Andreaskreuze in zwei Richtungen – Für die einen bleibt die Schranke zur Verbeamtung bis 45, für die anderen nur bis 40 geöffnet. Die GEW in Mecklenburg-Vorpommern sieht darin Einsparungen auf Kosten der Lehrer. Foto: Aka / pixelio.de
DÜSSELDORF. An Schulen im Brennpunkt ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit amtlich festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf höher als an anderen Schulen. Das zeigt...