Darf ich Sie so verstehen? Wenn nicht, bitte ich um eine Erklärung was Sie sich wünschen.
Ich hab mich überhaupt nicht dazu geäußert, ob ich Homeoffice möchte. Ich habe darauf hingewiesen, das der derzeitige Zustand nicht Teil – Homeoffice bedeutet – wovon Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, jedoch ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mika BB
Und wann wäre es dann Homeoffice? Welche Bedingungen müssten erfüllt sein?
Nein ist es nicht.
Es wurde Ihnen doch bereits auch erklärt?
Es ist mobiles Arbeiten.
Beim Homeoffice sind andere rechtliche Rahmenbedingungen. Eben mitunter die Voll- oder Teilausstattung durch den AG.
Ich habe alles selbst finanziert zuhause. Drucke ebenfalls auf eigene Kosten etc.
Wie ich sagte … Kommt eben auch drauf an, was man mit “Homeoffice” meint. Und wie nah man an rechtliche Begrifflichkeiten ran will oder hier ggf. “muss”. Der steuerliche Aspekt ist ein “Kompromiss”/”dazwischen” inzwischen.
Also über was sprechen wir hier? Über “Alltagsformulierung” [als “arbeiten zuhause”]? Dann okay.
Als rechtliche und juristische Definition und “Ausprägung” der Rahmenbedingungen? Dann auf keinen Fall.
Ist ja mit den “Ferien” und “Urlaub” bspw. ähnlich … Hier gibt es eben Unterschiede (genau genommen). Einige machen die nicht. Ändert nichts dran, dass es sie gibt.
Und so ist das halt bei “Homeoffice” auch. Stellt der AG Ihnen das Zimmer? Einrichtung/Kostenpunkt? Ne? Dann ist es eben kein echtes Homeoffice – obwohl Sie zuhause arbeiten … Also mobiles Arbeiten …
Dass man sich als Lehrer selber einen Arbeitsplatz zuhause einrichten muss, das wussten wir alle vor der Entscheidung für diesen Beruf und haben zugestimmt.
Wo ist da der relevante Unterschied zwischen HomeOffice und Mobilem Arbeiten? Ist nicht entscheidend, dass man zuhause arbeiten kann?
Oder worauf kommt es Ihnen da an?
Versicherungsrechtlich und arbeitsrechtlich zumindest für angestellte Lehrkräfte ein Riesenunterschied. Stürzen Sie einmal in Ihrem Home-office.
Wenn Sie Beamter sind, macht es keinen großen Unterschied, ob Ihnen der Unfall in der Schule oder zuhause passiert. Vor allen mit Blick auf die unbegrenzte Fortführung der Bezügezahlungen.
“Dass man sich als Lehrer selber einen Arbeitsplatz zuhause einrichten muss, das wussten wir alle vor der Entscheidung für diesen Beruf und haben zugestimmt.”
Richtig. Sehe ich auch so.
“Wo ist da der relevante Unterschied zwischen HomeOffice und Mobilem Arbeiten? Ist nicht entscheidend, dass man zuhause arbeiten kann?
Oder worauf kommt es Ihnen da an?”
Klar.
Aber das ändert ja trotzdem nichts daran, dass es juristisch und arbeitsrechtlich einen Unterschied macht/gibt.
Ob “ich den brauche” oder sowas ist relativ egal. Geht mir da um den Begriff. Und “das klarstellen”.
Ich selbst bin recht zufrieden mit “zuhause arbeiten, wenn ich will”. Zumindest bei vielen Sachen.
Ich zahl(t)e jedoch auch recht viel aus “eigener Tasche” auch.
Ist auch “okay” für mich – so lange es “nicht aus Zwang” gefordert und erforderlich ist.
Muss man eben etwas differenzieren:
Sprechen wir von Begrifflichkeiten und Arbeitsrecht/Versicherungssachen/Juristische Dinge … Dann muss man das trennen.
Sprechen wir von “Alltagsempfinden” [Zuhause Arbeiten = XY an ‘Synonymen’ Begriffe] dann sieht das anders aus.
Da spielt mein “was ist mir wichtig” eigentlich keine Rolle.
Und im Prinzip ist es halt mobiles Arbeiten. Kann man auch so doch nennen.
