MAGDEBURG. Fast 40 Jahre stand Birgit Pitschmann als Grundschullehrerin vor ihren Klassen. Dann weigerte sie sich, die von ihrem Arbeitgeber – dem Land Sachsen-Anhalt – verordnete Zusatzstunde zu leisten. Sie verlor deshalb ihre Stelle. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Regelung gekippt. Für Pitschmann war das eine Genugtuung, auch wenn sie mittlerweile an einer Privatschule arbeitet. Mehr noch: Im laufenden Berufungsverfahren deutet ein Schreiben des Landesarbeitsgerichts darauf hin, dass sie nicht nur rehabilitiert werden könnte, sondern auch Anspruch auf Wiedergutmachung hat.

Birgit Pitschmann hat fast vier Jahrzehnte lang als Grundschullehrerin in Sachsen-Anhalt gearbeitet. Dann kam eine Stunde mehr. Eine Stunde, die ihr zum Verhängnis werden sollte. Weil die 62-Jährige die vom Land verordnete sogenannte Vorgriffsstunde verweigerte, wurde ihr gekündigt – erst fristlos, dann ordentlich. Heute kämpft sie nicht nur um Rehabilitierung, sondern auch um Entschädigung. Das berichtet der MDR. „Ich möchte eine Entschädigung“, sagt Pitschmann im Interview mit dem Sender. „So, wie mit mir umgegangen wurde, braucht es eine Wiedergutmachung.“
Der Hintergrund: Im Frühjahr 2023 hatte Sachsen-Anhalt die Zusatzstunde eingeführt – offiziell eine „Vorgriffsstunde“, gedacht, um den Lehrkräftemangel abzufedern. Für Grundschullehrkräfte bedeutete das 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden. Wer wollte, konnte sich die Stunde vergüten lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansparen.
Pitschmann weigerte sich. Schon ohne Zusatzbelastung sei sie an der Grenze gewesen, erklärte sie laut MDR: große Klassen, fehlende Unterstützung bei Kindern mit Behinderungen oder fremdsprachigem Hintergrund. Trotz Personalgesprächs und Abmahnung blieb sie bei ihrer Haltung. Schließlich zog das Land die Reißleine – und kündigte.
Urteil des Arbeitsgerichts: Fristgerechte Kündigung rechtens
Im Sommer 2024 befasste sich das Arbeitsgericht Stendal mit ihrem Fall. Die Richter erklärten die fristlose Kündigung vom September 2023 für unwirksam. Die Begründung: Eine sofortige Entlassung sei „unverhältnismäßig“. Zwar habe Pitschmann ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, doch rechtfertige das keine fristlose Trennung nach fast 40 Jahren im Schuldienst. Anders fiel die Entscheidung allerdings bei der ordentlichen Kündigung aus. Hier folgte das Gericht dem Argument des Landes, dass Pitschmann wiederholt und bewusst ihre Arbeitsverpflichtung verweigert habe. Abmahnungen und Personalgespräch hätten nichts bewirkt, weshalb letztlich die nachgereichte ordentliche Kündigung zum 31. März 2024 zulässig sei. Damit blieb sie ihren Arbeitsplatz los – trotz ihres jahrzehntelangen Engagements als Lehrerin.
Gegen dieses Urteil hat Pitschmann allerdings Berufung eingelegt. Deshalb beschäftigt sich nun das Landesarbeitsgericht Halle mit dem Fall.
Vor Ort in Leipzig: Ein Urteil mit Signalwirkung
Anfang September 2025 stand Birgit Pitschmann im Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, als die Richter das Ende der Vorgriffsstunde verkündeten. Für sie war es ein bewegender Moment. „Das sei schon eine große Genugtuung gewesen“, sagte sie MDR. Doch während bundesweit Lehrkräfte aufatmeten, blieb für sie die persönliche Niederlage bestehen: Sie war entlassen – und das, obwohl die Pflichtstunde nun als unrechtmäßig gilt.
