Nach Warnstreik bereits 170 Verweise gegen beamtete Lehrer

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TRIER. Es war der erste Warnstreik verbeamteter Lehrer in der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz. Gegen über dreihundert Pädagogen strengte die Schulaufsicht Disziplinarverfahren an. Bislang wurden rund 170 Verweise erteilt.

Der erste Warnstreik von beamteten Lehrern in Rheinland-Pfalz vom März 2013 hat Konsequenzen: Bislang habe das Land rund 170 Verweise gegen Lehrer ausgesprochen, weil sie an den Protesten teilgenommen hätten, sagte eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier am Freitag und bestätigte einen Bericht der Zeitung «Die Rheinpfalz». Bei einem Verweis erfolge ein Eintrag in die Personalakte, der nach zwei Jahren gelöscht werde. Noch seien nicht alle Verweise bestandskräftig, weil teils noch Widerspruch eingelegt werden könne, sagte die Sprecherin.

Beamte dürfen nicht streiken. Rund 170 beamtete Lehrer in Rheinland-Pfalz erhalten nun einen Eintrag in ihre Personalakte. Foto: von GGAADD /flickr (CC BY-SA 2.0)
Beamte dürfen nicht streiken. Rund 170 beamtete Lehrer in Rheinland-Pfalz erhielten bereits einen Eintrag in ihre Personalakte. Foto: von GGAADD /flickr (CC BY-SA 2.0)

Nach dem Streik hatte die ADD gegen 325 beamtete Lehrer, die kein Streikrecht haben, Disziplinarverfahren eingeleitet. In etwa 30 Fällen seien die Verfahren eingestellt worden. «Zum Beispiel, wenn betroffene Lehrer an jenem Tag gar keinen Unterricht hatten», sagte die Sprecherin. In den übrigen Verfahren werde es wohl weitgehend auf Verweise hinauslaufen. Zuvor waren den knapp 300 betroffenen Lehrern bereits für einen Streiktag die Bezüge gekürzt worden.

Die Lehrer hatten im Frühjahr 2013 gestreikt, um gegen den damaligen Beschluss des Landes zu protestieren, von 2012 bis 2016 die Bezüge der Beamten um nur ein Prozent im Jahr zu erhöhen. (dpa)

zum Bericht: Warnstreik: Ahnen lässt Disziplinarverfahren gegen verbeamtete Lehrer einleiten

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