Bei “Homeoffice” würde ich (aus Prinzip) doch gerne das Arbeitsrecht, die Versicherungsansprüche und die (Teil-)Zahlung durch den AG gestellt bekommen. Zumindest in Grenzen.
Brauchen? Tu ich das nicht. Ändert auch nichts am “Vorteile von mobilen Arbeiten/Heimarbeit”. Da bin ich bei Ihnen in der Sache.
Aber beispielsweise kaufe ich mir halt selbst nen Drucker für xxx Euro. Den nutze ich wöchentlich mehrmals. Privat und schulisch/Arbeitstechnisch. Anderen wird das selbstverständlich vom Betrieb gestellt. Sowohl der Drucker/Kopierer, als auch das Papier und die Toner etc. dazu.
Aber worüber reden wir dann eigentlich?
Und was fordert unsere geschätzte Frau Realistin dann eigentlich ein?
Ich rede über die juristische und arbeitsrechtliche Begrifflichkeit.
“Genauigkeit der Begrifflichkeit”.
Was Realistin hier fordert – weiß ich nicht. Da muss man sie wohl selbst fragen oder sie es selbst schreiben.
Vielleicht will sie tatsächliches Homeoffice – nur meine Vermutung. Dementsprechend dann auch andere rechtliche und arbeitstechnische, sowie versicherungstechnische Rahmen.
Ich selbst will “nur” die Begrifflichkeit als solche definieren und klarstellen.
Fordern tue ich hier gar nichts im Prinzip. Ich bin aktuell mit meiner persönlichen mobilen Arbeit weitgehend zufrieden. Bleibt allerdings im Begriffskontext auch bei mobiler Arbeit. Im Alltag sage ich natürlich auch “Homeoffice” … Einfach der Einfachheit halber, weil viele den Unterschied schlichtweg nicht verstehen/”sehen”/”begreifen”.
Trotzdem haben wir kein Home Office, wenn man es genau nimmt, denn die Arbeit, die wir zuhause erledigen, ist ja nicht dieselbe wie die im Schulgebäude (unsere wichtigste Betätigung: Arbeit mit Menschen), wie es aber in anderen Berufen üblich ist. Diese Arbeit, die wir zuhause erledigen, können wir kaum in der Schule machen, während Home Office ja ein Synonym für “dieselbe Arbeit, die ich in der Firma machen würde, darf ich zuhause erledigen” ist.
In meine Behausung passen jedenfalls keine 25 lernenden Kids gleichzeitig. Und in Ihre?;-)
Eben.
Unsere Kernaufgabe ist etwas, was im Home Office schlicht nicht möglich ist, daher sind die Vergleiche mit Bürojobs unsinnig und zeigen eigentlich nur, dass die Leute schlicht die falsche Berufswahl getroffen haben und die Verantwortung dafür nicht übernehmen wollen.
Dafür, dass wir eine Arbeit haben, dessen Kernaufgabe im Home Office nicht geht, dafür haben wir schon recht viele Möglichkeiten für Home Office.
Diese Begriffspritzfindigkeiten ändern daran auch nichts, sie lassen nur vermuten, dass einige Mitdiskutanten nicht ganz ernst zu nehmen sind.
nehme sie die 4-Tage Woche, ich rede auch nur von 30% Homeschooling.
Eine 4 Präsenztagewoche fände ich schön.
Onlineunterricht will ich aber explizit nicht, ich habe mich für einen Beruf beworben, in dem ich mit Menschen arbeite, nicht nicht Bildschirmen.
Und 30% Heimarbeit dürfte aktuell ungefähr der Jetztzustand sein.
Was wollen Sie eigentlich genau? 30% Arbeit Zuhause ist Ihnen nicht gut genug?
Dann hätten sie einen anderen Beruf erlernen müssen. Sie wussten doch, daß der Unterricht in Präsenz stattfindet. Wie soll Homeschooling in der Grundschule bitte umgesetzt werden? Wir haben doch in der Corona Zeit gesehen, dass Homeschooling nicht funktioniert.
1-2 Tage gehen!
Homeoffice muss kommen
Nein, eben nicht!
