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Lehrkräfte müssen bald eine Wochenstunde mehr unterrichten – Entlastung? „Nicht genug“ 

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POTSDAM. Aus Spargründen müssen Brandenburgs Lehrerinnen und Lehrer im zweiten Schulhalbjahr eine Stunde mehr pro Woche unterrichten. Das stößt auf Protest. Bildungsminister Freiberg weist Kritik zurück.

Daumen runter (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Die meisten Brandenburger Lehrerinnen und Lehrer müssen ab dem zweiten Halbjahr eine Stunde pro Woche mehr unterrichten – an anderer Stelle sollen sie entlastet werden. Das war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Nach den Winterferien ab dem 9. Februar steht die Zusatzstunde an. Während Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) Bedenken zurückweist, sehen Gewerkschaften eine Mehrbelastung.

«Es wird entweder gar nicht entlastet oder nicht genug», sagte der Präsident des Brandenburgischen Pädagogenverbands, Hartmut Stäker, der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies darauf, dass der Wegfall der Prüfungen am Ende der zehnten Klasse in Gymnasien oder der Wegfall des Grundschulgutachtens für den Wechsel ins Gymnasium nicht für alle gelte. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte gegen die Zusatzstunde Klage eingereicht.

Minister weist Bedenken zurück

Eine Flucht in Krankheit oder Teilzeit, was zum Teil befürchtet wurde, sei bisher nicht eingetreten, sagte der Minister im Bildungsausschuss des Landtags Mitte Januar. Er zeigte sich mit der Planung und der bisherigen Umsetzung der Rahmenbedingungen, die durch den Haushalt vorgegeben wurden, «zufrieden».

Die zusätzliche Unterrichtsstunde hatte im vergangenen Jahr für Proteste von Lehrkräften gesorgt. Sie kann bewirken, dass pro Schule teils weniger Lehrkräfte gebraucht werden. Der sogenannte Überhang soll an anderer Stelle eingesetzt werden. Für Schulen mit besonderen Belastungen und öffentliche Berufsschulen gilt die zusätzliche Unterrichtsstunde nicht. News4teachers / mit Material der dpa

Für höherere Unterrichtsverpflichtung – weniger Prüfungen und Elterngespräche

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106 COMMENTS

  1. „Eine Flucht in Krankheit … ist bisher nicht eingetreten“

    Das allein ist schon eine Frechheit! Unterstellt Herr Freiberg hier, wir simulieren? Oder glaubt er, Krankheit wäre so toll, dass man in sie flüchten würde? Nach dem Motto: Besser krank als Lehrer in Brandenburg?

    So ein Satz über die eigenen Mitarbeiter ist ein Grund für den Rücktritt!

    In BB gab es in diesem Winter bisher einen Krankenstand von 17%. Das ist, wenn man der Aussage der MOZ glauben darf, Rekord.
    Die Arbeit an Brandenburgs Schulen macht schon JETZT krank, jetzt: bevor die Zusatzstunde kommt.
    Bei uns dreht sich das Abordnungskarussell, es ist nur noch zum kotzen.

    https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/schule-in-brandenburg-rekord-bei-lehrer-krankenstand-welche-folgen-das-hat-78234671.html

  2. Klagen. „Sonderopfer“ für Lehrkräfte ohne gleichzeitige Arbeitszeiterhöhung ALLER Landesbeamten geht nicht. Wurde in Niedersachsen(?) schon einmal durchexerziert.

    Alternativ müsste das Land nachweisen, dass die Lehrer zuwenig arbeiten. Das wird ihm ohne Arbeitszeiterfassung nicht gelingen…

    • Die gerichtlich verordnete Arbeitszeiterfassung gilt zunächst einmal nur für die Angestellten. Die Beamten fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz.

