Altersgrenze für Verbeamtung wird nach unten angeglichen

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SCHWERIN. Nachdem Lehrer- und Beamtenverbände die Ungleichbehandlung der Lehrer beim Höchstalter zur Verbeamtung beklagt hatten, sind künftig in Mecklenburg-Vorpommern 40 Jahre die Altersgrenze.

Mecklenburg-Vorpommern will die Altersgrenze für die Verbeamtung von Landesbediensteten generell auf 40 Jahre senken. Somit würden Lehrer bei der Verbeamtung nicht schlechter behandelt, teilte der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki mit. Die Lehrergewerkschaft GEW und der Deutsche Beamtenbund dbb hatten kritisiert, dass nach dem Entwurf der Laufbahnverordnung für die Bildung Lehrer nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Beamte werden können, während sonst die Altersgrenze bei 45 Jahren liegt.

Eine Schwerbehinderung, Kindererziehungszeiten sowie der Zivil- und Wehrdienst würden bei der Altersgrenze mit großer Sicherheit berücksichtigt werden, sagte Butzki weiter. Eine Verbeamtung sei dann auch später noch möglich. «Diese Regelungen sind aber derzeit noch in der Vorbereitung», erklärte er. Mecklenburg-Vorpommern orientiere sich an Nordrhein-Westfalen, wo ebenfalls eine Altersgrenze von 40 Jahren bestehe und nicht zwischen der Lehrerlaufbahn und anderen Laufbahnen unterschieden werde. (dpa)

zum Bericht: Beamtenbund fordert Verbeamtung von Lehrern bis zu 45 Jahren

zum Bericht: GEW gegen niedrigere Altersgrenze bei Lehrer-Verbeamtung

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