Homeoffice samstags und sonntags. Einen Homeofficepauschale bekommen Sie sogar ebenfalls. Was wollen Sie mehr? Zwei Tage Homeoffice sollte doch eigentlich genügen.
Ich leiste derzeit als Teilzeitkraft eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche, damit eine 3. Klasse die vollen fünf Mathestunden pro Woche bekommt. Damit werde ich sofort aufhören, wenn ich das nicht mehr bezahlt kriege.
besser wäre bezahlt aus dem Homeoffice Ulla 😉
Ja, Miri, Hauptsache dazwischengekräht…..ob es zum Thema passt oder nicht, ist ja egal….
Ich hoffe, dass ich in diesem Leben nicht mehr aus dem Home Office unterrichten muss. Ich will den persönlichen Kontakt zu den Kindern.
Ich bin der Meinung, dass es den Protagonisten der 4-Tage-Woche hier im Forum um etwas Anderes geht. So wie ich die Diskussion auffasse, geht es darum, anzuerkennen, dass die Funktion einer Lehrkraft neben vielen Nebenkriegsschauplätzen auf zwei Feldern abspielt. Zum, einen ist das der Bereich Unterrichten einschließlich Vor- und Nachbereitung und zum anderen der administrative Teil, zu dem ich z.B. auch die Erstellung eines Erwartungshorizontes zähle oder das Korrigieren von Klassenarbeiten. Ebenso zähle ich die Elterngespräche, Beratungsgespräche, Gespräche in Klassenleitungs- und sonstigen Teams sowie Gespräche mit externen Beteiligten Polizei, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Sozialarbeit, Therapeuten, etc.) dazu.
Warum wird nicht die Arbeitszeit erfasst? Aus meiner Sicht gibt es dafür nur einen ausschlaggebenden Grund. Jeder politisch Verantwortliche und jeder Weisungsbefugte in der Schuladministration müsste anerkennen, dass die Deputatsverpflichtung – also die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden – zu hoch ist. Warum also nicht den zeitlichen Umfang der reinen Unterrichtstätigkeit reduzieren und auf vier Tage in der Woche verteilen, um weiterhin größtmöglich kompakte Unterrichtseinsatzpläne gewährleisten zu können, und einem Tag in der Woche, an dem die Lehrkräfte die Tätigkeiten – meinetwegen auch von zuhause aus – erledigen, die neben dem Unterricht (siehe erstes Arbeitsfeld) anfallen und einen entsprechenden Arbeitsaufwand mit sich bringen, der derzeit nicht adäquat mit einem Pauschbetrag vergütet wird.
An anderer Stelle habe ich es schon mehrfach geschrieben, es ist nicht so, dass die 13 Wochen unterrichtsfreie Zeit sich zu 65 unterrichtsfreien Tagen aufsummieren. Abziehen muss man die 28 Tage Urlaubsanspruch gemäß Arbeitsvertrag und alle gesetzlichen Feiertage, die in die Ferienzeiträume fallen.
Das sind Neujahr (1, Januar), Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, tlw. der 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie Heiligabend und Sivester als halbe tarifliche Feiertage. 65 minus 36 ergibt 29 Tage – also knapp sechs Wochen. Die rund 30 Tage a 8 Stunden täglicher Arbeit umgerechnet auf 40 Unterrichtswochen, sind 240 Arbeitsstunden durch 40 Wochen bzw. 6 Stunden je Woche zusätzlicher Arbeitszeit. Also 72 Minuten Mehrarbeit pro Unterrichtstag. Die diversen, unabhängigen Arbeitszeitstudien haben doch längst nachgewiesen, dass sich die durchschnittliche Arbeitzeit von Lehrkräften in etwa bei 46 Wochenstunden einpendelt.
Und ich bin der festen Überzeugung, dass das auch die Verantwortlichen in den Schulministerien und den Schulbehörden wissen bzw. überschlägig genauso wie ich rechnerisch ermittelt haben. Und die interessiert nicht der Stundenaufwand jeder einzelnen Lehrkraft sondern die rein statistischen Werte.
Das ist aber eine Dauervertretung, die auf das Deputat angerechnet wird und in die Stundenbilanz eingeht. Sie ist kein abrechnungfähiger Mehraufwand wie z.B. eine zusätzliche Vertretungsstunde.
