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Gericht bestätigt Verbot: AfD darf rassistischen Werbespot auch weiterhin nicht zeigen

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POTSDAM. Ein Werbespot für die AfD in Brandenburg bleibt aus Gründen des Jugendschutzes verboten. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Potsdam nach einer Klage des AfD-Landesverbands, die den Clip im Internet wieder zeigen wollte. Das Verbot durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 sei gerechtfertigt, so das Gericht zu seiner Entscheidung.

„Unsere Regeln.“ Foto: Shutterstock

«Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit sei die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig», begründete das Verwaltungsgericht.

Die Medienanstalt hatte der AfD «pauschale Stereotype» in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Darin würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, das fördere diskriminierende, rassistische und diffamierende Einstellungen sowie Verhaltensweisen. Außerdem sei der Spot geeignet, bei Kindern und Jugendlichen ein Grundmisstrauen zu etablieren oder zu verstärken.

Das Video war bei X, Facebook, Instagram und TikTok zu sehen. Das Gericht teilte mit: Der vier Monate nach der Landtagswahl im Jahr 2024 untersagte Spot habe nicht mehr dem besonderen Schutz von Wahlwerbung unterlegen – sondern sei dann als bloße Parteiwerbung anzusehen gewesen. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden. News4teachers / mit Material der dpa

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