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Kothaufen-Vorfall bei Grundschul-Ausflug löst hitzige Debatte (auch unter Lehrern) aus – Pädagogik-Professor spricht von „kollektiver Bestrafung“

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KARLSRUHE. Konsequente Erziehungsmaßnahme – oder pädagogische Grenzüberschreitung? Der Vorfall während des Besuchs einer Karlsruher Grundschulklasse in einem Waldklassenzimmer hat eine hitzige Diskussion ausgelöst: Mehrere sechs- bis siebenjährige Jungen sollen dazu gezwungen worden sein, gemeinsam den Kot eines Mitschülers zu beseitigen, nachdem sich der Verursacher nicht gemeldet hatte. Der Karlsruher Grundschulpädagoge Prof. Christian Gleser beantwortet diese Frage eindeutig. Er kritisiert das Vorgehen als „kollektive Bestrafung“ und erklärt, welche Reaktion aus seiner Sicht angemessen gewesen wäre.

Tatort. (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Die Entscheidung einer Lehrkraft, Erstklässler den Kothaufen eines Mitschülers gemeinsam beseitigen zu lassen, war nach Einschätzung des Karlsruher Grundschulpädagogen Christian Gleser eine Grenzüberschreitung. Im SWR bezeichnet der Professor der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe das Vorgehen als „kollektive Bestrafung“, die Kinder in diesem Alter überfordere. Der Fall sorgt weiter für kontroverse Diskussionen – nicht nur bei Behörden und Verbänden, sondern auch unter Lehrkräften.

„Es ist eine ungewöhnliche Methode, allen Kindern so eine Form von Verantwortlichkeit zu vermitteln“, sagte Gleser dem SWR. Tatsächlich würden Kinder, die mit dem Vorfall überhaupt nichts zu tun gehabt hätten, das Vorgehen als Strafe empfinden. Von einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme könne deshalb keine Rede sein.

Nach Einschätzung des Pädagogik-Professors habe die Lehrkraft zwar vermutlich versucht, den Kindern Verantwortung zu vermitteln. Bei sechs- bis siebenjährigen Kindern sei dies jedoch der falsche Weg. Viele Erstklässler seien „toilettenhygienisch nicht komplett ausgebildet“. Zudem habe sich der Vorfall in einem Waldklassenzimmer, also einer außerschulischen waldpädagogischen Einrichtung für Schulklassen, und damit in einer ungewohnten Umgebung ereignet. „Kinder in dem Alter können sich nicht immer kontrollieren“, erklärte Gleser. Es könne deshalb durchaus vorkommen, dass ein Kind die Toilette nicht rechtzeitig erreiche.

Für das betroffene Kind könne der Vorfall noch lange belastend bleiben. Möglicherweise müsse es dauerhaft mit dem Geschehen umgehen, obwohl es sich vielleicht gerne einer vertrauten Lehrkraft anvertraut hätte. Aber auch die übrigen Kinder könnten das Vertrauen in die Lehrkraft verlieren und ihr Verhalten künftig mit Unverständnis oder Ablehnung betrachten.

Aus pädagogischer Sicht hätte die Lehrkraft anders handeln sollen. Gleser hält es für richtig, den Kindern die Verschmutzung zu zeigen und deutlich zu machen, dass ein solcher Zustand nicht akzeptabel sei. Die Beseitigung hätte jedoch in der Verantwortung der Lehrkraft selbst gelegen. Das Thema hätte anschließend im Klassenverband noch einmal aufgegriffen werden können, um den Vorfall gemeinsam zu besprechen.

Zugleich wirbt der Pädagoge dafür, den Konflikt nicht weiter eskalieren zu lassen. Er könne den Ärger der Eltern nachvollziehen. Nun komme es aber darauf an, dass Schule, Eltern und Lehrkraft miteinander ins Gespräch kämen. „Das Entscheidende nach so einem Vorfall ist, ein Miteinander wieder zu ermöglichen.“

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Nach einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten sollen Erstklässler einer Karlsruher Grundschule dazu gezwungen worden sein, den Kothaufen eines Mitschülers gemeinsam zu beseitigen, nachdem sich der Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe mit einem Stück Toilettenpapier einen Teil des Stuhlgangs aufnehmen und in die Toilettenschüssel werfen müssen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte den Vorfall im Grundsatz. Nach Angaben der Schulaufsicht beseitigte die Lehrkraft die Verschmutzung gemeinsam mit den männlichen Schülern. Das Vorgehen sei gegenüber der Schule ausdrücklich kritisiert worden. Außerdem prüft das Regierungspräsidium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrkraft.

Auch der Landesschülerbeirat verurteilte die Maßnahme scharf. Sie sei „widerwärtig“ und missachte „die persönliche Würde und das Wohlbefinden der betroffenen Schüler vollständig“, erklärte das Gremium. Solche Erlebnisse könnten Kinder nachhaltig belasten. Deshalb fordert der Schülerbeirat mehr pädagogische Schulungen und Fortbildungen für Lehrkräfte.

„Ich finde es die einzig richtige Reaktion der Lehrkraft. Hut ab, dass er selbst sogar sich an der Beseitigung beteiligt hat“

Unter Lehrkräften gehen die Meinungen über den Vorfall weit auseinander – wie die Diskussion auf News4teachers unter dem Ursprungsartikel zeigt.

