Urteil: Privatgymnasium darf Zwölfjährigem kündigen

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MANNHEIM. Im Streit zwischen der Mutter eines Zwölfjährigen und einem Privatgymnasiums, das dem Kind in der Probezeit gekündigt hatte, entschied jetzt das Amtsgericht zu Gunsten der Schule.

Eine Mannheimer Privatschule darf den Schulvertrag mit einem Zwölfjährigen innerhalb der Probezeit kündigen. Das örtliche Amtsgericht lehnte den Antrag der Mutter des Jungen ab, die den Rauswurf nicht akzeptieren wollte. Ihr Ziel war, dass ihr Sohn weiterhin am Kurpfalz-Gymnasium unterrichtet wird. Die Schule hatte den Vertrag mit dem Jungen zum Ende des Schuljahres gekündigt.

Zutrittsverbotssschild an einerm Privatgelände
Beide Parteien hätten gewusst, worauf sie sich einlassen, so das Amtsgericht. Foto: CPando / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Das Gymnasium beruft sich auf seine Geschäftsbedingungen. Danach können Schulverträge innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt werden, ohne einen Grund für den Rauswurf zu nennen. «Es bleibt jeder Privatschule überlassen, wie sie ihre Verträge regelt», sagte Schulleiter Gerd Schmitt. «Wir achten auf Disziplin.» Der Junge war erst zur Mitte des Halbjahres an die Schule gekommen. Seine Mutter wollte ihn auf einer Privatschule sehen.

Eine Begründung des Urteils gab es am Donnerstag nicht. Die Richterin hatte aber bereits beim ersten Termin durchblicken lassen, dass der Antrag der Mutter wenig Aussicht auf Erfolg habe: «Es ist eine vertragliche Regelung getroffen worden zwischen beiden Parteien – beide Parteien wussten, worauf sie sich einlassen.» Den Grund für die Kündigung nannte sie nicht. «Ich kenne nur die Spitze des Eisbergs.» Dem Anwalt des Jungen zufolge war der Auslöser ein Dummejungenstreich. Die Mutter beteuerte, es sei «nichts Schlimmes» vorgefallen.

Der Anwalt hatte sich zuvor um eine Einigung mit der Schule bemüht: Er argumentierte, der Junge könne doch zumindest bis zum Ende des Halbjahres an der Schule bleiben. Das Gymnasium ließ sich nicht darauf ein. Schulleiter Schmitt betonte, es komme an seiner Schule nur selten vor, dass Schulverträge gekündigt würden. «Das sind besondere Fälle.»

Auch ein Sprecher des Verbandes Deutscher Privatschulverbände spricht bundesweit von Einzelfällen. «Wir nehmen so etwas sehr selten wahr.» Die Privatschulen hätten aber Vertragsfreiheit und könnten sich aussuchen, mit wem sie Verträge schlössen. Zu dem Mannheimer Einzelfall könne er nichts sagen. «Unschön ist so etwas aber natürlich immer.»

Privatschulen haben andere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen als öffentliche Schulen. Bei einer öffentlichen Schule dauert es lange, bis ein Schüler endgültig fliegt. Es gibt laut Kultusministerium viele Zwischenschritte – zum Beispiel Nachsitzen oder einen vorübergehenden Unterrichtsausschluss. (dpa)

Zum Bericht: Ausgesperrt: Privatschule will Zwölfjährigen nicht weiter unterrichten

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