Bayerischer Elternverband: Kultusministerium erzählt „Übertrittsmärchen“

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MÜNCHEN. Der Bayerische Elternverband (BEV) hält Aussagen des bayerischen Bildungsministeriums zum Übertritt für „Schönfärberei“ – und kommentiert Passagen aus einer aktuellen Pressemitteilung.

Zu aktuellen Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst  (StMBW) nimmt der Bayerische Elternverband (BEV) wie folgt Stellung:

StMBW: „Übertrittsempfehlung dient Eltern als wichtige Grundlage für die Schulwahl ihrer Kinder“

BEV: Von einer  Empfehlung, nach der Eltern sich richten würden, kann in Bayern keine Rede sein. Beim Übertritt kommt es ausschließlich auf die Noten an.  Das Übertrittszeugnis stellt zwar fest, für welche Schulart das Kind geeignet ist. Diese Feststellung orientiert sich aber allein an den Noten.

StMBW: „Intensive Begleitung in der Phase des Übertritts: Knapp 80 Prozent der Eltern halten Übertrittsempfehlung für sinnvoll“

BEV: Die meisten Eltern halten es für sinnvoll, dass seit einigen Jahren jedes Kind in der 4. Klasse automatisch ein Übertrittszeugnis erhält. Früher mussten die Eltern das Zeugnis beantragen. Wer das nicht wusste, musste sein Kind auf die Hauptschule schicken.  Bei Eltern, die das bayerische Schulsystem nicht kannten (vor allem Migranten), passierte das nicht selten. Insofern ist die jetzige Regelung besser.

StMBW: „Elternverantwortung beim Übertrittsverfahren seit 2009 gestärkt“

BEV: Die Verantwortung der Eltern beim Übertritt wurde im Jahr 2009 minimal gestärkt. Was vorher nur für den Zugang zur Realschule galt, galt ab 2009 auch für den Zugang zum Gymnasium:  Hat das Kind im Probeunterricht zweimal eine Vier, hat es zwar nicht bestanden, darf aber, wenn die Eltern das wollen, trotzdem aufs Gymnasium.

StMBW: „Freigabe des Elternwillens führt nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit“

BEV: Studien belegen zwar tatsächlich, dass bildungsnahe Eltern ihr Kind eher auf „höhere“ Schularten schicken als bildungsferne Eltern, ganz  unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Kindes.  Das tun sie selbst in Bayern, wo es die Notenhürde gibt, schon jetzt. Die Freigabe der
Elternentscheidung beim Übertritt würde nur wenig mehr Kinder aus  bildungsnahen Familien an Realschule oder Gymnasium bringen, denn die meisten sind schon dort. Die Freigabe würde aber den unsäglichen Druck aus der Grundschule nehmen – eine Erleichterung für Kinder, Eltern und Lehrer.

Das Ministerium glaubt, man könne an den Noten erkennen, für welchen Bildungsweg zehnjährige Kinder geeignet sind. Gleichzeitig macht es den Zugang zu Schularten vom Notendurchschnitt abhängig. Dächte das Ministerium logisch, müsste es für Kinder mit guten Noten gezielt Bildungsgerechtigkeit herstellen: erstens, indem es den Zugang zur Mittelschule für alle Kinder sperrt, bei denen die Noten für die Realschule reichen, zweitens, indem es die zehn Prozent der Grundschüler, die auf die Realschule gehen, obwohl sie die Noten fürs Gymnasium haben,  ins Gymnasium zwingt. Das wäre nur konsequent.

Zum Bericht: Lehrerverband kritisiert bayerische Übertrittszeugnisse – «Nicht kindgerecht»

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