„In dem Fall finde ich Kritik durchaus berechtigt“, schreibt die Nutzerin „Wolke“. „Natürlich wird daraus kein Trauma entstehen, aber die Beziehung zur Lehrkraft leidet. Die Kinder werden jetzt immer misstrauisch gegenüber dieser Person bleiben, weil sie ihr nicht mehr zutrauen, immer gerecht und würdig behandelt zu werden.“ Wären Handschuhe, Kehrblech und Reinigungsmittel eingesetzt worden, hätte der Vorfall vermutlich weit weniger Aufsehen erregt, meint sie.

Andere Leser sehen dagegen die Kritik an der Lehrkraft als ungerecht an. „Carbonara“ fragt: „Welches Vorgehen schlagen denn die Schulaufsicht und der Landesschülerbeirat vor? Die Lehrkraft putzt die Exkremente allein weg? Das Reinigungspersonal kratzt die Scheiße vom Boden? Die werden ja bezahlt, da gibt es sowas wie Würde nicht?“ Er bezweifelt zudem, dass das Entfernen von Exkrementen überhaupt zum Aufgabenbereich von Lehr- oder Reinigungskräften gehöre. Sein Fazit: „Ich finde es die einzig richtige Reaktion der Lehrkraft. Hut ab, dass er selbst sogar sich an der Beseitigung beteiligt hat.“

Dem widerspricht „Muxi“ entschieden. Problematisch sei vor allem die Bereitschaft zur Gruppenhaftung. „Wenn ,die Schüler‘ Mist bauen, bestrafe ich einfach ,die Schüler‘“, fasst der Nutzer das aus seiner Sicht zugrunde liegende Denken zusammen. „Als wäre einigen Kollegen überhaupt nicht klar, dass auch Schüler – wie alle Menschen – das Recht haben, gemäß ihrem eigenen Verhalten behandelt zu werden. Wirklich bedenklich.“

Doch auch darauf folgt Widerspruch. „Abgrenzung“ hält dagegen: „Und welche Lösung wird jetzt vorgeschlagen? Soll die Lehrkraft das alleine sauber machen? Das ist gegen die Würde von Lehrkräften und beschämend! Also welche Lösung schlägt die Schulbehörde jetzt vor?“

„Wenn sich keiner der Jungs meldet und ggf. das Missgeschick eingesteht, niemand zur Aufklärung beiträgt, dann müssten eben alle mithelfen, den Mist zu beseitigen“

Für „Indra Rupp“ liegt das eigentliche Problem an einer ganz anderen Stelle. „Der Junge wird sich aus Beschämung nicht gemeldet haben, schon gar nicht bei einer Befragung vor allen“, schreibt sie. Ebenso hätten die anderen Kinder den Mitschüler möglicherweise nicht „verpetzt“, um ihn nicht bloßzustellen. „Diese Kinder kommen gerade erst aus dem Kindergarten, Leute!“ Gerade Erstklässler bräuchten großes Vertrauen zur Lehrkraft, um sich in einer solchen Situation anzuvertrauen. Als kleines Kind überblicke man die Folgen eines solchen Missgeschicks oft noch gar nicht und hoffe stattdessen, „man verlässt jetzt einfach die Toilette und tut so, als wäre nichts gewesen“.

Ein weiterer Aspekt wird von „TaMu“ angesprochen: „Allein schon der Aspekt der Hygiene ist außerhalb von Gut und Böse.“

Andere Leser halten die gemeinsame Beseitigung der Verschmutzung dagegen weiterhin für vertretbar. „Sepp“ argumentiert: „Wenn sich keiner der Jungs meldet und ggf. das Missgeschick eingesteht, niemand zur Aufklärung beiträgt, dann müssten eben alle mithelfen, den Mist zu beseitigen.“ Das sei zwar auch für die übrigen Kinder unangenehm, treffe aber zugleich den Verursacher. Dieser lerne, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Die anderen Kinder wiederum lernten, „dass man niemanden ,decken‘ kann, weil man sonst im Zweifelsfall mit einstehen muss“. Die Alternative wäre aus seiner Sicht, künftig auf Ausflüge außerhalb der Schule zu verzichten. „Das würde dann wirklich alle Kinder betreffen und wäre sicher schlimmer als eine Minute putzen.“ News4teachers 

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2 Kommentare
dickebank
34 Minuten zuvor

„Die Beseitigung hätte jedoch in der Verantwortung der Lehrkraft selbst gelegen.“

Genau, also ein Meldung schreiben, damit ein Ticket für das „facility management“ ausgelöst werden kann. Die beauftragt dann die Sonderreinigung beim Vertragspartner. Wenn Prozesse nur ausreichend beschrieben sind, gibt es keine Unklarheiten.
Ist wie bei der Ersten Hilfe, wenn man nicht weiß, was man machen soll, dann hilft zumindest das Absetzen eines Notrufes, um nicht der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt zu werden.

Warum hat die begleitende lehrkraft nicht ihre SL informiert und um weitere dienstliche Weisung gebeten. Von einer beamtete Lehrkraft wird doch auch sonst keine Eigeninitiative eingefordert.

Frederik März
11 Minuten zuvor
Antwortet  dickebank

Genau das.

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