Bilanzierte Über- oder Unterstunden müssen im Folgehalbjahr ausgeglichen werden.
Ja, aber das kann ja durchaus unterschiedlich gelöst werden….im Zweifelsfall tatsächlich über Mehrarbeitsabrechnung…..was natürlich immer die schlechtere Wahl ist, denn so eine vergütete Stunde ist ja nahezu an der Schmerzgrenze unterbezahlt….
Ich weiß, für den Vergütungssatz würde ein Handwerksbetrieb nicht einmal einen Azubi in Marsch setzen.
Bei Teilzeitkräften wird sich bis zum Erreichen der Vollzeitgrenze anteilig die Besoldung bezahlt – hier ist eine Mehrarbeitsstunde also genau so viel wert wie jede andere Unterrichtsstunde auch. Erst, wenn die Vollzeitgrenze überschritten wird, greift die (lächerliche) Mehrarbeitsvergütung.
Noch ist das so. Aber genau das soll doch geändert werden.
Ich mache das jetzt seit einem halben Jahr. Aufs Deputat wurde es noch nicht angerechnet. Ist vielleicht in den Bundesländern verschieden.
Wenn du das dauerhaft im ganzen Halbjahr machst, dann ist es eine Dauervertretung. Zu der muss die SL dich um Zustimmung bitten und darüber ist der Lehrerrat zu informieren. So ist das in NRW.
Halten sie die nur oder korrigieren sie auch was? Wie bereiten sie die aus dem Kontext gerissen vor?
Das ist vollkommen uninteressant für die Vergütung. Es gilt der Grundsatz, dass jede Stunde, die vor bzw. mit SuS im Unterricht zugebracht wird, abrechnungsfähig ist. Unterschieden wird dabei zwischen Dauer- und Adhoc- Vertretungen. Kolleg*innen in Elternzeit können sich sogar mit unterhälftigem Deputat selbst gegen Entgelt vertreten.
Wieder mal: wäre es Ihnen möglich, einen anderen Nick zu verwenden?
Vielen Dank,
Mika aus BB
Ich bereite sie vor und nach, ich korrigiere. In Absprache mit der Klassenlehrerin mache ich z.B. über mehrere Wochen Geometrie.
Ist ja auch völlig wurscht. Stunde ist Stunde.
So kenne ich das auch. Entweder man bearbeitet in diesen Stunden in Absprache ein eigenständiges Thema entsprechend des Lehrplanes oder man einigt sich mit dem Partner/der KL auf ein Thema, vorangegangenen Stoff evtl. aus dem Vorjahr nochmal zu wiederholen (Wiederholungseinheit).
Damit können Sie nur aufhören, wenn das keine Pflicht ist. Wenn es Pflicht ist und Sie sich weigern, wird es Ihnen wie der Lehrerin in Sachsen-Anhalt ergehen, der gekündigt wurde, weil sie die Erhöhung des Stundendeputats verweigerte.
Sind Sie Beamtin? Sie sind weisungsgebunden! Noch hundertmal mehr als Angestellte.
Naiv.
Natürlich beantragt man dann eine “begründete Erhöhung” auf +1 Stunde Deputat während dieser Zeit. Befristeter Zusatzvertrag.
Gibt es nicht? Kann “ich” durchaus verweigern.
Gibt es sie? Dann zählt es zum Deputat und nicht als “(langfristige) Vertretung”.
Gibt es eine Sonderregelung, damit es “als Vertretung” gewertet wird? Dann muss man auf “ab” 1. Stunde vertraglich halt als Sonderregelung beharren.
Sehe ich erstmal wenig Probleme …
Alles andere soll die “übergeordneten Instanzen” eben strukturell kläre. V. A. in Bezug auf Zuständigkeiten und Berechtigungen.
Kann und sollte nicht das Problem vom AN sein.
Das ist sogenannte angeordnete Mehrarbeit – die bedarf erstmal der Zustimmung des Personalrats und ist zweitens in jedem Fall sofort zu bezahlen.
Wenn das Ganze längerfristig ist, muss es eine vertragliche Nebenabrede dazu geben: dann muss die Kollegin diese Stunde auch in den Ferien bezahlt bekommen.
