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Schluss mit Kabelsalat? Sechs Bundesländer beschaffen gemeinsame Schulplattform – Nutzung soll freiwillig bleiben

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BERLIN. Sechs Bundesländer wollen ihre Schulen unabhängiger von US-Konzernen wie Microsoft und Google machen. Dafür haben sie einen gemeinsamen Rahmenvertrag für eine Open-Source-Plattform geschlossen, der ein mögliches Auftragsvolumen von bis zu 67,5 Millionen Euro umfasst. Offen bleibt, wer die Nutzung am Ende bezahlt – und ob alternative Schulplattformen dadurch finanziell ins Hintertreffen geraten könnten. Sollten die Länder (nur) das neue Angebot finanzieren, könnten Schulträger unter Druck geraten, bestehende Systeme aufzugeben. Trotz des Prinzips Freiwilligkeit. 

Wird’s jetzt ordentlich? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sich auf die gemeinsame Beschaffung einer digitalen Arbeitsumgebung für Schulen verständigt. Grundlage ist die bereits verfügbare Open-Source-Software des Stuttgarter Unternehmens Nextcloud. Der Cloud-Anbieter IONOS übernimmt als Generalunternehmer die Bereitstellung und den Betrieb der Lösung. Die Beschaffung erfolgt über die Genossenschaft govdigital eG, ein Kooperationsbündnis öffentlicher IT-Dienstleister. Die beteiligten Länder können die Plattform damit beziehen, ohne jeweils eigene Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen.

Die unter dem Namen KoDaS („Kollaborations- und Dateispeicher-System“) angebotene Lösung soll ohne Software der großen amerikanischen Technologiekonzerne auskommen. Vorgesehen sind Funktionen für Dateiablage und Dateiaustausch, E-Mail, Kalender, Office-Anwendungen zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten sowie laut Deutscher Presseagentur (dpa) für Chats und Videokonferenzen. Nach Angaben von Nextcloud können auch weitere Bundesländer dem Rahmenvertrag beitreten.

Die neue Plattform soll europäischen Datenschutzanforderungen entsprechen und Risiken verringern, die sich aus möglichen Zugriffen amerikanischer Behörden auf Daten bei US-amerikanischen Anbietern ergeben. IONOS-Vorstandsvorsitzender Achim Weiß erklärt in der Pressemitteilung des Unternehmens: „Unsere in Deutschland entwickelte Cloud-Lösung steht für Sicherheit, Zuverlässigkeit und vor allem für digitale Souveränität – gerade im Bildungsbereich ist das unverzichtbar.“

Nextcloud-Gründer und Geschäftsführer Frank Karlitschek sieht in der Vereinbarung eine strategische Entscheidung zugunsten europäischer Technologieunternehmen. „Wir brauchen europäische Champions, um digitale Souveränität zu erreichen und den europäischen Softwaresektor zu stärken“, sagte er der dpa. Der öffentliche Sektor könne als großer Auftraggeber entscheidend dazu beitragen, europäische Alternativen zu etablieren. „Wir benötigen auch keine Fördergelder, sondern einfach nur Leuchtturm-Kunden.“

Ein Rahmenvertrag über bis zu 67,5 Millionen Euro – ohne Abnahmeverpflichtung

Nach der veröffentlichten EU-Vergabebekanntmachung beträgt der Höchstwert der vierjährigen Rahmenvereinbarung 67,5 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Dabei handelt es sich nicht um eine garantierte Auftragssumme, sondern um die Obergrenze der möglichen Abrufe. Wie viel Geld tatsächlich ausgegeben wird, hängt davon ab, in welchem Umfang die Länder und Schulträger das Angebot nutzen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nach Angaben von IONOS nicht. Die Vereinbarung bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche Schulen der sechs Länder ihre bisherigen Plattformen aufgeben und auf KoDaS umstellen müssen.

Nach der veröffentlichten EU-Vergabebekanntmachung, Abschnitt 5.1.9, verlangte govdigital mindestens ein Referenzprojekt über den Betrieb einer Open-Source-Plattform für Dateispeicherung und Zusammenarbeit mit mindestens 10.000 aktiven Nutzern. Bewertet wurden unter anderem die Größe bisheriger Projekte, die technische Skalierbarkeit, Möglichkeiten zur automatisierten Bereitstellung zusätzlicher Instanzen und die Anbindung an bestehende Nutzerverwaltungssysteme.

Erfahrungen mit dem Betrieb digitaler Plattformen speziell an Schulen wurden in den veröffentlichten Eignungskriterien dagegen nicht ausdrücklich vorausgesetzt. Auch ein gesonderter Bonus für entsprechende Referenzen ist in der veröffentlichten Kriterienübersicht nicht ausgewiesen. Welche Bedeutung schulpraktische Erfahrungen bei der endgültigen Zuschlagsentscheidung hatten, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. IONOS verweist seinerseits auf bestehende Erfahrungen als Digitalisierungspartner von Verwaltung und Bildung. Das Unternehmen nennt dazu unter anderem die Zusammenarbeit mit der Bildungscloud von Dataport.

Hinzu kamen wirtschaftliche Mindestanforderungen: Bewerber mussten in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens zehn Millionen Euro nachweisen, wobei sich Unternehmen auch zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen konnten. Die Vergabebekanntmachung stuft den Auftrag ausdrücklich als nicht für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ein. Damit stellt sich neben der Frage nach schulpraktischen Referenzen auch die Frage, welche Zugangsmöglichkeiten spezialisierte Anbieter von Schulsoftware bei einem Beschaffungsverfahren dieser Größenordnung hatten.

