Sächsischer Lehrerverband: Verbot von Facebook ist nicht zeitgemäß

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RADEBEUL. Anlässlich des vom Sächsischen Kultusministerium beabsichtigten Verbots der dienstlichen Nutzung Sozialer Netzwerke durch Lehrer spricht sich der Sächsische Lehrerverband gegen ein generelles Verbot von Facebook & Co. aus.

„Ein generelles Verbot der dienstlichen Nutzung Sozialer Netzwerke ist weder sinnvoll noch entspricht es den realen Gegebenheiten der heutigen Zeit.“, erklärt Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes.

Die Nutzung Sozialer Netzwerke sei gesellschaftlich akzeptiert und Teil des täglichen Lebens. Die Schulen seien Spiegelbild der Gesellschaft, ihre Aufgabe sei es, Schüler auf das Leben vorzubereiten. „Dazu gehört selbstverständlich auch das Einüben eines verantwortungsvollen Umgangs mit Sozialen Medien“, so der Verband. Damit das gelingen könne, müssten die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, den Umgang mit der virtuellen Welt des Internets für die Schüler altersangepasst und situationsabhängig in den Unterricht einzubinden. „Den Lehrkräften ist ein angemessener Umgang mit Sozialen Netzwerken nur möglich, wenn es klare Regelungen über die Nutzung im und für den Unterricht sowie im Umgang mit Schülern und Eltern innerhalb dieser Plattformen gibt.“

Der Umgang mit Facebook ist für Lehrer in Rheinland-Pfalz nun tabu, dienstlich jedenfalls. Foto: Alexander Klaus / pixelio.de
Lehrkräfte sollten laut Sächsischem Lehrerverband in die Lage versetzt werden, Schülern den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Netzwerken beizubringen. Foto: Alexander Klaus / pixelio.de

Nach Angaben des Verbands verweisen Lehrer, die selbst soziale Netzwerke nutzen und darüber auch mit Schülern verantwortungsbewusst korrespondieren, auf die Vorteile einer schnellen und unkomplizierten Kommunikation und eine hohe Akzeptanz dieser Medien bei den Jugendlichen. Ein Verbot würde für Unverständnis sorgen.

Aus Sicht des Sächsischen Lehrerverbands seien die folgenden Aspekte zu berücksichtigen, damit Lehrer ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag auch bei der Medienbildung und -nutzung erfüllen könnten:

  • Nötig ist eine klare juristische Grundlage, um den Lehrkräften Sicherheit im Umgang mit den Sozialen Medien zu gewährleisten.
  • Lehrerinnen und Lehrer müssen durch Fortbildungsangebote und Beratungsstellen über Chancen und Risiken bei der Nutzung Sozialer Medien informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, sich sicher im Internet zu bewegen, auch um Schülerinnen und Schüler zu erreichen und diese gegebenenfalls zu unterstützen.
  • Notwendig sind klare Richtlinien und Informationen, um die Lehrkräfte bei der Medienpädagogik, bezogen auf den virtuellen Raum, zu unterstützen, wenn es zum Beispiel um Datensicherheit, juristische Grundlagen und Mobbing geht.
  • Ebenso muss jeder Lehrerin und jedem Lehrer eine E-Mail-Dienstadresse zur Verfügung gestellt werden, damit sie angemessen im Internet agieren können.
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