      Zitat: „Für Beamtinnen und Beamte gilt nicht das allgemeine Arbeitszeitgesetz (ArbZG), sondern spezifische Arbeitszeitverordnungen von Bund und Ländern (z.B. AZV des Bundes). Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt meist 40 bis 41 Stunden. Mehrarbeit ist bei dienstlichen Gründen verpflichtend, darf jedoch bestimmte Grenzen nicht überschreiten. 
      Wichtige Regelungen:

      • Wochenarbeitszeit: Meist 40 Stunden (oft in Bundesländern), 41 Stunden beim Bund sowie in BW, HE, NRW und SH. …“

      Wer von 08.00 – 13.55 in der Schule arbeitet, hat gesetzlich nicht einmal ein Recht auf eine Pause. Die hat man erst ab 6 Zeitstunden.

      • Wenn man jedoch keine Aufsicht hat oder so macht man ja Pause in den Pausen der Schüler, also mindestens eine Hofpause täglich. Auch wenn man gar keine 6 Zeitstunden hintereinanderweg gearbeitet hat.

        Wie wird das verrechnet? Sind das dann Minus-Minuten?

        • Eine Pause in der Pause der Kinder habe ich nie…Es gibt immer was dienstliches, was dann noch besprochen werden muss, Anrufe zurückrufen, Kinder verarzten,…

          • Ja, so reden sich Lehrer gerne heraus. Deshalb rechnen manche ja auch das Ansehen der Tagesschau al Arbeitszeit ab, weil sie sich da politisch informieren und das für den Job brauchen.

          • Ach, wissen Sie, ich denke, so mancher Politiklehrer wäre ganz dankbar, wenn er so wie in der Politik einen Referenten hätte, der ihm jeden Tag fein säuberlich alles Wesentliche, was er an Informationen über die politische Situation in der Welt für seinen Unterricht benötigt, zusammengefasst auf den Tisch legt.
            Finden Sie übertrieben? Hmmm, na wenn ein Politiklehrer politisch informiert sein soll (und das sollte er sein – ist für seinen Job unabdingbar), dann entweder Referent oder Arbeitszeit zum selbst informieren. Oder wie sehen Sie das?

          • So so, wenn der Maschinenführer also in der Werkhalle von einer Maschine zur anderen geht, ist das eine „Pause“, denn er bedient ja gerade keine Maschine…

            Weiß das die IG Metall schon?

          • Von einer zwanzigminütigen Pause bleiben im Standardfall zehn. Oder glauben Sie, dass mit dem Klingeln alle Schüler raus sind? Mein Unterricht geht von Klingelzeichen bis Klingelzeichen. Und die Tagesschau – Geschichte ist wieder so ein Rundumschlagargument, mit dem man eine ganze Berufsgruppe einfach mal als faule Säcke dastehen lässt. Die halbe Stunde, in der ich Zeitung lesen, ist für mich auch keine Arbeitszeit. Recherchiere ich jedoch im Netz gezielt für unterrichtliche Themen oder bereite ich Nachrichten oder Quellen für eine Unterrichtsstunde auf, dann schon.
            Und Sprüche wie „so reden sich Lehrer gern heraus“ sind unterste Schublade. Kommen Sie, werden Sie Lehrer, dann können Sie den Arbeitsumfang vielleicht sachlich einschätzen.

          • Natürlich machen viele Kollegen in den Pausen der Schüler auch Pause, vor allem in den längeren!

          • Welche Pausen neben der Mittagspause sind das denn? Ich frage für einen Freund.
            Die 20-minütigen Hofpausen der SuS sind nämlich Arbeitsunterbrechungen, aber keine Pausen im arbeitsrechtlichen Sinn.
            Bei Diskussionen, wie dieser hier, ist es sinnvoll, die Legaldefinition von Begriffen zu nutzen.

        • Einfach auf Toilette gehen. Die Pippipausen dürfen nämlich nicht auf die Erholungspausen angerechnet werden, gehören also zur Arbeitszeit.

        • Lesen Sie doch bitte einfach im Arbeitszeitgesetz nach, was unter „Pause“ im Sinne des Gesetzes zu verstehen ist.
          Ich hab’s Ihnen freundlicherweise unten verlinkt.

