KÖLN. Ein Bundesbeamter hat vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich auf Vaterschaftsurlaub geklagt. Die Richter entschieden nun, dass er Anspruch auf eine entsprechende Freistellung hat – gestützt auf die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Richtlinie EU 2019/1158). Bislang existiert ein solcher Anspruch im deutschen Beamtenrecht nicht.

Der Kläger hatte im März 2024 Klage eingereicht, nachdem sein Dienstherr seinen Antrag auf Vaterschaftsurlaub abgelehnt hatte. Die Begründung: Im deutschen Recht gebe es keine Grundlage, zudem seien die Vorgaben der EU-Richtlinie durch Elternzeit und Elterngeld bereits umgesetzt.
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Es stellte klar, dass sich der Bundesbeamte unmittelbar auf die EU-Vorgaben berufen könne, weil Deutschland seiner Verpflichtung, die Richtlinie bis zum 2. August 2022 in nationales Recht zu übertragen, nicht nachgekommen sei. Zwar hatte die frühere Ampel-Koalition einen Referentenentwurf vorgelegt, dieser wurde aber nicht mehr verabschiedet.
„Das ist ein wichtiger Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken“
Nach Auffassung des Gerichts reicht die bestehende Kombination aus Elternzeit und Elterngeld nicht aus, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. In der Richtlinie ist ein bezahlter Vaterschaftsurlaub vorgesehen. Im deutschen Recht können Väter zwar einzelne Tage Elternzeit beantragen – eine Lohnfortzahlung wie in der Richtlinie vorgesehen gibt es jedoch nicht. Elterngeld wird zudem nur gezahlt, wenn mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden.
Die Gewerkschaft ver.di begrüßte das Urteil ausdrücklich. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken“, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig – eine Berufung ist möglich.
Bisher gibt es nur wenige vergleichbare Regelungen in Deutschland. Ein Beispiel ist Hessen: Dort haben Beamtinnen und Beamte seit dem 20. Juni 2023 Anspruch auf acht sogenannte „Elterntage“, die innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt genommen werden können. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt diese Regelung bereits seit 2022. News4teachers
Hier geht es zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.
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