Urteil: Lehrerin haftet für gestohlenes Schülergeld

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MAINZ. Eine Lehrerin haftet für gestohlenes Geld ihrer Schüler, weil sie es bei einer Klassenfahrt leichtfertig im Rucksack transportierte. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Richter wiesen am Freitag die Klage der Frau ab, die das Land auf Schadensersatz für rund 1000 Euro verklagt hatte. Das Geld hatte sie ihren Schülern erstattet, nachdem es ihr in Stockholm aus ihrem Rucksack gestohlen worden war.

Lehrer trügen auf Klassenfahrten zwar große Verantwortung, sollten aber nicht naiv agieren (Foto: Dieter Schuetz/pixelio.de)
Lehrer trügen auf Klassenfahrten zwar große Verantwortung, sollten aber nicht naiv agieren (Foto: Dieter Schuetz/pixelio.de)

Einen Teil des Geldes hatte die Lehrerin erst kurz vor dem Diebstahl in der Nähe eines belebten Platzes von den Schülern eingesammelt. Die Richterin bezeichnete dieses Verhalten als «sehr naiv» und wertete es als grob fahrlässig. Sie hielt der Klägerin jedoch zugute, dass Lehrer auf Klassenfahrten große Verantwortung übernehmen müssten und sich auch fragten: «Warum mache ich das eigentlich noch?»

Wie die Verhandlung ergab, hatten die Diebe nur einen Reißverschluss am Rucksack öffnen müssen, um an das Geld zu kommen. Die Lehrerin hatte zuvor erklärt, es seien zwei gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

(12.4.2013)

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