          PS: wenn ich in der 2. Hofpause (30Min) tatsächlich Pause machen kann, weil keiner was von mir will, und ich unterrichtsnahe Tätigkeiten wie kopieren, Elternanrufe etc. dann nach dem eigentlichen Unterricht erledige, macht das jetzt welche Einsparung von Arbeitszeit aus? Ich würd Ihr Ansinnen einfach gern verstehen.)

          https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100994BJNG000200307

        • Man bemerkt Ihre Unkenntnis der Rechtsgrundlagen.

          Eine „Pause“ ist das für Schüler, Lehrkräfte unterliegen auch dort allen Pflichten.

          • Ändert doch aber nichts daran, dass viele in den Pausen der Schüler auch selbst Pause machen.

          • Bis zu dem Moment, wo was eingefordert wird, egal vom wem.

            Das ist keine „Pause“.

            Das ist „Bereitschaft“.

        • Das wurde doch letztens schon diskutiert. Es gilt erstmal nur für die Angestellten. Für die Beamten muss es anders geregelt werden. Doch wie anders? Das lese ich nirgends.

      • Ich empfinde das als fahrlässig. Das Unterrichten ist so eins dichte, intensive, anspruchsvolle Aufgabe, dass man nicht 6 Std am Stück unterrichten sollte. Außer man hat danach den Rest des Tages frei

        • An GS ist der Unterrichtstag nicht so lang. Und an Schulen im gebundenen Ganztag muss ohnehin nach fünf Schulstunden eine 60-minütige Mittagspause erfolgen. Unterrichtstage mit sechs aufeinander folgenden Unterrichtseinsätzen sind eher selten, selbst wenn die Stundenplaner einen Top-Job machen.
          Fünf, max. sechs Unterrichtsstunden einmal in der Woche an einer Ganztagsschule sind eher die Ausnahme als die Regel.

          • Als Vollzeitkraft in der Grundschule darf man sich an mindestens 3 Tagen an 6 Stunden am Stück „erfreuen“, gern noch mit der Aufsicht in der großen Pause kombiniert.

          • In BB auch gern mal bis 14:40 Uhr, da wir in der Grundschule bis zur 6. Klasse gehen. Da sind 6. und 7. Stunde üblich.

          • Aber selten. Vor allem für ein und denselben Lehrer. Darum geht’s ja. Nicht wie lange die Schule als Ganzes unterrichtet.

          • Wir rechnen wieder mal:
            Ehemals 27 Pflichtstunden Vollzeit an der Grundschule auf 5 Tage in der Woche verteilt macht bestenfalls (Gleichverteilung) 3x5h und 2x6h pro Woche. Seit 1. Februar sind es 28h/Woche, also 3x6h und 2x5h pro Woche – im besten Fall, wie gesagt. Jetzt haben wir aber aufgrund vielerlei Bedingungen keine Gleichverteilung. Und so kommt es, dass es nicht so selten ist, 6 oder 7h am Stück unterrichten zu müssen.

            Gern geholfen,
            Mika BB

          • Komisch, wie das immer alle missverstehen, es geht nicht um Unterrichtsstunden, davon hat man ja durchaus auch mal 6 am Tage. Es geht um Zeitstunden. Wenn Sie 07.30 Uhr anfangen, haben Sie nur Anrecht auf eine Pause an dem Tag, an dem Sie bis 13.30 Uhr arbeiten.

          • Sie werden lachen: ich habe selbst an Tagen, an denen ich von 7.30 bis 15.45 Uhr in der Schule arbeite, nicht immer eine Pause im Sinne des Arbeitsrechts. Und so wie mir geht es vielen Kollegen, weil: Pause für Schüler heißt nicht Pause für Lehrer.
            Gern mal nachlesen, was Pause im Sinne des Arbeitsrechts bedeutet.

          • Ach ja? 6 Stunden gehen bei uns von 8.15 Uhr bis 13.25 Uhr. Meine Viertklässler haben das 2x pro Woche (und die anderen vierten Klassen auch).

          • Wie oben jemand schrieb, hat man erst nach 6 Zeitstunden Anrecht auf mindestens 15 Minuten Pause. Nicht vorher! Und Zeitstunden, nicht Unterrichtsstunden!

