Kompromiss im Streit um Inklusionskosten in NRW steht

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DÜSSELDORF. Die monatelange Hängepartie um die Übernahmen der Kosten für den inklusiven Unterricht in NRW ist beendet. Auch der Städte – und Gemeindebund empfiehlt nun seinen Mitgliedern nicht zu klagen, hält sich die Option aber für 2015 offen. Die Aufwendungen der Kommunen sollen regelmäßig überprüft werden.

Der Streit zwischen Land und Kommunen über die Kosten des inklusiven Unterrichts für behinderte Kinder an Regelschulen ist beigelegt. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebunds nahm das Finanzierungsangebot der nordrhein-westfälischen Landesregierung am Donnerstag einstimmig an. Damit hat er dem Kompromiss als letzter der drei kommunalen Spitzenverbände zugestimmt.

Ab dem kommenden Schuljahr erhalten behinderte Kinder in NRW schrittweise einen Rechtsanspruch auf Unterricht in Regelschulen. Foto: Bertelsmann Stiftung / Ulfert Engelkes
Ab dem kommenden Schuljahr erhalten behinderte Kinder in NRW schrittweise einen Rechtsanspruch auf Unterricht in Regelschulen. Foto: Bertelsmann Stiftung / Ulfert Engelkes

Kurz nach dieser Mitteilung des Städtebunds informierte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) den Düsseldorfer Landtag über die Einigung, für die beide Seiten ihre «Maximalpositionen» geopfert hätten. Nun richte sich der Fokus wieder auf Inhalte – Organisation und Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Inklusion.

Die Landesregierung will sich für fünf Jahre ab 2014/15 mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten beteiligen. Der Jahresanteil soll auf Drängen der Kommunen jährlich überprüft werden. Mit dem kommenden Schuljahr erhalten behinderte Kinder in NRW schrittweise einen Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht mit nichtbehinderten Kindern in Regelschulen.

Der Städte- und Gemeindebund empfahl seinen Mitgliedern, von Klagen gegen das Inklusionsgesetz der NRW-Regierung abzusehen. Fast 200 Gemeinden hätten in den vergangenen Wochen Interesse signalisiert, das Gesetz vom Landesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Die Empfehlung vom Donnerstag ist für sie nicht bindend.

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Eine erneute Entscheidung über Klagen sei auch noch nach der vereinbarten ersten Überprüfung der Kostenentwicklung zum 1. Juni 2015 möglich, erklärte der Städtebund. Das Risiko einer unkontrollierten Kostensteigerung für die Kommunen sei zwar nicht vollständig beseitigt, aber deutlich minimiert worden.

Die Kostenentwicklung bei der schulischen Inklusion soll 2015 bis 2017 jährlich überprüft werden. Im Bedarfsfall solle die Pauschale des Landes jeweils zum nächsten Haushaltsjahr angepasst werden, sagte Löhrmann im Landtag. Die Vereinbarungen mit den Kommunen seien eine Herausforderung für das Land, betonte die Ministerin. In den kommenden Jahren investiere die rot-grüne Regierung insgesamt mehr als eine Milliarde Euro für die schulische Inklusion. Die Regierung habe den Kommunen trotz der Einigung «in der Nachspielzeit» aber keinen Blankoscheck ausgestellt.

Der Städtetag – er hatten den Kompromiss mit vorbereitet – und die Grünen begrüßten, dass es nun keinen Gerichtsstreit zulasten behinderter Kinder und ihrer Eltern geben müsse. Die in der letzten Verhandlungsrunde erzielte Verabredung zur Überprüfung der Kostenentwicklung sei entscheidend, weil das Wahlverhalten der Eltern zwischen Förder- und Regelschulen nicht prognostizierbar sei, unterstrich der Vorsitzende des Städtetags NRW, Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung.

Löhrmann kündigte ein neues Gesetz an, um die Landesleistungen «auf eine juristisch saubere Grundlage zu stellen». Die anstehende Aufgabe, die Aufwendung der Städte und Gemeinden nun regelmäßig zu überprüfen, wollten Ministerium und kommunale Spitzenverbände in einer Arbeitsgruppe gemeinsam bewältigen. (dpa)

zum Bericht: Land NRW und Kommunen haben sich im Inklusionsstreit fast geeinigt

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