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„Ich werde jetzt einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass Lehrer sich im Unterricht gegen Rechtsextremismus positionieren dürfen“

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STENDAL. Der Fall des Lehrers Max Heckel entwickelt sich zunehmend zu einem Grundsatzstreit über den demokratischen Bildungsauftrag an Schulen. Nachdem der Pädagoge aus Sachsen-Anhalt wegen einer Unterrichtsdiskussion über die AfD von seinem Dienstherrn abgemahnt worden war, schildert er nun in einem ausführlichen Interview mit dem Spiegel erstmals detailliert, wie das Gespräch im Klassenzimmer aus seiner Sicht tatsächlich verlief. Zugleich bekräftigt er, die Abmahnung nicht hinnehmen zu wollen. Er sehe den Fall als Chance, gerichtlich klären zu lassen, was Lehrkräfte im Unterricht sagen dürfen – und was nicht.

Max Heckel unterrichtet an einer Sekundarschule in Stendal. Neben seinem Lehrerberuf ist er Musiker und tritt mit seiner Band „Nobody Knows“ in Sachsen-Anhalt auf. Foto: privat

Ausgangspunkt war nach Heckels Schilderung (aktuell in einem Interview mit dem Spiegel) eine Frage eines Schülers während des Technikunterrichts im März vergangenen Jahres. Kurz vor Unterrichtsende hätten die Sechstklässler über die U18-Wahl gesprochen. Ein Schüler habe ihn gefragt, ob er bei der Bundestagswahl die AfD gewählt habe. Er habe geantwortet: „Nein, habe ich nicht.“ Auf die Nachfrage nach seinen Gründen habe er zunächst die Steuerpolitik der Partei angesprochen.

Um dies zu erläutern, habe er den Schülerinnen und Schülern eine Grafik des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) gezeigt. Sie vergleiche die steuerlichen Auswirkungen der Programme verschiedener Parteien und verdeutliche, „bei welchem Jahreseinkommen es sich für einen Menschen persönlich lohnt, eine bestimmte Partei wegen ihrer Steuerpolitik zu wählen“. Er habe den Kindern erklärt, dass er selbst nicht mehr als 120.000 Euro im Jahr verdiene und sich die Wahl der AfD für ihn deshalb wirtschaftlich nicht lohnen würde.

Nach Heckels Darstellung blieb es nicht bei seiner ersten Antwort. Der Schüler habe seine Argumente zunächst nicht verstanden, weitere Schülerinnen und Schüler hätten sich in das Gespräch eingeschaltet und nachgefragt. Deshalb habe er seine Erläuterungen schrittweise vertieft. So habe er ein Originalzitat des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke zur Inklusion aufgegriffen und schließlich das Thema „Remigration“ erläutert. Viele der Kinder hätten mit diesen Begriffen zunächst nichts anfangen können, weshalb er sie anhand konkreter Beispiele aus dem Schulalltag erklärt habe.

Er habe ihnen deshalb erklärt, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderbedarfen gemeinsam unterrichtet würden und dies zum pädagogischen Konzept seiner Schule gehöre. Die AfD wolle diese Form der Inklusion nach ihrem Regierungsprogramm abschaffen. „Ich habe den Schülern gesagt, dass für mich alle Schüler gleich viel wert sind und man das gemeinsame Lernen erhalten soll.“

Als dritten Punkt habe er das Thema „Remigration“ angesprochen. Dabei habe er nach eigenen Angaben auf Bundestagsdokumente sowie auf das von dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner propagierte Konzept verwiesen. Sellners Vorstellungen seien zwar nicht Programm der AfD, räumt Heckel ein. Allerdings hätten AfD-Politiker an dem Potsdamer Treffen teilgenommen, bei dem Sellner sein Konzept vorgestellt habe. Außerdem habe sich die Partei davon bis heute nicht glaubwürdig distanziert.

Das Landesschulamt wirft Heckel vor, im Unterricht gegen seine Pflicht zur politischen Neutralität verstoßen zu haben. Nach Darstellung der Behörde habe er sich in ein Gespräch von Schülerinnen und Schülern über die AfD eingeschaltet und die Partei einseitig kritisiert. In der schriftlichen Abmahnung, gegen die Heckel klagt, wird ihm unter anderem vorgehalten, seine persönliche politische Haltung gegenüber einer Schulklasse geäußert zu haben.

„Es gibt kein Gebot, wonach auch jede rassistische oder verfassungsfeindliche Position als legitim dargestellt werden müsste oder Parteiprogramme nicht kritisch analysiert werden dürften“

Heckel wirft dem Landesschulamt vor, den Ablauf des Unterrichtsgesprächs in wesentlichen Punkten falsch darzustellen. So habe er sich nach eigener Darstellung nicht ungefragt in ein Gespräch eingemischt, sondern auf eine Frage eines Schülers geantwortet und weitere Nachfragen der Klasse aufgegriffen. Zudem habe er nicht ausschließlich die AfD thematisiert, sondern anhand einer Grafik des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Steuerkonzepte verschiedener Parteien verglichen. Auch seine umstrittene Bemerkung über AfD-Wähler habe er ausdrücklich als persönliche Meinung gekennzeichnet und zugleich betont, dass selbstverständlich jeder die AfD wählen dürfe.