          • Darum ging es doch gar nicht, sondern darum, dass „dickebank“ meinte, man hätte höchstens 1x pro Woche 6 Stunden am Stück. Dem ist aber nicht so, wenn man in der Grundschule Vollzeit arbeitet.

          • Ich beziehe mich grundsätzlich auf NRW-Regelungen. BL mit weniger Ew halte ich nicht für repräsentativ.

          • Sie meinen, 6 Zeitstunden am Stück hat man in der Grundschule selten. Könnte passen. Wer 07.30 Uhr anfängt, müsste bis Punkt 13.30 Uhr durcharbeiten, um ein Recht auf eine Pause zu haben.

          • Seien Sie beruhigt, auch Lehrer (die haben in der Regel ein Hochschul- oder Universitätsstudium erfolgreich absolviert) sind in der Lage, die Uhr zu lesen und ihre Arbeitszeit korrekt zu erfassen.

          • Was – bitte – unterscheidet denn ein Hochschulstudium von einem Universitätsstudium? Andersherum gefragt, ist eine Universität keine Hochschule?
            Ist Ihnen der definitionsgemäße Unterschied zwischen einer Uni und einer Hochschule geläufig?

          • Studienmäßig wohl eher nichts. Allerdings gab es bis kurz nach 1990 in der DDR (bevor jetzt jemand zu genau wird) bzw. Den östlichen Bundesländern sogenannte pädagogische Hochschulen, an denen speziell Lehrkräfte ausgebildet wurden. Aus der PH Potsdam würde dann über Jahre hinweg die Universität Potsdam. Nur aus dem Bauchgefühl heraus würde ich allerdings von einer Universität eine größere Anzahl von Fakultäten erwarten.
            Bezüglich der Lehramtsausbildung gibt es aber durchaus Unterschiede zwischen verschiedenen Unis dahingehend, ob das Lehramtsstudium mit im Fokus steht, so z. B. in Potsdam, oder ein Anhängsel an die sonst rein wissenschaftliche Ausrichtung ist.

          • PH und FH waren Hochschulen ohne Promotionsrecht.
            Der definitionsgemäße Unterschied zwischen Hochschule und Universität ist ein anderer.
            Hochschulen haben lediglich eine Fakultät, Universitäten mehrere.

            Wäre die RWTH in Aachen keine eingetragene Trödelmarkt, sie müsste Universität genannt werden, die sie de jure definitiv ist.

  3. Endlich mal ein Minister, der durchgreift. Die faulen Säcke sollen mal was tun!! (Ironie, falls es nicht bemerkt werden sollte)

  4. Entlastung kann es ja nie genug sein. Aber 28 Unterrichtsstunden wöchentlich müssen Berliner Lehrer auch geben. Lasst uns lieber deutschlandweit um gleich gute Arbeitsbedingungen aller Lehrer ringen.

    • Das wäre ja mal was: Lehrer aller Bundesländer vereinigt euch!

      Statt dessen pflegen und klammern sich alle an ihre Bundesländervorteile.

        • Man hat doch das Grundgesetz erst vor ein paar Jahren im Bildungsbereich derart geändert, dass der Bund auch in Bildungsfragen mitmachen darf. Ging es da nicht um die Digitalisierung? Ja, laut Google um den Digitalpakt Schule.

          Es geht also, wenn man will und Mehrheiten findet. Klammern Sie sich immer an allem fest, wie es ist, nur weil es so ist?

          • Das Grundgesetz regelt die Bildungshoheit der Länder. Punkt Ende Gelände. Wenn Sie das ändern wollen: nur zu, find ich sogar gut. Im Moment ist die Rechtslage jedoch so, wie sie ist.

        • Sie meckern und jammern und bei allen Alternativvorschlägen winken Sie ab. Dann bleibt leider nur Meckern und Jammern. Endlich verstehe ich Sie!

          • Welche Alternativvorschläge meinen Sie denn? Und vor allem: alternativ wozu?

            PS: Wer Kritik als „Meckern und Jammern“ bezeichnet, also die Diskussion ad hominem führt, dem fehlen offensichtlich die Argumente. Ich setze mich gern auf der Sachebene argumentativ auch mit Ihnen auseinander – auf anpampendes Rumgetrolle zu reagieren ist mir jedoch zu blöd.