Die Richter in Leipzig machten in ihrer Entscheidung deutlich, warum sie die Vorgriffsstunde für unrechtmäßig halten. Die Regelung, so führten sie aus, sei rechtswidrig: Die Landesregierung habe ihre Kompetenzen überschritten, insbesondere durch die vorgesehene Auszahlung. Der Hintergrund: Zwar darf die Regierung laut Landesbeamtengesetz die Verteilung der Arbeitszeit regeln. Doch mit der Möglichkeit, die zusätzliche Stunde auszahlen zu lassen, sei sie über diese Befugnis hinausgegangen – denn finanzielle Abgeltungen sind im Beamtendienst nicht ohne Parlamentsgesetz möglich.
Hinzu kam ein weiterer Kritikpunkt: Der vorgesehene Ausgleich galt nur für tatsächlich gehaltene Vorgriffsstunden. Krankheitszeiten sollten nicht angerechnet werden. Das widerspricht nach Ansicht der Richter dem Grundsatz, dass es sich bei der Vorgriffsstunde um echte Dienstzeit handelt – die auch bei Krankheit berücksichtigt werden muss. Damit war die Verordnung gleich in zweifacher Hinsicht rechtswidrig.
Landesarbeitsgericht hat geschrieben: Anwalt sieht „deutlichen Fingerzeig“
Birgit Pitschmanns Rechtsanwalt Marco Slotta aus Stendal verweist auf eine aktuelle Entwicklung: Das Landesarbeitsgericht – wo das Berufungsverfahren läuft – habe das Land schriftlich aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen. „Das Schreiben an das Land ist mehr als ein deutlicher Fingerzeig, wie das Gericht entscheiden wird, wenn vom Land nicht darauf eingegangen wird“, erklärte er gegenüber MDR. Das Land hat demnach nur wenige Tage Zeit, um zu reagieren.
Slotta betont: „Es kann nicht sein, dass eine Lehrerin, die sich Jahrzehnte lang in ihrem Beruf engagiert hat, so abgestraft wird.“
„Ich kann hier wirklich das machen, wofür mein Herz als Lehrerin brennt“ – aber…
Heute arbeitet Birgit Pitschmann im niedersächsischen Grenzgebiet – allerdings nicht mehr im staatlichen Schuldienst, sondern an einer freien Schule. Dort ist sie stellvertretende Schulleiterin, sie beschreibt die Arbeit als „familiär“ und „frei“. „Ich kann hier wirklich das machen, wofür mein Herz als Lehrerin brennt.“ Doch die finanziellen Bedingungen sind schlechter: „Mit wesentlich weniger Gehalt“, wie sie dem MDR sagte.
Trotz der persönlichen Zufriedenheit mit ihrer neuen Stelle bleibt der Blick zurück schmerzhaft. „Für mich ist immer noch diese Motivation: Wie geht man mit einem Menschen um, der wirklich über Jahre, Jahrzehnte gute Arbeit geleistet hat. Und wie man den Wert dieses Menschen so wegkehrt“, so Pitschmann im Gespräch mit dem Sender.
Folgen für Sachsen-Anhalt: Bildungsminister appelliert an Lehrkräfte
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nicht nur für Pitschmann, sondern für das gesamte Land Sachsen-Anhalt Konsequenzen. Bildungsminister Jan Riedel (CDU) appellierte nach der Entscheidung an das Berufsethos der Lehrkräfte, die Stundenpläne nicht ins Wanken zu bringen. Gleichzeitig lässt er allerdings prüfen, ob die Vorgriffsstunde nicht doch in rechtssicherer Form neu eingeführt werden kann.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Urteil ausdrücklich. „Das Land hat versucht, die überwiegend selbstverschuldete Krise an den Schulen auf Kosten der Lehrkräfte zu bewältigen. Das geht nun nicht mehr so einfach“, erklärte der GEW-Landesvorsitzende Burkhard Naumann.
