Die meisten Bundesländer rechnen damit, den Bedarf an Betreuungsplätzen für ein- und zweijährige Kinder zum 1. August decken zu können. Dann tritt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kleinkinder in Kraft. Bundesweit errechnet wurde ein Bedarf von 780 000 Plätzen, das entspricht einem Durchschnitt von 39 Prozent aller Eltern von Kindern unter drei Jahren, die sich einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter wünschen.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte Anfang Juli in Berlin mitgeteilt, dass im Laufe des Kita-Jahres 2013/14 etwa 813 000 öffentlich geförderte Betreuungsplätze für ein- und zweijährige Kinder geschaffen sein werden. Das sind gut 30 000 Plätze mehr als veranschlagt.

Jahrelang wurde zuvor zwischen Bund, Ländern und Kommunen um den Kita-Ausbau gestritten, der zunächst nur sehr schleppend voranging. Im Frühjahr 2012 noch musste der Städtetag einräumen, es werde vielerorts kaum möglich sein, den gewünschten Krippenplatz «gleich um die Ecke» zu finden.
Eine Umfrage in den Ministerien der Länder ergibt nun: Im Osten wird die Quote in allen Ländern erreicht, im Westen sehen sich die meisten zumindest auf gutem Weg. In Baden-Württemberg, in Niedersachsen und im Saarland fehlen den Angaben zufolge allerdings noch Plätze. Den Elternwünschen in großen Städten wird man bundesweit nicht überall nachkommen können, hier liegt der Bedarf meist höher als 39 Prozent. Fraglich bleibt auch, wie lange Wege Eltern künftig in Kauf nehmen müssen, um ihr Kind in die Kita zu bringen.
Experten warnen, dass der Ausbau zulasten der Qualität geht. Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, beurteilt den massenhaften Ausbau kritisch. Schlecht sei das «systematische Unterschreiten von Qualitätsansprüchen», die bis vor wenigen Monaten unumstritten waren, etwa bei der Zahl und der Ausbildung der Erzieher.
Die Berliner Professorin für Frühpädagogik, Susanne Viernickel, sagte im Interview, mit dem Rechtsanspruch sei nicht verbunden, dass auch die Qualität der Betreuung sichergestellt ist. Sie wirft den Ländern vor, eine vorausschauende Planung vernachlässigt zu haben. «Da muss man sich eben mit den Klagen herumschlagen und dafür Geld in die Hand nehmen.»
Eltern, die für ihre ein- oder zweijährigen Kinder keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, sollen ebenfalls ab 1. August ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später von 150 Euro erhalten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet bei der Einführung allerdings mit Anlaufschwierigkeiten. «Ein reibungsloser Ablauf kann nicht flächendeckend garantiert werden», sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg «Handelsblatt Online». Bund und Länder hätten sich erst vor 14 Tagen auf gemeinsame Richtlinien der Umsetzung verständigt. Startschwierigkeiten und «eine Reihe von offenen Umsetzungsfragen» in den ersten Monaten könnten daher nicht ausgeschlossen werden. dpa