Althusmann wegen „Honorar-Affäre“ unter Druck

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HANNOVER. In Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mindestens einen Schulleiter sowie gegen eine Sachbearbeiterin der Landesschulbehörde. Der Vorwurf laute, so berichtet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): illegale Beschäftigung.

Will ab 2013 Inklusion an allen Schulen ermöglichen: Kultusminister Bernd Althusmann (Foto: Landesregierung Niedersachsen)
Wusste sein Haus seit 2008 von den Ansprüchen, ohne die Schulen zu informieren? Foto: Landesregierung Niedersachsen

Hintergrund ist das Engagement von Honorarkräften an Ganztagsschulen in Niedersachsen, für die offenbar keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Die Landesschulbehörde soll die Verträge überprüft und genehmigt haben. Seit Anfang des Jahres, so berichtet die GEW, ermittele eine 20-köpfige Ermittlergruppe der Kriminalpolizei im Auftrag der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Hannover. „Schulleiter und Behördenmitarbeiter, die nach den Vorgaben des Kultusministeriums Honorarverträge für die Ganztagsschulen abschließen, müssen offenbar damit rechnen, dass sie von Strafverfolgungsbehörden krimineller strafbewehrter Handlungen bezichtigt werden“, warnte Eberhard Brandt, Landesvorsitzender der GEW.

Auch Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) gerät durch die Affäre unter Druck. Das Kultusministerium soll seit 2008 von den Ansprüchen der Deutschen Rentenversicherung gewusst haben, ohne die Schulen zu informieren. Erst im Februar 2011 wurden neue Vorgaben herausgegeben. Althusmann wies allerdings die Darstellung der GEW zurück, mehrere Schulleiter seien aktuell von Ermittlungsverfahren betroffen. Seinem Haus sei nur ein solcher Fall bekannt. Ermittelt werde darüber hinaus gegen „unbekannt“. GEW-Chef Brandt: „Es ist ein Skandal, dass die zuständigen Kultusminister und Staatsekretäre es so weit haben kommen lassen.“ Sie hätten seit mindestens drei Jahren der Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung folgen und die Anweisung an Ganztagsschulen und Behörde widerrufen müssen, Honorarverträge abzuschließen. Stattdessen habe auch Althusmann am Billigmodell festgehalten.

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