Dabei unterscheiden sich die Anforderungen des Schulbetriebs in wesentlichen Punkten von denen einer gewöhnlichen digitalen Arbeitsumgebung. Schulen müssen unterschiedliche Nutzergruppen mit jeweils eigenen Berechtigungen verwalten, Schülerinnen und Schüler über mehrere Schuljahre hinweg begleiten, bestehende Verwaltungs- und Lernsysteme einbinden und den technischen Betrieb auch während des laufenden Unterrichts gewährleisten. Hinzu kommen Anforderungen an Datenschutz, Jugendschutz, pädagogische Nutzbarkeit und den Support für Lehrkräfte, die digitale Anwendungen häufig ohne eigene IT-Fachabteilung einsetzen.

Könnte die gemeinsame Beschaffung andere deutsche Anbieter benachteiligen?

Funktionen wie Dateiablage, digitale Kommunikation, Videokonferenzen und gemeinsames Arbeiten an Dokumenten gehören bereits zum Leistungsumfang verschiedener deutscher Schulplattformen. Deren Anbieter konkurrieren nicht nur mit Microsoft und Google, sondern auch untereinander.

Mit KoDaS wird nun ein weiteres Angebot durch eine länderübergreifende öffentliche Beschaffung gestärkt. Das ist für sich genommen keine Wettbewerbsverzerrung. Öffentliche Auftraggeber können Leistungen ausschreiben, Anbieter auswählen und durch gemeinsame Beschaffungen wirtschaftliche Vorteile erzielen. Auch der Einsatz offener Software kann technische Abhängigkeiten verringern und den Wechsel zwischen unterschiedlichen Dienstleistern erleichtern. Entscheidend dürfte allerdings sein, unter welchen finanziellen Bedingungen die neue Plattform den Schulen zur Verfügung gestellt wird.

Übernehmen die Länder die Kosten der ausgewählten Lösung, während Schulen oder Schulträger alternative Plattformen aus eigenen Budgets finanzieren müssen, könnte daraus ein erheblicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Selbst wenn ein anderes Angebot für bestimmte pädagogische oder organisatorische Anforderungen besser geeignet wäre, müsste dessen Anschaffung möglicherweise zusätzlich bezahlt werden. Die zentral bereitgestellte Lösung wäre dagegen bereits finanziert – eben aus Landesmitteln.

Der Streit um AIS.chat zeigt, warum die Finanzierung entscheidend ist

Eine ähnliche Auseinandersetzung gibt es um den ländergemeinsamen KI-Chatbot AIS.chat, der bis Mai 2026 unter dem Namen „telli“ angeboten wurde.

Der EdTech-Verband hatte den Ländern vorgeworfen, durch die öffentliche Finanzierung des KI-Angebots privatwirtschaftliche Bildungsunternehmen zu benachteiligen. Während diese ihre Entwicklungs- und Betriebskosten über die Preise ihrer Produkte decken müssten, werde die von den Ländern finanzierte Anwendung den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt. In seiner Stellungnahme zur staatlichen KI-Plattform formulierte der Verband seine Kritik grundsätzlich: „So entsteht kein fairer Wettbewerb um die beste Lösung, sondern ein struktureller Marktnachteil für private Innovation.“ Darüber hatte News4teachers bereits berichtet.

Nach Darstellung des Verbands kann bereits die Verfügbarkeit einer solchen Lösung dazu führen, dass Schulen auf die Anschaffung anderer KI-Anwendungen verzichten. Das gelte auch dann, wenn alternative Produkte für bestimmte pädagogische Zwecke besser geeignet sein sollten. Der Verband fordert deshalb zweckgebundene KI-Budgets, mit denen Schulen selbst entscheiden können, welche Angebote sie für ihren Unterricht benötigen. AIS.chat wird allerdings unter Verantwortung des ländereigenen Medieninstituts FWU entwickelt, während die Länder bei KoDaS eine von privaten Unternehmen bereitgestellte Plattform beschaffen.

Ein konkreter Termin für die Bereitstellung an Schulen wird in der Pressemitteilung nicht genannt. Ungeklärt bleibt auch das Verhältnis zu bestehenden Landesangeboten wie Logineo NRW. Nordrhein-Westfalen betreibt und aktualisiert seine Schulplattform weiterhin; zugleich wird laut offizieller Projektseite die Zusammenführung der bisherigen Logineo-Komponenten vorbereitet. Ob KoDaS das Angebot künftig ergänzen oder einzelne Bestandteile ersetzen soll, wird bislang nicht öffentlich erläutert.

Nordrhein-Westfalen hat bereits erhebliche Mittel für Logineo bereitgestellt. Nach Angaben des Schulministeriums standen für die Jahre 2020 bis 2022 rund 56 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln für Support, Betrieb und Entwicklung zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2023 waren weitere 31 Millionen Euro veranschlagt. News4teachers / von Volker Jürgens

Der Autor Volker Jürgens war selbst Geschäftsführer eines IT-Unternehmens in der Bildungsbranche und Vizepräsident des Didacta-Verbands. Er ist heute als Fachjournalist tätig.

Hier geht es zu allen Beiträgen des Themenmonats “Digital lehren und lernen”. 

Fehlstart für staatliche Unterrichts-KI: Aus „telli“ wird „AIS.chat“ – und Schulen müssen schon wieder alles ändern

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