Nachbarn erzwingen Lärmschutzwand vor Kindergarten

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MÜNCHEN. Kindergärten ja, aber bitte nicht nebenan. Unter diesem Motto ist ein Münchner Ehepaar – selbst Eltern von vier Kindern – gegen eine Kindertagesstätte vor Gericht gezogen. Jetzt soll eine Mauer helfen.

Nachbarn eines Kindergartens im Münchner Osten haben vor Gericht eine Lärmschutzwand erzwungen. Vor dem Verwaltungsgericht München zeichnete sich nun eine entsprechende Einigung ab: Es nahm nach einer Ortsbesichtigung zu Protokoll, dass die beklagte Stadt München sich einem Lärmschutzwall zum Schutz der Anwohner nicht entgegenstellen wird. Ein Gutachter soll hinzugezogen werden. Nur wenn bis Ende Mai 2014 keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, wird sich das Gericht wieder mit dem Fall befassen.

Die Kommune hatte einem privaten Betreiber die Baugenehmigung für den Kindergarten in einer Wohnstraße erteilt. Dagegen klagten eine Wohnungseigentümergemeinschaft zwei Häuser weiter und ein Ehepaar. Sie wandten sich gegen die zusätzliche Verkehrsbelastung durch an- und abfahrende Autos, vor allem aber gegen den drohenden Lärm der Kinder.

Die Eheleute haben zwar selber vier Kinder, aber was jetzt auf sie zukomme, sei «zu viel». Denn ein paar Meter weiter stehe ein Gymnasium für 800 Schüler, und ein weiterer Kindergarten sei auch in der Nähe. Die Familie könne bald ihre Terrasse nicht mehr nutzen, klagte das Ehepaar – «so hoch kann der Lärmschutzwall gar nicht werden». Im Gespräch sind 1,50 Meter.

Die vorsitzende Richterin mahnte jedoch zur Mäßigung: Die jüngere Rechtsprechung zum Thema sei keineswegs «nachbarfreundlich». «Man kann nicht mehr alles durchsetzen». Unter diesen Umständen wollen sich die Kläger mit der Stadt und dem Kindergartenbetreiber zusammenraufen. dpa

Zum Bericht: Kinderfreundlichkeit: Deutschland bleibt am unteren Ende

 

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