          • Sie machen es sich aber auch sehr einfach, unliebsame Antworten als Rumgetrolle abzuqualifizieren. Ich bin ja recht neu hier. Läuft das bei Ihnen immer so? Die „Zustimmer“ zu Ihrer Meinung sind natürlich keine Trolle. (Aber vielleicht ja gerade die?)

    • Die werden in Berlin auch bezahlt. In Brandenburg ist die 28. Stunde umsonst.
      Ach ich vergaß. Entlastung gegen zusätzliche Stunde.

      • Hatten wir im Saarland auch jahrelang -man konnte die Stunden nach Auslaufen dieser Aktion abfeiern, immer eine pro Schj. Ich war dann so fertig, dass ich auf eine 3/4 Stelle gegangen bin -hab nie mehr voll gearbeitet und es ging mir gesundheitlich viel besser.

        • In BB is nichts mit hinterher abfeiern: unser Kultusminister meint, dass wir aufgrund der erlassenen Entlastungen trotz Stunde mehr nicht mehr arbeiten als vorher.

      • Das ist aber eine Milchmädchenrechnung.

        Als in Berlin das Stundensoll seinerzeit erhöht wurde, war das nicht mit einer Gehaltserhöhung verbunden. Also nicht anders als in Brandenburg jetzt.

        Gerade bei den Beamten ist es ja wohl so: Die haben eine Arbeitszeit von z.B. 40 oder 41 Stunden und der Dienstherr bestimmt, wie viel davon soll Unterricht sein und wie viel steht für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung. Es ändert sich eben nur die Gewichtung innerhalb der nach außen hin gleich gebliebenen Arbeitszeit.

        Auf Lehrer als Angestellte wird das einfach „übertragen“, auch wenn die eigentlich eine geringere Arbeitszeit haben, z.B. 38,5 Zeitstunden wöchentlich. Das ist der Skandal.

  5. Wie werdenSchulen mit besonderen Belastungen“ genau definiert? Welche Kriterien werden dafür zugrundegelegt?

    • Schade! Es scheint also keine Definition dafür zu geben. Dann ist folgender Satz aus dem obigen Artikel, wahrscheinlich wieder einmal Auslegungssache, (steht unter „Finanzierungsvorbehalt“… )und hängt vom guten Willen der Entscheider ab: 🙂
      Für Schulen mit besonderen Belastungen und öffentliche Berufsschulen gilt die zusätzliche Unterrichtsstunde nicht.“
      Ohne „Definition“ keine Rechtsgrundlage für Beschwerden! Aber es klingt „sehr fürsorglich“, dass man an diese Schulen und Lehrer denkt.

      • Unter anderem spielt der Sozialindex des Einzugsgebiets eine Rolle. Was dazu führen kann, dass an einem Gymnasium die Zusatzstunde geleistet werden muss, an der „Nachbarschule“ (ebenfalls Gym) wegen der Sozialstruktur des Umfelds nicht.
        Wobei ich persönlich einsehe, dass die Kollegen und Kolleginnen an den Oberschulen dadurch von der Mehrstunde hoffentlich weniger betroffen sind als ein Gymnasiallehrer. Deren Stressfaktor während des Unterrichts ist ungleich höher als bei uns am Gym. Was allerdings bleibt, ist meine Kritik an der Sparmaßnahme generell.

        • Richtig! Sehe ich auch so. Aber die Frage ist immer noch, welche Kriterien für die Festlegung des Sozialindex („besondere Belastungen“ – für wen, wodurch….?)´festgelegt und durch wen, in welchen Zeitabständen überprüft (das kann sich ja ändern) werden.

  6. Sind Beamte nicht verpflichtet, sich voll ihrem Beruf zu widmen? Dafür werden sie alimentiert. Ich frage mich: müssen dann TZ Kräfte nicht angestellt sein? Das Konzept wird ja durch nicht-voll komplett durcheinandergewirbelt…

    • Für Teilzeit werde ich aber auch nur teil-alimentiert. Im Rahmen dessen kann ich mich trotzdem voll für meinen Beruf einsetzen.

      • Übernimmt dann der Dienstherr auch nur einen Teil der Beiträge zur PKV?
        Nein. Also ist das ganze nur zum Teil vergleichbar, aber überproportional teuer.

        • Wie erkrankt man denn in Teilzeit? Sind Kranke nicht de facto Vollzeit betroffen?

          Ist es sinnvoll auf jeden Blödsinn einzusteigen. Selbstverständlich erhalten Angestellte den AG-Anteil zur Krankenversicherung, wenn sie sich privat versichern. Beamte erhalten diesen Betrag nicht, aber bei Beamten übernimmt der Dienstherr mindestens 50% der Heilbehandlungskosten.
          Letzteres ist ja auch der Grund warum die Beamten lediglich eine private Zusatzversicherung benötigen, weshalb die beiden Gruppen auch bei der Privatversicherung nicht vergleichbar sind.

          • Wie im richtigen Leben können zwei Menschen auch hier denselben Namen tragen. Es gibt kein Copyright auf einen Anonymus.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • „ Gilt das auch, wenn jemand den Nickname “Redaktion” für sich beansprucht?“

            War auch mein erster Gedanke 😀

          • Redaktion ist kein „Nickname“ – sondern eine Funktion, für die namentlich ein Verantwortlicher im Impressum unseres Mediums benannt ist. Herzliche Grüße Die Redaktion

          • Redaktion – lateinisch „redigere“ = zurückbringen/-treiben, in einen Zustand bringen.
            Die Funktion auf die Bezug nehmen ist aber die der Administration.
            Ist halt wie in anderen Berufen auch, ohne rollenklarheit kommt es dauerhaft zu Komplikationen.

          • Nun, so ganz anonym sind wir hier ja nicht- die Redaktion hat unsere Emailadresse.
            Ich kenne es aus anderen Foren schon so, dass die Moderation jeden Nick nur einmal zulässt, um Verwirrung oder bewusste Diskreditierung von Foristen zu vermeiden.
            Oder kann ich hier auch unter dem Nick „Redaktion“ posten und Ansichten verbreiten, die den Ihren hier nicht entsprechen?

          • Wir sind eine Nachrichtenredaktion, die – nebenbei – Leserkommentare zulässt und moderiert. Kein soziales Medium, das nebenbei Nachrichten machen würde.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Es geht nicht um die Krankheit, sondern um die Kosten der KV.
            Bei TZ eines AN sind die Kosten für den AG total geringer. Für den AN auch, aber dafür sind die Leistungen der GKV auch wie sind.
            Wäre mir neu, dass die Beihilfe bei TZ geringer ist.

          • Die Beiträge zur PKV sind ja nicht von der Höhe der Bezüge abhängig. Im Gegensatz dazu stehen die Beiträge zur gesetzlichen KV, die ja prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Brutto berechnet werden.

          • Es gibt halt irgendeinen Punkt, in dem die Beiträge für die GKV und die PKV/Beihilfe gleich sind.

          • Übernahme der Behandlungskosten: Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kostensätze.
            Und die sind auch unterschiedlich zu denen der Zusatzversicherung.
            Das führt dann oft zu „Nachverhandlungen“ mit den Ärzten.

        • Der Dienstherr übernimmt gar keine Beiträge zur PKV, er beteiligt sich an den Arztkosten (und kommt dabei bei den allermeisten Kollegen deutlich günstiger als mit der Zahlung eines AG-Anteils in die GKV).

      • Undurchsichtiges, flüssiges Metall?
        IGM

        Und wo wir schon die Bartwickelmaschine bedienen, treffen sich zwei Beamte auf dem Büroflur. Fragt einer von beiden den anderen:
        „Schläfst du auch so schlecht?“

      • Wow, Sie sind ja so richtig lustig….
        Ich dachte immer, dass so ein Forum der sachlichen Diskussion dient. Muss mich wohl geirrt haben.

      • Och, kommen Sie einfach im Sommer in eine Schule ihrer Wahl, dann finden Sie das reichlich. Schülerschweiß übrigens auch.

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