Während die Landespolitik nach Wegen sucht, den Unterrichtsausfall zu kompensieren, geht es für Birgit Pitschmann um persönliche Gerechtigkeit. „Ich möchte eine Entschädigung“, sagt sie – und macht deutlich, dass für sie der Kampf noch lange nicht vorbei ist. News4teachers









Sachsen-Anhalt stellt doch fast nur noch “Weltenretter:innen” ein, Gehalt liegt bei TV-L 9-11. Befristet für ein Jahr und wenn einer was falsches sagt, blöd guckt oder den nächsten befristeten Vertrag doch etwas frech findet, wird er halt gegangen.
Dass Riedel an das Berufsethos der KuK appelliert ist schlicht ein unfassbare Unverschämtheit.
Wie sieht es mit seinem Berufsethos als Dienstherr über Tausende von LuL aus, denen gegenüber er gefälligst eine Fürsorgepflicht zu erfüllen hat?
Wer nicht spurt fliegt raus … komisch, dass das für so Leute wie Riedel nicht zu gelten scheint … und der Versuch, ihn in dieser Angelegenheit als „unschuldig“ zu präsentieren, weil er ja noch gar nicht in der Stellung war, als sich der Konflikt mit der betroffenen Kollegin zuspitzte, kann nicht gelten, da er ja offenbar das Kernproblem der unberechtigten Mehrbelastung aller LuL nicht ernst nimmt und nun versucht, über „emotional black-mailing“ die Untergebenen zur weiteren Selbstausbeutung zu drängen.
Für solche Leute habe ich mittlerweile nur noch Verachtung übrig … Sorry – ich bin es einfach leid!
Richtig, aber da es anscheinend immer noch genug Lehrkräfte gibt, die Langzeitkranke micht nur hier ohne Faktenwissen diskreditieren, brav z. B. mit privaten Handys in der Schule Dienstgeschäfte erledigen, sich dann noch von einem Schüler:innenvertreter maßregeln lassen und sich rechtfertigen, alles ja “für die Kinder” dann doch kaufen, tun und ermöglichen, gibt’s keinen Grund für die Dienstherren und -damen, nicht noch frecher und dreister zu werden. Läuft doch.
und das bei den schmalen Gehältern , fehlendem Homeoffice und keiner 32-Stunden Woche.
Mir fehlen die Worte!
Was macht den Beruf wieder attraktiv, was möchte GenZ
4-Tage Woche, workaway, Geld in Urlaubstage umwandeln (8 Stück/ 14 gleich?)
Hallo an alle,
wir hatten bei unserer privaten Schule eine ähnliche Idee und seitdem viel mehr Zulauf, liebe Realistin.
Mit der 4 – Tage Woche für Lehrkräfte und Digitalunterricht in ausgewählten Stundenblocks sind wir modern aufgestellt. Heutzutage möchten Schüler/innen eigenverantwortlich und in Selbstentfaltung lernen und arbeiten.
Zusätzlich haben wir Selbstlernzeiten in den Vormittag integriert und an den Konferenzen / Besprechungen können natürlich alle digital teilnehmen. 95% machen das auch 🙂
Das wollen wir auch bitte.
An einer Privatschule hat man auch das entsprechende Klientel.
Bitte definieren Sie “entsprechende”…ich bin gespannt.
An Privatschulen muss man oft seinen ganz normalen Urlaub in der Ferienzeit beantragen und in der übrigen Zeit abrufbar vor Ort bleiben. Wie ist das bei Ihnen?
Es gibt auch Privatschulen, da muss man die ganze Arbeitszeit (nicht nur während der Unterrichtszeit) in der Schule sein. Find ich ehrlich gesagt nicht so toll.