Mir reichts übrigens langsam, dass immer öfter Nicknames gekapert werden. Schade, dass die Redaktion dem keinen Riegel vorschiebt – wäre ja technisch über einen automatisierten Abgleich mit der Emailadresse einfach möglich.
Ab sofort poste ich unter Mika BB.
Trotzdem werde ich es nicht mehr machen. Niemand kann mich zu unterrichtlicher Arbeit zwingen, für die ich keinen Cent bekomme.
Das kann ich auch gerne der Schulaufsicht erklären.
Wieso erhöhen Sie Ihr Deputat dann nicht einfach um eine Stunde? Das gibt mehr Geld.
vlt. weil sie davon dann später nicht mehr runterkommt?
Das geht unterjährig meist nicht. Änderungen im Deputat müssen in der Regel ein halbes Jahr vorher beantragt werden.
Das ist ganz super, vor allem dann, wenn sich von einem Tag zum anderen die Lebensumstände vollkommen verändern.
Nun das ergibt ja 4 Std pro Monat, zumeist jedenfalls und damit wird es bezahlt
Aber erst ab der 4. Stunde.
Nein, mit Überschreiten der Bagatellgrenze werden ALLE Stunden bezahlt.
Ne, das wird in den seltesten Fällen die 4 Stunden pro Monat ergeben. Ferien und Feiertage richten sich nicht nach den kalendarischen Monaten.
Es muss doch keine 4 Std ergeben. Da sich Ulla durch den Artikel angesprochen fühlt, arbeitet sie wohl Teilzeit. Der Anteil wird von 3 Std berechnet. Bezahlt wird sie wahrscheinlich ab 2 Std.
das klingt nach der sog. “angeordneten Mehrarbeit”. Zu unterscheiden von der ad-hoc-Mehrarbeit. Macht echt einen Unterschied.
Ich würde auch sagen, dass es sich ja nicht um eine ad hoc Vertretung handelt, sondern eine langfristige Erhöhung des Deputats ist. Diese wird im folgenden Halbjahr bzw. Im folgenden Schuljahr ausgeglichen….
Oder rechnen sie bereits über Mehrarbeit ab?
Was mancher SL gut in den Kram passen würde, denn so bleibt für das Folgehalbjahr das ungekürzte Deputat verfügbar.
Ich hoffe, dass Sie an einer Schule arbeiten, bei denen der Vertretungsplaner nicht auf möglichst wenige abrechenbare Vertretungsstunden setzt, sondern die Schwelle zur Abrechenbarkeit anstrebt.
Solche Vertretungsplaner gibt es? Echt? Ich kenne das eher so, dass sich bemüht wird, jedem die drei unbezahlten aufzudrücken und ja keine Stunde mehr, damit nicht ausgezahlt werden muss…
Ja. Ich hatte auch welche, die darauf geachtet haben, dass die Zahl der Vertretungsstunden den Wert zur Abrechenbarkeit überschritt. Und 4 im Monat ist nun wirklich nicht schwer zu erreichen. Teilweise habe ich die schon am Ende einer Woche zusammen gehabt.
Bei einer Stunde pro Woche komme ich in Regelfall auf vier Stunden pro Monat.
Bei Teilzeit ist in schlimmsten Fall die Bagetellgrenze 2,x – ab drei Stunden geleisteter Mehrarbeit werden also auf jeden Fall alle Stunden bezahlt. Hier sollte sich also nichts zum bisherigen Status ändern.
🙂 🙂 🙂 Kniefall vor der bild ? !
Schon heftig, was diese Buchstabenmeuchler so anzetteln können. Welche BL spielen wohl als Nächste mit?
Wer hat die meisten Bildungsleichen im Keller ? 🙂 Was so ein Schuss auf und gegen das Beamtentum noch für Dienstl. Schweinereien nach sich ziehen wird ……… ?
Ist in Hessen schon ewig so. Bei Angestellten gilt weiterhin jedoch die Regel, dass jede Stunde zu vergüten ist.
Das ist auch in SH so.
In Berlin ist das auch schon so für die Beamten.
