Vor- und Nachteile: Ein Jahr Kinderfördergesetz in Sachsen-Anhalt

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MAGDEBURG. Seit einem Jahr ist in Sachsen-Anhalt das neue Kinderfördergesetz in Kraft. Neben vielen positiven Entwicklungen habe es nach Angaben der Landeselternvertretung der Kindertagesstätten allerdings auch negative Konsequenzen gehabt.

So begrüßt die Landeselternvertretung den Ganztagsanspruch für alle Kinder in Kindertagesstätten, die verbesserte Qualität bei der Bildung und Betreuung in den Kindereinrichtungen und Horten – auch durch gezielte Fortbildungen der Erzieherinnen –  die ausgeweitete Mitbestimmung durch die Eltern und die verbindliche Einführung des Bildungsprogrammes elementar. Doch für einen Großteil der Eltern habe das Kinderfördergesetz (KiFöG) wieder zu höheren Kostenbeiträgen geführt. „Mit jeder Neueinführung eines Kinderbetreuungs- oder Kinderförderungsgesetzes mussten die Eltern in der Vergangenheit teils deutliche tiefer in die Tasche greifen, um die Kinderbetreuung zu finanzieren“, so die Landeselternvertretung.

„Ein Kostenbeitrag in Kinderkrippen, in denen Kinder von 0 bis 3 Jahren betreut werden, der oft über 200 Euro in den Gemeinden liegt, ist für die Eltern in unserem Bundesland kaum noch zu bezahlen“, sagt Karsten Bucksch, Vorsitzender der Landeselternvertretung in Sachsen-Anhalt. Bis zu 260 Euro seien in Sachsen-Anhalt für eine zehnstündige Betreuung in den Kinderkrippen zu zahlen. Die Kosten für einige Ganztagsplätze seien in manchen Gemeinden um mehr als 100 Prozent angestiegen. „Damit wurden im vergangenen Jahr auch oft Eingemeindungsverträge ausgehebelt, die einen entsprechend niedrigeren Kostenbeitrag festgeschrieben hatten.“

Seit vergangenem Jahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder, die älter als ein Jahr sind. Foto: Belzie / Flickr (CC BY-ND 2.0)
In einigen Gemeinden seien die Kosten für einen Ganztagsplatz in der Kita um mehr als 100 Prozent gestiegen, berichtet die Landeselternvertretung der Kindertagesstätten Sachsen-Anhalt. Foto: Belzie / Flickr (CC BY-ND 2.0)

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Ganztagsplätze in manchen Gemeinden so viel höher sind und die Defizite oft zur Hälfte von den Eltern mitfinanziert werden müssen, obwohl das Gesetz auch niedrigere Kostenbeiträge zulässt“, so Bucksch. Die Landeselternvertretung fordert, dass nach einem Jahr nun endlich die korrekten Kosten in den Kommunen ermittelt werden.

Das Land habe im Juli vergangenen Jahres mit der Finanzbeteiligungsverordnung eine neue Möglichkeit geschaffen, die die Kommunen verpflichte, den Gemeindeelternvertretungen die Ermittlung der Finanzierungsbedarfe offenzulegen. Dabei müssten die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die nach Altersgruppen differenzierten Finanzierungsbedarfe eines in Anspruch genommenen Platzes in den Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen auf dem Gebiet der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren ermitteln. „Damit haben die Gemeindeelternvertretungen, in denen je ein Vertreter jeder Kindertagesstätte und jedes Hortes der Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft sitzt, erstmals detaillierte Zahlen in den Händen. Diese sind die Grundlage für die Berechnung der Kostenbeiträge.“

Der Vorsitzende der Landeselternvertretung fordert die Gemeindeelternvertretungen auf, „diese neuen Möglichkeiten zu nutzen und sich von ihren Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Finanzierungsbedarfe transparent und nachvollziehbar offenlegen zu lassen und uns bei auftretenden Problemen bei der Offenlegung zu informieren“.

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