Dann Augen auf beim Thema „Arbeitszeiterfassung“ – damit kommen solche Arbeitsmodelle wie Sie sie beschreiben ratzfatz in den öffentlichen Schulen an. Wenn man den Ball auf den Elfmeterpunkt legt, sollte man wenigstens aufs gegnerische Tor zielen…
Dem sehe ich gemäß meiner seit mehreren Jahren erfassten Arbeitszeit gelassen entgegen. Wäre mir sehr recht, wenn ich einen Arbeitsplatz in der Schule hätte und keinen Platz meiner Wohnung dafür vorhalten und finanzieren müsste. Freie Wochenenden, 30 Tage Urlaub (die schaffe ich dank Überstundenabbau nicht): ein Traum!
https://www.steuern.de/arbeitszimmer
Und Sie glauben, mit den läppischen 1260 €, von denen es dann pi mal Daumen 300 € per Steuererstattung wieder gibt, sind die Kosten des Arbeitszimmers finanziert? Das ist max. der Mietanteil für 2 Monate…
Ich glaube zu wissen, dass Miete für Arbeitsräume steuerlich voll absetzbar sind. Eben erst von meinem selbstständigen Psychologenfreund erfahren… das lässt doch hoffen oder nich?
Stimmt, die Frage wäre noch zu klären, ob dies auch für Lehrkräfte gilt.
Bekanntlich sind die ja nicht selbständig. Als Freelancer sind die Kosten für die Anmietung von Arbeitsräumen (office space) als Betriebskosten absetzbar. Ob das so auf angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte übertragbar ist, wage ich zu bezweifeln. Aber dazu könnte Sie ja einfach einmal eine Grundsatzentscheidung der Jungens und Mädels mit den blauen Roben in München einfordernn.
Und ich WEISS, dass „steuerlich absetzen“ nicht bedeutet, dass man den vollen Betrag wieder bekommt, sondern lediglich ca 20%.
Ich WEISS weiterhin: Lehrer können arbeitstäglich die Homeofficepauschale absetzen, nicht das Arbeitszimmer.
Mit freundlichen Grüßen
Mika
Es gibt eine Obergrenze, die mit der Homeoffice-Pauschale verrechnet wird.
Spoiler: Ein Lehrer ist nicht selbstständig und kann somit keine Betriebsausgaben absetzen.
Bei selbstständigen Psychologenfreunden sicherlich, bei Lehrern jedoch nicht, da gibt es nur die kleine Pauschale. Außerdem: voll absetzbar heißt nicht vollständig zurück bekommen. Je nach individuellem Steuersatz bekommt man etwa 1/4 der Ausgaben wieder.
Soll das für alle Bundesländer gelten ?
Vor einigen Jahren wurde die Abseztbarkeit von Arbeitszimmern neu geregelt, Da galt für ein oder zwei Jahre, dass nur noch Arbeitszimmer absetzbar sind, wenn darin der Hauptanteil der Arbeitszeit stattfindet.
Damit waren Abreitszimmer der Lehrer raus.
Die Grenze waren gering (1250€ im Jahr)
jetzt geht nur noch die Homeofficepauschale von 6€/ Arbeitstag
Also gut 1200€ im Jahr,
Eine eigene Miete ist weder bei Lehrern noch bei anderen Beamten oder Angestellten drin, dazu müsste man eben selbstständig sein.
Gen Z:
“Wer nichts weiß und wer nichts kann, der fängt einfach als quereinsteigender Lehrer an!”
alle haben irgendwelche Vorteile von Homeoffice bis zu 32 Stunden Wochen oder Arbeitszeiterfassung.
Nur der Lehrberuf bekommt davon nichts ab 🙁 🙁
Ja, klar. 32 Stunden Wochen…
Glaube, Liebe, Hoffnung!
Von was träumen Sie nachts?
“… als Schulminister an.”
Wenn schon, denn schon!
Wiedergutmachung? Der war gut! Dass würde auf alle Lehramtsanwärter zutreffen, die während der Lehrerschwemme in den 80er Jahren rausgeekelt wurden durch unmenschliche Behandlung, ungerechte Benotung in der Referendarzeit, Versetzung alle 6 Monate quer durch Bayern, ohne auf Familien- Wohn- und Finanzverhältnisse zu achten, Streichung von der Warteliste, wenn man nicht Männchen macht, Ausklammern der Ferien von der Bezahlung, Verweigerung der Verbeamtung, wenn man spät wieder einsteigt. Kein anderer Arbeitgeber dürfte sich diese Unverschämtheiten leisten. Mein Respekt vor dem Dienstherrn ist schon lange nicht mehr vorhanden.
