Teilzeit-Auszubildende müssen Berufsschule meist regulär besuchen

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BERLIN. Machen Schulabgänger eine Ausbildung in Teilzeit, können sie meist nur ihre Arbeitszeit im Betrieb reduzieren. Den Unterricht in der Berufsschule müssen sie in der Regel in vollem Umfang besuchen. Das erklärt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner Zeitschrift «Position» (Ausgabe 3/2014). Interessant ist die Möglichkeit etwa für junge Eltern, die wegen der Kinderbetreuung eine Vollzeit-Ausbildung nicht schaffen. Sie können die Ausbildung auf 25 bis 30 Wochenstunden reduzieren. Die Prüfungen legen sie dann trotzdem nach der regulären Ausbildungsdauer ab (www.jobstarter.de). dpa

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