Durch den TV-L gilt das alles auch für die angestellten Lehrkräfte l
Das in SH wiederum nicht.
Müsste man nicht eigentlich die geleistete Mehrarbeit zunächst mit dem normalen Stundensatz bis zu einer Vollzeitstelle hochrechnen? Also quasi, wie es bisher der Fall war, nur dass dann nach erreichen der Vollzeitstelle die Bagatellgrenze erst in Kraft tritt. Also ich frage mich, wieso man sowas, wie hier jetzt entschieden wurde überhaupt darf? Ich reduziere meine Stunden, mein Arbeitgeber freut sich, weil ich mehr Springstunden für Vertretung zur Verfügung habe und diese muss ich dann teilweise gratis machen? Bei vollem Verzicht auf Geld und auf Ruhegehaltsfähigkeit? Das soll legal sein? Könnten die Gewerkschaften nicht mal gegen sowas klagen? Ich halte die Bagatellgrenze grundsätzlich egal ob Vollzeit oder nicht, für schwierig, in welcher Welt kann man dazu verdonnert werden, gratis zu arbeiten? Das kennt man doch sonst nur von undemokratischen Ländern oder von Sklaven.
Die Bagetellgrenze ist wirklich eine harte Nummer. Ich habe im Schnitt jede Woche zwei Stunden Mehrarbeit. Durch die Ferientermine oder Krankheit, komme ich aber immer in einigen Monaten nicht auf >=4 Stunden. Das kann doch so alles nicht richtig sein und grenzt doch an Ausbeutung, auch dass man im Grunde jede Woche irgendwas und irgendwen vertreten muss, nur weil es keinerlei Stellenreserve gibt.
Tja wir sind halt Beamte. So viel Dankbarkeit müssen wir halt zeigen
gilt leider ganz genauso auch für Angestellte!
Ist bei angestellten LuL häufig nicht anders.
Ja abernochmal: Es kann doch nicht sein, dass Kollegen extra reduzieren, oft übrigens, damit sie gesund bleiben und dann um umkehrschluß gratis Mehrarbeit leisten sollen und eventuell sogar mehr Mehrarbeit leisten können als Vollzeitkräfte, weil es mehr Gelegenheiten gibt.
Richtig. Als Teilzeitkraft wird man bei uns permanent nach Mehrarbeit gefragt. Werden die Kollegen wohl demnächst eher ablehnen.
In Berlin gilt das für Beamte auch schon. Vollzeitbeamte müssen bis zu 3 Stunden Mehrarbeit ohne Vergütung leisten, Teilzeitbeamte anteilig. Wie gesagt, hier gilt das schon. Warum sollte es anderswo anders sein?
Vielleicht wäre es auch mal an der Zeit, bundeseinheitlich zu handeln? Nur bei den Gehältern gab und gibt es ja auch Unterschiede bis zu von mehreren hundert Euro von Land zu Land und nach dem Aufreger der Stundenerhöhung in Brandenburg wissen wir spätestens, dass auch das Stundendeputat von Land zu Land anweicht.
Das ist halt der Förderalismus, hat Vorteile für die Begünstigten und Nachteile für die anderen.
Für NRW gilt das auch schon. Nur die Teilzeitler bekamen jede Mehrarbeit (Unterrichtsstunde) bis zum Stundensoll einer Vollzeitstelle bezahlt.
Bedankt euch bei mir. Die Idee mit der Anpassung der im Artikel aufgeführten Mehrarbeitsabrechnung für Teilzeitkräfte, habe ich der Frau Ministerin bei ihrem kürzlichen Besuch an meiner Schule vorgeschlagen. Leider ist sie meine Idee nicht ganz korrekt kommuniziert. Diese Angleichung verschafft nicht nur mehr Unterrichtsstunden, sondern dient auch der sozialen Gerechtigkeit im Kollegium. Zusätzlich werden die Teilzeitkräfte entlastet, da sie nicht mehr jede Mehrarbeit per Formular abrechnen müssen, was wiederum zu einer Arbeitserleichterung für die zuständigen Sachbearbeiterinnen führt.