Gute Idee, man sollte wirklch mal eine Klagewelle lostreten, ein Traum!
Gehören halt auch immer zwei dazu. Natürlich ist das nicht richtig, aber man darf auch selber entscheiden, was man mit sich machen lassen möchte…
LG Euer Gottfried
Wow, so lässt sich jeglicher Machtmissbrauch indirekt rechtfertigen.
Waren Sie schon mal in der Situation, dass beide Ehepartner ohne Anstellung im Lehrerberuf dastanden, einer hat umgeschult, der andere musste mit diesen Knebelverträgen das Einkommen sichern? Nein? Dann seien Sie mal ganz ruhig!!!
Hut ab, dass sich mal jemand wehrt und weigert. Das passiert viel zu selten. Dennoch verstehe ich auch die andere Seite. Wenn die Kündigung nun zurückgenommen werden muss, bedeutet das auch, Beschäftigte können sich einfach weigern, eine Anweisung auszuführen. Es kann ihnen nichts passieren. Ob irgendwann mal irgendein Gericht einem in der Sache Recht gibt, das weiß man doch vorher nie. Kann sein, kann nicht sein. In diesem Falle haben mehrere “untere Instanzen” der Lehrerin nicht Recht gegeben. Beschäftigte können künftig also immer bei jeder Anweisung sagen: Nein, mach ich nicht. Und dann kann ihnen nichts passieren? Gut für uns, ja. Ich bin gespannt. Sind Vorgesetzte dann noch weisungsberechtigt?
Bei diesem Urteil ist nach meinem Verständnis nicht die Vorgriffsstunde selbst für rechtswidrig erklärt worden, sondern “nur” die Art und Weise ihres Zustandekommens.
Richtig. Die Frau ist gekündigt worden, weil sie sich geweigert hat, eine Anweisung auszuführen. Dem sind sehr enge Grenzen gesetzt (Menschenrechte, offensichtliche Verstöße gegen das Strafrecht). Beamte sind weisungsgebunden. Angestellte in diesem Falle auch. Da bin ich auch neugierig, wie das ausgeht. Sie will eine Entschädigung, weil sie sich weigerte, eine Anweisung auszuführen?
Ich bin nicht einverstanden. Wie ist denn mit ihr umgegangen? Sie hatte sich geweitert, eine Dienstanweisung auszuführen und der Dienstherr ging dagegen vor. Dann ging die Sache vor Gericht. Gerichte entschieden. Zuerst gegen sie. Dann für sie. Hätte das letzte Gericht auch gegen sie entschieden, hätte dann das Land auch auf eine Entschädigung klagen sollen?
… eine Dienstanweisung, die auf einem Erlass beruht, der nach der gerichtlichen Überprüfung als rechtswidrig eingestuft worden ist.
Dann kann also demnächst das sachsen-anhaltinische Jusztizministerium die Vollstreckung einer Todesstrafe anordnen und derjenige, der sich weigert die Dienstanordnung umzusetzen und dieser widerspricht, ist dann im Nachgang der Gekniffene, da die juristische Überprüfung der Anordnung nicht zugunsten des Ministeriums ausgeht – aus bekannten Gründen. Bundesrecht bricht Landesrecht.
Bislang nahm ich Sie als vergleichsweise rechtskundig war. Bei dem Kommentator kurz vor Ihnen können Sie’s lesen: Wenn eine Dienstanweisung offenkundig gegen das Strafrecht oder die Menschenwürde verstößt, darf man sich weigern, sie zu befolgen.
Wie wollen Sie, wenn man nun also Anweisungen nur noch nach eigenem Gutdünken befolgen muss, künftig Dienstrecht bzw. sich als Vorgesetzter durchsetzen? Der Punkt ist ja vor allem, dass die Frau selbst entschied, die Anweisung sei unrechtmäßig und deshalb befolgt sie sie nicht. Dürfen wir das nun immer alle annehmen, bis es dazu den allerhöchsten Gerichtsentscheid gibt? Das kann ja Jahre dauern.
