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Datengestützte Schulentwicklung: Datenschützer warnt Kultusminister, zu weit zu gehen

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ERFURT. Kultusminister – das zeichnet sich bundesweit ab – wollen Bildung künftig stärker mit Daten steuern, um Lernerfolge zu verbessern. In Thüringen ist nun ein Streit darum ausgebrochen: Eltern zeigen sich besorgt und warnen vor Stigmatisierung ihrer Kinder. Der Datenschutzbeauftragte des Landes sieht die Gefahr durchaus. Und will genau hinschauen.

Im Scan. Illustration: News4teachers

Die Diskussion über eine stärker datengestützte Schulentwicklung gewinnt an Fahrt. Aus Erkenntnissen zu Bildungsbiografien sollen individuelle Lernangebote entwickelt, gehäufte Probleme an Schulen oder in einzelnen Klassen früher erkannt und angegangen werden. Befürworter aus Politik und Wissenschaft versprechen sich davon passgenauere Förderung und bessere Steuerungsmöglichkeiten für das Bildungssystem. Doch Elternvertretungen reagieren teils besorgt. Fragen nach dem Datenschutz kommen auf – und nach den Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler.

Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Tino Melzer sagt: «Ich halte das für einen substanziellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen – das ist gar keine Frage.» Wie weit darf die Datenerfassung an Kindergarten und Schule also gehen? Was ist möglich – und wo ist definitiv Schluss?

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Auslöser der aktuellen Diskussion ist unter anderem eine Kanada-Reise mehrerer Bildungsminister. Dabei wollten sich Vertreter verschiedener Bundesländer auf Einladung der Wübben Stiftung und der Telekom Stiftung Anregungen für datengestützte Schulentwicklung holen (News4teachers berichtete). Die Idee ist, mit Hilfe von Daten passgenauere Lernangebote für die Schülerinnen und Schüler erstellen zu können. Außerdem geht es um die Frage, wie Erkenntnisse über Entwicklungsstände von Kindern zwischen Bildungsinstitutionen besser genutzt werden könnten – etwa beim Übergang von der Kita in die Grundschule.

Das Thema datengestützte Schulentwicklung wird in Deutschland schon seit Jahren diskutiert. Im Koalitionsvertrag der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung steht, dass die Koalition gemeinsam mit den Ländern «eine datengestützte Schulentwicklung und das Bildungsverlaufsregister schaffen» will. «Die Einführung einer zwischen den Ländern kompatiblen, datenschutzkonformen Schüler-ID unterstützen wir und ermöglichen die Verknüpfung mit der Bürger-ID.»

«Wer datengestützte Schulentwicklung mit Überwachung gleichsetzt, hat den Kern der Sache nicht verstanden»

Warum die Aufregung? «Die größere Sorge, die wir haben, ist, dass man den Kindern einen Stempel aufdrückt. Und was einmal im System steht, bleibt ja auch die ganze Zeit drinstehen», sagt der Thüringer Landeselternsprecher Peter Oehmichen. Kinder veränderten sich im Laufe ihrer Entwicklung, argumentiert er. In einer Mitteilung hatte die Landeselternvertretung zudem davor gewarnt, dass eine «systematische Erfassung von Leistungsdaten über die gesamte Schullaufbahn hinweg» in der Konsequenz zum «gläsernen Schüler» führen könne.

Sind die Sorgen berechtigt? Der Thüringer Bildungsminister Christian Tischner (CDU) reagierte auf die Sorgen der Elternvertretung angespannt: «Wer datengestützte Schulentwicklung mit Überwachung gleichsetzt, hat den Kern der Sache nicht verstanden», hatte der Minister erklärt. Zudem beteuerte er: «Kein Schritt wird ohne datenschutzrechtliche Prüfung gegangen.»

Landesdatenschutzbeauftragter Melzer sagt hingegen, er nehme die Bedenken der Landeselternvertretung «sehr ernst, denn das ist ein Risiko». Auch die Sorge vor einem «gläsernen Schüler» könne er nachvollziehen. «Das geht in diese Richtung. Schüler werden mit Daten messbarer – ob sie zum Beispiel eine Vorliebe für Mathematik haben», sagte Melzer. Er warnte vor Stigmatisierungen. Es müsse auch klar werden, zu welchem Zweck Daten erhoben werden.

Wo gibt es noch Datenschutzbedenken? Sobald Dritte, also Anbieter – zum Beispiel aus Kanada – mit ins Spiel kommen, müsse man schauen, welche Zwecke diese verfolgen, sagt Melzer. «Da wäre ich sehr, sehr streng.» Er warnte davor, Lizenzen für Software-Produkte zu kaufen, bevor alle Datenschutz-Fragen geklärt sind. Sonst bestehe die Gefahr, dass ein Schaden für den Steuerzahler entstehe.

Er sei nicht dagegen, dass man Schule und Bildung ins 21. Jahrhundert bringt. Es müsse aber klar werden, «was da genau passiert, wo gespeichert wird, wer Zugriffe hat, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen heraus», so der Experte. Die Datenverarbeitung müsse auch verhältnismäßig sein. «Der Ansatz ist: in Maßen.»

Kann das Vorhaben trotzdem gelingen? «Das muss vom Ausgangspunkt einfach total sauber sein», sagt Melzer. Er halte eine Umsetzung nicht für unmöglich, sieht das Thema aber eher im Kreise der Bundesländer – etwa im Rahmen der Kultusministerkonferenz angesiedelt. Eine abschließende Befassung mit dem Thema habe noch nicht stattgefunden.

«Wie auch immer das auf eine Rechtsgrundlage gestellt wird, ist die Zweckbindung ganz, ganz eng», sagt er. Im Kindergartenbereich sei die Situation schwieriger als im Schulbereich, weil es dort eine Schulpflicht gibt. «In der Kita ist es eine Einwilligung, eine Freiwilligkeit. Da ist es sehr, sehr schwer.»

Es brauche auf jeden Fall eine Einwilligung der Eltern. «Das muss dann aber auch wirklich sitzen.» Unter bestimmten Voraussetzungen hält Melzer aber auch eine Datenweitergabe vom Kindergarten an Grundschulen für möglich.

Schon jetzt ist es seiner Einschätzung nach möglich, Daten an Schulen zu nutzen, um zum Beispiel Brennpunktschulen zu erkennen oder zu sehen, ob bestimmte Klassen größere Sprachdefizite aufzeigen. Die Verwendung anonymisierter Daten sei möglich. News4teachers / mit Material der dpa

Datengestützte Schulentwicklung: Deutschland hinkt hinterher – ein Gastkommentar

 

 

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