Weitere Ideen, die ich der Frau Ministerin mitgeteilt habe:
-Erhöhung des Stundendeputats um eine Unterrichtsstunde, da die Unterrichtvorbereitungszeit dank KI und andere Tools optimiert werden kann. Die entsprechenden Fortbildungen sollten hierzu an jeder Schule bereits mehrfach durchgeführt worden sein. Gleiche Arbeit für’s gleiche Geld!
-Die Beamtenbesoldung wird modernisiert, indem die Erfahrungsstufe wegfallen, dafür aber ein Leistungszuschlag eingeführt wird. Dieser berechnet sich aus der Anzahl an besuchten Fortbildungen pro Jahr. Ab der siebten Fortbildung kann dann für ein Schuljahr der Leistungszuschlag beantragt werden. Man beachte dabei, dass ein Arbeitnehmer nur Anspruch auf fünf Urlaubstage pro Jahr zwecks Fortbildung hat. Leistung muss sich wieder lohnen!
-Bildungsgerechtigkeit kann nur gewährleistet werden, wenn überall die gleichen Bedingungen geschaffen werden. Dazu zählt insbesondere der flächendeckende Ganztag. Alle Lehrkräfte bieten im Nachmittagsbereich verschiedene interessengeleitete AGs schwerpunktmäßig im Bereich des angewandten MINT-Profils (u.a. Programmierung von KI mit Python). Fortbildungen finden jährlich in Form von zweiwöchigen Intensivkursen statt. Diese werden selbstverständlich für Lehrkräfte kostenlos sein. Gemeinsam sind wir MINT!
Aach, Transuse, das hab ich uns Söder schon vor Jaahren vorgeschlagen.
Irgendwie hatte er da noch Skrupel.
Im Ernst: Schöner Satireversuch 😉
Sind Sie ein Hellseher?
Wenn Sie das tatsächlich der Ministerin direkt mitgeteilt haben, ist es ein Wunder, dass Sie nicht sofort ins Ministerium gebeamt wurden – so viele praxisuntaugliche Ideen auf einen Schlag, lässt die üblichen Schreibtischtäter sicher grün vor Neid werden…
Nur mal als Beispiel der Punkt mit dem Leistungszuschlag: Nicht jede Fortbildung taugt etwas, nicht alle Lehrkräfte setzen um, was sie in Fortbildungen gelernt haben, aber das ist in ihrem Modell völlig unerheblich, so lange die Quantität an, dem physischen Anschein nach besuchten Fortbildungen stimmt. Diejenigen, die deutlich weniger zu korrigieren haben als ihre Kolleginnen und Kollegen, haben überhaupt erst die Zeit für die vielen Fortbildungen, kriegen dann aber Leistungs(LACH SCHLAPP)zuschlag, während die anderen echt etwas leisten etc. pp.
Ich vermute, Sie trollen hier bloß rum – und das ist schade, denn das Thema ist ernst. Also trollen Sie doch bitte woanders, X ist da angeblich ne einschlägige Plattform…
Sarkasmus ne trollen!!!
Manche nehmen Sarkasmus als stilistisches Mittel.
Beispielsweise kann man Fortbildungen in nahezu allen Bereichen begründen und “anrechnen” lassen.
Ich nutze beispielsweise gerne digitale Fortbildungen “zum Abschalten” … Klingt bisschen “paradox”, jedoch finde ich es entspannt daheim zu sitzen und statt nem Film eine Fobi digitale “zu konsumieren”. Ob ich das alles umsetze? Ne, das kann keiner. Hatte in einem Jahr relativ fest (zusätzlich) mind. 1 Fobi/Woche mit 1-2 Stunden eingeplant. Nicht jedermanns/jederfraus Sache … Aber geschadet hat das auch nicht. Und für den AG und mich “kostenlose Weiterbildung”. Win-Win. Auch wenn unbezahlt.
Die “Nachweise” jucken allerdings bei uns wohl eher weniger jemanden. Das Wissen dahinter ggf. schon. Mehr Gehalt gibt’s dafür auch nicht. Hatte jedoch auch selten das Gefühl, dass “diese Fobis” komplett für die Katze sind. Sonst: Mute und wegstellen. Brauchte es bisher nie. Einmal war ich jedoch verführt …
Ich hätte da auch einige Ideen um das Berufsprofil noch schlechter zu machen.
