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Waldorfschule will gegen Zwangsschließung vorgehen – Verband geht auf Distanz

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DACHSBERG. Nach Vorwürfen zu Hygiene, Prüfungen und Arbeitsschutz droht der Freien Waldorfschule im baden-württembergischen Dachsberg das Aus. Doch die will das nicht hinnehmen. Was die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen dazu sagt.

Der Streit geht womöglich vor Gericht. Symbolfoto: Shutterstock

Die Freie Waldorfschule in Dachsberg (Landkreis Waldshut) will versuchen, die angeordnete Schließung zum Schuljahresende auf rechtlichem Wege zu verhindern. «Der Schulverein plant, den Sofortvollzug abzuwenden», teilte die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg mit. Das sei am Morgen entschieden worden, sagte Birke Bähr aus der Geschäftsführung der LAG.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass es nach zahlreichen Beschwerden seit Frühjahr 2025 in Abstimmung mit dem Landeskultusministerium die Genehmigung der Schule widerrufen habe. Die Behörde nannte eine ganze Reihe an Vorwürfen von Unzuverlässigkeit des Schulträgers über mangelhafte Durchführung von Abschlussprüfungen bis zu Verstößen bei Hygiene, Brand- und Arbeitsschutz.

Lange Liste an Vorwürfen – Wie geht es mit Schülerinnen und Schülern weiter?

Der Träger der Privatschule ist demnach der Waldorfkindergarten- und Waldorfschulverein Dachsberg. Er habe Mängel in wichtigen Bereichen nicht beseitigt, teilte das Regierungspräsidium mit. Vorschläge zur Verbesserung reichten aus Sicht der Schulaufsicht «bei weitem» nicht aus.

Die LAG hat die Schule nach Bährs Angaben in den vergangenen Monaten beratend begleitet. Als Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Schulen habe sie jedoch weder Weisungs- noch Durchgriffsrechte. «Die Verantwortung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen lag bei den Organen der Schule.»

Das freie Schulwesen lebe von Eigenverantwortung und pädagogischer Freiheit, erklärte Bähr. Diese Freiheit setze aber voraus, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer genehmigten Ersatzschule eingehalten werden. «Diese Vorgaben gelten für Schulen in freier Trägerschaft ebenso wie für alle anderen Schulen.» Die LAG respektiere die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde als Ergebnis eines gesetzlich geregelten Verfahrens.

Besonders betroffen seien die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien sowie die Mitarbeitenden der Schule, teilte Bähr weiter mit. Das Regierungspräsidium hatte argumentiert, der Widerruf der Schulgenehmigung sei zum Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte. Es gebe für die Kinder und Jugendlichen ausreichend Plätze an anderen öffentlichen Schulen. News4teachers / mit Material der dpa

„Kein Vertrauen mehr“: Schulaufsicht schließt Waldorfschule

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3 COMMENTS

  1. Wenn selbst der zugehörige Verband die Entscheidung akzeptiert, muss eine Menge an den Zuständen zutreffen. Schlimm für die Kinder, für die Lehrer und andere Bediensteten weniger, weil die als Teil der Selbstverwaltung Bescheid gewusst hatten.

  2. Aha… sieht die Schule da irgendwas anders und kann Richtigstellungen anbieten oder ist die nur mit der Entscheidung bezüglich der Fakzenlahe unzufrieden? :/

  3. Arbeitsschutz, Hygiene und Brandschutzgründe? Dann müsste man in NRW aber auch viele öffentliche Schulen schließen.

    Bei uns dürfen die Waldorfschulen erst gar keine Prüfungen durchführen, die Schüler kommen zu uns für ihre schriftlichen Prüfungen und müssen dann noch diverse mündliche Prüfungen bei Landerslehrern über sich ergehen lassen.

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