Dass Sie mich nicht falsch verstehen, wenn Sie mir rechtssicher nachweisen, ich darf eine jede Anweisung meines Vorgesetzten verweigern, bis die höchste gerichtliche Instanz ihr Urteil dazu gesprochen hat, würde ich das theoretisch in diesem und jenem Falle gerne tun.
Trotz Ihres Pseudonyms “Wahrheitet” sind eher Sie es, der “nicht rechtskundig” ist:
“Wenn eine Dienstanweisung offenkundig gegen das Strafrecht oder die Menschenwürde verstößt, darf man sich weigern, sie zu befolgen.”
Falsch, dann MUSS man sie verweigern. Wenn Ihr SL Sie auffordern würde, Schüler X zu schlagen, weil dieser immer zu spät kommt, dann MÜSSEN Sie diese Dienstanweisung verweigern, dass können Sie sich gar nicht aussuchen, wie Ihr “darf” impliziert.
Im vorliegenden Fall ist die Sache natürlich anders: Hier ging es nicht um Menschenwürde oder Strafrecht, sondern um eine rechtswidrige Arbeitszeiterhöhung. Die Kollegin hat die Rechtswidrigkeit offenbar erkannt und sich geweigert, der Arbeitgeber (da Angestellte) hat zuerst eine (ebenfalls rechtswidrige) außerordentliche und dann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Der Grund für die Kündigung ist nun weggefallen, wie das höchste deutsche Verwaltungsgericht festgestellt hat, womit die ordentliche Kündigung ebenfalls rechtswidrig sein sollte, die Kollegin ist ja noch im Berufungsverfahren.
Sie hat SEHR GUTE Chancen auf Wiedereinstellung in den Staatsdienst und SEHR GUTE Chancen auf Schadenersatz (entgangener Verdienst). Zudem wird das Land Sachsen-Anhalt in diesem Fall alle Prozess- und Anwaltskosten übernehmen müssen.
Der Imageschaden für das Land Sachsen-Anhalt, dass sich mit dem ganzen Prozedere als Arbeitgeber dargestellt hat, der es mit dem Recht nicht so genau nimmt, kommt noch dazu.
Ich drücke der Kollegin auf jeden Fall alle Daumen!
Hatte die Lehrerin die Verweigerung der Vorgriffsstunde tatsächlich so begründet wie das letzte Gericht? Dann nur könnte man behaupten, sie hätte die Unrechtmäßigkeit ERKANNT. Ich meine, sie begründete das seinerzeit ganz anders.
Die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens zur Einführung der Vorgriffsstunde steht also in gar keinem direkten Zusammenhang mit der Verweigerung der Anweisung.
Genau genommen hat/hätte die Lehrerin ja die Vorgriffsstunde such verweigert, wenn das Verfahren zur Einführung rechtmäßig gewesen wäre. Ich bin gespannt, wie das ausgeht.
Wieso hätte sie ihre Weigerung denn begründen müssen?
Sie hat sich geweigert, da sie die Vorgriffsstunde als unrechtmäßig empfand. Reicht doch.
Es ging nicht darum, dass sie ihre Weigerung begründen muss. Lesen Sie es einfach noch einmal im Ruhe.
Beruhigen Sie sich, mit meinem Nicknamen erhebe ich keinen Anspruch darauf, immer die Wahrheit zu kennen oder zu sagen. Erheben Sie mit Ihrem Nicknamen irgendeinen Anspruch? Ich fände ihn dann auch nicht passend, zumindest scheinen juristisch doch sehr “leichtfüßig” unterwegs zu sein – um das mal so auszudrücken.