Aber glaube diese Ideen und Tipps brauchen die KuMis noch nicht mal. Schaffen sie auch so.
Das wäre zu schön, wenn an Ganztagsschulen Nachmittags nur diese Art von Unterricht angeboten werden würde. Die Realität ist eine andere:
Zwei Stunden AG für die Schüler pro Woche und die restlichen Nachmittage liegt normaler Unterricht und gerne auch mal Hauptfächer.
Ja, das ist bei uns auch so. Ein Doppelstunde Mathe, Deutsch oder Englisch am Nachmittag ist besonders in den unteren Jahrgängen (5-7) sinnvoll. Nach der Mittagspause ist das Gehirn doch besonders aufnahmefähig, wie wissenschaftliche Studien es belegen. Im “Suppenkoma” arbeitet es sich besonders gut.;-)
In NRW aber ausgeschlossen. Von den vierstündigen Fächern der Fächergruppe I – vulgo Hauptfächer – muss der überwiegende Teil – also mindestens drei Stunden – im Vormittagsbereich stattfinden. Somit kann allenfalls eine Stunde dieser Fächer in die Zeit nach der Mittagspause fallen.
Auch in der SEK 2?
War nicht meine Baustelle. Bei mit hat’s nur für die SekI gelangt.
Super!! Ab jetzt läuft der Klapprechner mit fobizz parallel zur Flimmerkiste mit Netflix, Leistungszuschlag ich freu mich auf dich!!
Ich hatte mir bis jetzt Überstunden bezahlen lassen können? O.o
Nein Überstunden nicht. Nur das, was das Schulministerium bisher schon als Mehrarbeit definiert hat, was eh schon nicht viel war.
Ja, ja: für die einen (an ihren ergonomischen Schreibtischen) eine Bagatelle,
für die anderen die längste Praline der Welt.
Danke für nix.
Wir müssen den Beruf ja dringend weniger attraktiv machen. Weiter so! Vielleicht bekommen wir so endlich gar keinen Nachwuchs mehr.
Da weiß jemand, wie man es falsch macht!
Das Schlimme und Entlarvende ist :
“Da weiß jemand, wie man es falsch macht”
Dieser “jemand” und viele andere “jemande” wissen es eigentlich nicht = sehr wohl. Reines Endverzweiflungszucken mit mühsamen Kompetenz- und Machtbeweisversuchen ):
Wo sind die Gewerkschaften? Diese Leute sind so schlecht organisiert…
Angestellte also auch? Niemals ist es rechtens!
Nein, nicht für Angestellte.
“Das Schreiben, das News4teachers vorliegt, verweist auf eine Änderung des § 61 Landesbeamtengesetz NRW. Darin heißt es unmissverständlich: „Bisher erfolgte die Abrechnung von Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ab der ersten Vertretungsstunde. Mit der Änderung des § 61 LBG NRW gilt dies nicht mehr.“”
Paragraph 44 TV-L. Und schon gilt es auch für angestellte Lehrkräfte.
Nicht in SH. Und in NRW ist das wohl auch nicht geplant.
Die meisten Lehrkräfte sind Beamte. Da gibt es nichts mit Gewerkschaften.
Das ist doch gar nichts Neues. Wir haben das immer schon so.
Höchste Zeit, dass man Lehrer nicht mehr verbeamtet, oder wie war das? Macht das mal, ihr, die da formt und bestimmt. Ihr werdet euch wundern….
Und was? Was soll dann passieren? Wenn kein Bundesland mehr verbeamtet, gibts vielleicht mal ne Chance auf vernünftige Arbeitsbedingungen, weil dann ALLE Kollegen mitziehen, und nicht nur die Angestellten.
Called it!
Die Arbeitszeiterfassung wird als Anlass genommen, zusätzliche Planung, besondere Angebote und schöne Aktionen auf das Notwendige herunterzufahren,
Einsatz und Leidenschaft werden mit Ineffizienz gleichgesetzt 🙁
Es GIBT sehr gute Beispiele, Zeit zu sparen und Abläufe zu verbessern, herfür gibt es aber bessere Anreize – vorher ging es den Kolleg*innen ja offensichtlich auch nicht ums Geld.