Dass das Landesschulamt dennoch an der Abmahnung festhielt, erklärt sich Heckel mit politischem Druck. Er spricht von einer Form „vorauseilenden Gehorsams“ der Behörde. Zuvor hatte bereits der Personalrat empfohlen, auf die Abmahnung zu verzichten; das Votum war jedoch nicht bindend. Auch ein Vergleich scheiterte: Das Landesschulamt bot an, die Abmahnung nach sechs Monaten aus der Personalakte zu entfernen, wenn Heckel sie akzeptiere. Er lehnte ab, weil er den Fall grundsätzlich gerichtlich klären lassen will.

Denn: Den Vorwurf, gegen ein Neutralitätsgebot verstoßen zu haben, hält er für unzutreffend. „Um das ein für alle Mal klarzustellen: Es gibt für Lehrer kein Neutralitätsgebot, jedenfalls nicht in dem Sinne, wie die AfD es wieder und wieder bewusst falsch darstellt. Es gibt kein Gebot, wonach auch jede rassistische oder verfassungsfeindliche Position als legitim dargestellt werden müsste oder Parteiprogramme nicht kritisch analysiert werden dürften.“

„Bei einer gesichert rechtsextremen Partei wie der AfD in Sachsen-Anhalt steht nicht zur Diskussion, ob ich vor ihr warne. Laut Lehrauftrag als Staatsdiener muss ich vor ihr warnen“

Entscheidend sei vielmehr die Pflicht zur Verfassungstreue. Mit Blick auf den vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt erklärt Heckel: „Bei einer gesichert rechtsextremen Partei wie der AfD in Sachsen-Anhalt steht nicht zur Diskussion, ob ich vor ihr warne. Laut Lehrauftrag als Staatsdiener muss ich vor ihr warnen.“

Wie die Informationen aus dem Klassenzimmer überhaupt zum Landesschulamt gelangten, weiß Heckel nach eigenen Angaben bis heute nicht. Er könne nur vermuten, dass ihn jemand mit Nähe zur AfD gemeldet habe. Der Spiegel verweist in diesem Zusammenhang auf Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund. Dieser erklärte im Landtag, eine Mutter habe sich bereit erklärt, „Position nach außen zu beziehen als klare Quelle aus dem Unterricht“. Seine Partei habe daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg gebracht.

Eine besondere Konstellation kommt hinzu: An Heckels Schule unterrichtet die Ehefrau Siegmunds. Einen Zusammenhang stellt Max Heckel ausdrücklich nicht her. Er sagt jedoch, man dürfe sich fragen, „wie die Mutter auf die Idee gekommen ist, sich an die AfD zu wenden und wie der Fall so schnell bei Ulrich Siegmund persönlich gelandet ist.“

Und was ist mit Bildungsminister Jan Riedel (CDU)? Der hatte im Oktober vergangenen Jahres noch betont: „Unsere Lehrkräfte haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, menschenfeindliche, rassistische, demokratiegefährdende Aussagen zu thematisieren und einzuordnen. Das ist keine politische Beeinflussung, das ist Verfassungstreue“. Und weiter: „Ich kann alle Lehrkräfte nur ermutigen, sich nicht zu verunsichern zu lassen und in solchen Fällen sich klar zu positionieren.“ (News4teachers berichtete.) Zu Heckels konkretem Fall äußert sich der Minister jedoch öffentlich nicht. Auf die Frage, ob sich Riedel bei ihm gemeldet habe, antwortet der Lehrer im Spiegel lapidar: „Nein.“

Persönlich hat der Fall für ihn Folgen. Heckel berichtet von massiven Einschüchterungsversuchen. Er habe Drohanrufe erhalten, bei denen ihm der Aufenthaltsort seiner Kinder genannt worden sei. Hinzu kämen Hasskommentare im Internet sowie eine Morddrohung.

Gleichzeitig beschreibt der Lehrer eine wachsende Verunsicherung vieler Kolleginnen und Kollegen. Zwar erfahre er viel persönliche Unterstützung, doch bleibe diese häufig folgenlos. „Die meisten Kollegen sind meines Erachtens zwar kritisch gegenüber der AfD eingestellt, verhalten sich aber in meiner Wahrnehmung eher zurückhaltend“, sagt er. Er selbst hält das für problematisch. „Es gibt keinen Mittelweg. Man muss Widerstand leisten.“

Am 26. November – erst nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – wird über Heckels Klage gegen die Abmahnung verhandelt. Der Lehrer sieht das Verfahren als Grundsatzstreit über die Rolle von Lehrkräften in der politischen Bildung. Sollte er vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg haben, will er den Rechtsweg fortsetzen. „Ich werde jetzt einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass Lehrer sich im Unterricht gegen Rechtsextremismus positionieren dürfen“, kündigt er an. News4teachers 

Schon mehr als 135.000 Menschen stellen sich hinter einen Lehrer, der für die Demokratie einsteht – gegen die AfD (und dafür abgemahnt wurde)

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1 Kommentar
Walter Hasenbrot
2 Stunden zuvor

Ich wünsche dem Kollegen viel Erfolg im Gerichtsverfahren.

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