Das mit dem “darf” und “muss” ist doch an dieser “korintisch”. Auf die allgemeine Annahme, man müsse Anweisungen ausführen (ob man wolle oder nicht), schrieb ich, in welchen Fällen man sie nicht ausführen muss, also verweigern darf. Der Rest sind Spitzfindigkeiten von Ihnen. Es sei Ihnen gegönnt.
Einen Imageschaden sehe ich nicht. Das Land Sachsen-Anhalt hat in einem Prozess verloren. In den vorherigen hatte es gewonnen. Sahen Sie darin eigentlich einen Imagesieg für das Land und einen Imageschade für die Lehrerin? (Sie versuchen Dinge herbeizureden, die es nicht gibt, maximal in Ihrer “Blase”, aber drumherum kümmert es nahezu niemanden. Wetten?!)
Sachsen-Anhalt hat nicht einfach die Wochenstundenzahl erhöht, sondern eine solche als Vorgriffsstunde einführen wollen, was bedeutet, man möge mich korrigieren, später kann dafür die Wochenarbeitszeit reduziert werden oder man lässt sich das auszahlen. In anderen Bundesländern wurde die Wochenstundenzahl einfach auf 28 erhöht. Kürzlich oder schon vor Längerem und man bekommt gar nichts dafür. Da ist das überall rechtens (gewesen). Nun könnte Sachsen-Anhalt das auch so machen. Und die Lehrer bekommen gar nichts dafür und haben trotzdem 28 Wochenstunden. Ein Phyrrussieg.
In anderen Bundesländern wurde eine Erhöhng des Stundendeputats von Gerichten verhindert (z.B. in Niedersachsen). Das Deputat darf nämlich nicht einfach erhöht werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Lehrkräfte bislang zu wenig gearbeitet haben.
Denn es ist ja davon auszugehen, dass Lehrkräfte bislang die vorgeschrieben 41 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Eine Erhöhung des Deputats würde gegen des Bematengesetz, bzw . den Tarifvertrag verstoßen.
Warum haben dann viele Bundesländer 28 Unterrichtsstunden an Grundschulen bei Vollzeit? Womit wurde das dort begründet, sodass es nicht gegen das Beamtengesetz bzw. den Tarifvertrag verstieß?
Tja, wahrscheinlich arbeiten die Kollegen der anderen Bundesländer so effektiv, dass man ruhig noch ein Stündchen draufpacken konnte…..wer weiß…..
Tatsache ist aber, dass es auch in NRW einige Jahre lang diese Vorgriffsstunde gab, die man dann abbummeln konnte…..
Tatsache ist auch, dass es in NRW dazu führte, dass viele, ganz viele Lehrer deshalb keine Stelle bekamen….
Nach Beendigung der Vorgriffsstunde, führte das Land dann für alle GS-Lehrer die 28 Stunden ein…..
Und an allen anderen Schulen außer GE und GY.
“Wahrheiter” ist auf jeden Fall kein gutes Pseudonym.
Mit “Truther” werden nämlich engstirnige Menschen bezeichent, die an Verschwörungstheorien glauben.
Troll trifft in vielen Fällen wohl auch zu.
Woher wissen wir, dass Sie echt sind und nicht engstirnig? Weil Sie halt immer Recht haben und die anderen sich alle irren (es nur nicht einsehen wollen, denn die sind ja engstirnig)?
Gibt’s also doch keine echten Engstirnigen?
Spaß beiseite, der gute Walter Hasenbein hat meiner Ansicht nach lediglich eine nicht weiter erwähnenswerte Trollparanoia, die die verlässliche Qualität seiner sachlich, nachvollziehbaren Beuträge nicht mindert.
Lesen Sie doch einfach meinen Kommentar noch einmal genau.
Ich habe gar nichts über die Person “Wahrheiter” geschrieben, sondern über sein Pseudonym. Die Übersetzung des englischen Wortes “truther” ist nun einmal kein günstiges Pseudonym.
Wäre aber nur ein Verstoß gegen die Verfassung. Strafrechtlich relevant ist das doch erst, wenn die Exekution ausgeführt wird. Zunächst einmal ist das eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit.