Home Tagesthemen Mehr Mitwirkung versprochen – und gebrochen? Schülervertretung kritisiert „Novellchen“

Mehr Mitwirkung versprochen – und gebrochen? Schülervertretung kritisiert „Novellchen“

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HANNOVER. Mehr Klassenräte, verpflichtende Vertretungen, mehr Beteiligung – so kündigte Kultusministerin Julia Willie Hamburg die Reform des niedersächsischen Schulgesetzes an. Doch während das Ministerium von einem „großen Schritt“ spricht, kritisieren der Landesschülerrat sowie Eltern- und Lehrervertretungen, die entscheidenden Machtfragen in Gesamtkonferenz und Schulvorstand blieben unangetastet. Im Zentrum steht die Frage, wer in Schule tatsächlich entscheidet – und wann Beteiligung beginnt.

Wer darf mitsprechen? (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

„Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Beteiligung“, erklärte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) im Oktober 2025 bei der Vorstellung der geplanten Schulgesetznovelle. Das sei „gerade in Zeiten, in denen die Demokratie angegriffen wird, wichtiger denn je“. Sie sprach von einem „großen Schritt für mehr Beteiligung und Demokratiebildung von allen Schülerinnen und Schülern“. Das Kabinett hatte dem ursprünglichen Entwurf bereits zugestimmt, bis zum 1. Dezember sollten Verbände Stellung nehmen. Im März 2026 soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden.

Nach der Ankündigung im Herbst und der Verbändeanhörung liegt nun eine Novelle vor, die nach Darstellung des Kultusministeriums die demokratische Kultur an Schulen stärken wird. Der Landesschülerrat Niedersachsen zieht jedoch eine andere Bilanz. Was als umfassende Reform angekündigt worden sei, sei allenfalls ein „Novellchen“. Die Schulverfassung selbst werde nicht berührt, die strukturellen Machtverhältnisse in Gesamtkonferenz und Schulvorstand blieben unangetastet. Wer eine demokratische Schule verspreche, dürfe nicht nur Randaspekte verändern, sondern müsse die Entscheidungsstrukturen reformieren.

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„Wer Beteiligung ernst meint, muss uns bei allen grundlegenden Fragen an den Tisch holen“

Nach Angaben des Landesschülerrats hatte sich das Gremium in den vergangenen Wochen mit öffentlicher Kritik bewusst zurückgehalten. In Gesprächen mit dem Kultusministerium sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik habe man konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet, um „tragfähige Lösungen im Dialog“ zu entwickeln. Insbesondere die Forderung nach verbindlicher Beteiligung sei jedoch nicht berücksichtigt worden.

Im Zentrum der Kritik steht die Frage, wann und mit welchem Gewicht Schülerinnen und Schüler an schulischen Entscheidungen beteiligt werden. „Schülervertretungen dürfen nicht erst informiert werden, wenn alles entschieden ist“, erklärt Matteo Feind, Vorsitzender des Landesschülerrats Niedersachsen. „Wer Beteiligung ernst meint, muss uns bei allen grundlegenden Fragen an den Tisch holen – nicht erst zur formalen Anhörung. Die Stimmenverhältnisse, die der SV aktuell eingeräumt werden, reichen für eine selbstwirksame Arbeit bei weitem nicht aus.“ Beteiligung müsse stattfinden, bevor Entscheidungen faktisch getroffen seien.

Konkret fordert der Landesschülerrat, dass bei allen wesentlichen Entscheidungen, die Organisation der Schule, Leistungsbewertung, Schulentwicklung oder außerunterrichtliche Angebote betreffen, eine echte und frühzeitige Einbindung der Schülervertretung gesetzlich abgesichert wird. Eine bloße Anhörung am Ende eines Entscheidungsprozesses reiche nicht aus. Vorgeschlagen hatte das Gremium, bei wichtigen Entscheidungen ein Einvernehmen mit der Schülervertretung herzustellen und im Konfliktfall auf Schlichtungsmechanismen zurückzugreifen. Damit sollte verhindert werden, dass Mitwirkung zur bloßen Formalie wird. Dieser Vorschlag findet sich im Entwurf „nichtmal im Ansatz“ wieder.

Auch bei den Rahmenbedingungen für Engagement sieht der Landesschülerrat Defizite. Eine klare gesetzliche Regelung zur Freistellung für Schülervertretungsarbeit fehlt weiterhin. Noch immer hänge es vielerorts von der Auslegung einzelner Schulleitungen ab, ob Schülerinnen und Schüler für Veranstaltungen oder Gremiensitzungen freigestellt werden. Das erschwere demokratisches Engagement erheblich – insbesondere für Auszubildende.

Positiv bewertet der Landesschülerrat die verbindliche Einführung des Klassenrates für alle Jahrgänge. Dies stärke demokratische Lernprozesse im Schulalltag. Demokratie dürfe jedoch nicht im Klassenraum enden, sondern müsse sich auch in den zentralen Entscheidungsstrukturen widerspiegeln. Die gesetzliche Verankerung der Geschäftsstelle des Landesschülerrates sei zudem ein richtiger Schritt, stelle jedoch keine strukturelle Neuerung dar, da eine entsprechende Regelung für den Landeselternrat bereits seit Jahren bestehe und damit lediglich Gleichbehandlung nachgeholt werde.

„Echte Mitwirkung bedeutet Mitgestaltung – nicht nachträgliche Rückmeldung“

Marie Sievers, stellvertretende Vorsitzende des Landesschülerrates Niedersachsen, ergänzt: „Wenn Schule ein Ort demokratischer Bildung sein soll, dann müssen Schülerinnen und Schüler bei allen wesentlichen Entscheidungen verbindlich beteiligt werden. Echte Mitwirkung bedeutet Mitgestaltung – nicht nachträgliche Rückmeldung.“

Die Kritik beschränkt sich nicht auf die Schülerinnen und Schüler. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet, stoßen die Reformpläne auch bei Elternvertretungen und Lehrkräfteorganisationen auf Vorbehalte. Elternvertreter befürchten nach Darstellung der Zeitung, Mitsprache könne weiterhin zur Pro-forma-Beteiligung verkommen. Elternabende würden von Klassenlehrkräften geleitet, Schulelternratssitzungen wie selbstverständlich von Schulleitungen. Zudem berge der Gesetzentwurf die Gefahr, dass die paritätische Besetzung in Gremien wie dem Schulvorstand weiter zurückgeschraubt werde. In Fragen der Beteiligung sei in Niedersachsen „noch viel Luft nach oben“, wird Landeselternratsvorsitzende Miriam Kaschel zitiert.

Zentrale Gremien sind die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand, so erklärt die HAZ. In der Gesamtkonferenz sitzen sämtliche Lehrkräfte und andere Schulbeschäftigte sowie Eltern- und Schülervertreter. Die Lehrkräfte sind jedoch stets in der Überzahl. An großen Schulen kann das Gremium mehr als 120 Personen umfassen. Elternvertreter könnten sich gegen diese Mehrheit oft nicht durchsetzen, so Kaschel laut Bericht. Der Schulvorstand entscheidet über organisatorische und finanzielle Fragen, etwa über die Terminierung von Schulveranstaltungen oder Projektwochen. Er setzt sich neben der Schulleitung hälftig aus Lehrkräften sowie jeweils zu einem Viertel aus Eltern- und Schülervertretern zusammen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung den Ausschlag.

Während Elternvertretungen eine strukturelle Stärkung ihrer Rechte fordern, argumentieren Lehrerorganisationen in eine andere Richtung. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert laut HAZ mehr Befugnisse für die Gesamtkonferenz. Lehrkräfte gehörten einer Schule deutlich länger an als Eltern und Schülerinnen und Schüler, entsprechend müssten pädagogische Entscheidungen stärker in ihrer Verantwortung liegen.

Das Kultusministerium teilte der Zeitung mit, man prüfe, wie die Mitwirkungsrechte der Schülervertretungen weiter gestärkt werden könnten, „ohne die Funktionsfähigkeit der Schulen zu gefährden“. News4teachers 

„Wir brauchen keine Scheinbeteiligung“: Schülervertreter prangern fehlende Mitwirkung bei den (wirklich wichtigen) Entscheidungen der Schule an

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