Azubis müssen Lehrmittel für Berufsschule selbst bezahlen

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BERLIN. Auszubildende müssen Lehrmittel für die Berufsschule selbst bezahlen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Sie können aber vom Betrieb verlangen, dass er für die Arbeit im Betrieb notwendige Materialien ihnen zur Verfügung stellt.

Elektriker-Azubi
Angehende Elektroniker haben eine ausgesprochen niedrige Abbrecherquote. Foto: von emme-dk/Flickr (CC BY 2.0)

Das gilt zum Beispiel auch für Werkzeuge, erläutert der DIHK in seiner neuen Broschüre «Antworten auf Ausbildungsfragen». (dpa)

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Broschüre (auf der Webseite des dihk-Verlags)

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dickebank
8 Jahre zuvor

Ebenso müssen die Fahrten zur Berufsschule von den Auszubildenden bezahlt werden, genauso wie die Aufwendungen für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildung bei den Kammern.

Für viele Auszubildende entsstehen somit Zahlungsverpflichtungen, die höher sind als ihre Ausbildungsvergütung

Besonders hübsch auch die Regelung , dass die Berufsschulzeit, die außerhalb der eigentlichen Betriebszeit liegt, ebenso wie die Fahrtzeit zur Berufsschule nicht zur Arbeitszeit zählt. Für jemanden, der seine Ausbildung iin einem Beruf wie Augenoptik, Orthopädiemechanik, Hörgeräteakkustik etc. macht, der an die üblichen Ladenöffnungszeiten (9 bis 19 Uhr) angepasst ist, heißt das dann:

Schulbeginn 7:30 Uhr, davor ggf. bis zu 2,5 Stunden Anfahrt zur (einzigen) Berufsschule, die im Kammerbezirk liegt und die entsprechende Fachklasse unterrichtet.

Besagter Auszubildender hat also inklusive Anfahrt schon vor Ladenöffnung 4 Stunden gearbeitet. Wenn die Berufsschule um 14:30 Uhr endet, hat er erst 5,5 Stunden bezahlt bekommen. Die 2,5 Stunden Rückfahrt zum Betrieb am Wohnort machen die 8 Stunden dann voll. Benötigt er für die Zeit zum Betrieb aber nur eine Stunde, muss er entsprechend der Kammerregelungen noch 1,5 Stunde in den Betrieb zum Arbeiten.

Wer eine Berufsschule um die Ecke hat, für den sind die Regelungen nicht sonderlich abschreckend. Für andere mit lagen Anreisezeiten zur Berufsschule bzw. mit Blockunterricht in weit entferntliegenden Berufsschulen (Brauer z. B. haben in der Bundesrepublik nur eine Berufschulklasse) sind da nicht zu beneiden.
Und viele wundern sich, warum die Zahl der Studienanfänger steigt.

jenny
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Deutschland sollte sowieso die Berufliche Bildung nicht allein der Wirtschaft überlassen – allein das z.B. irgendwelche Kammerorganisationen in die persönliche Freiheit des Individuums eingreifen, wenn es um Weiterbildungen geht, wo es teilweise total unangemessen ist, ist eine Frechheit.

die Weiterbildung Intensivschwester kostet 10 000 Euro, die eine Krankenschwester bezahlen muss. Ein Historiiker kann in DE weitgehend kostenfrei studieren. Erst 1996 hat man es in DE für nötig gehalten, überhaupt ein Meisterbafög einzuführen – viel zu spät.

für Brauereiwesen und Getränketechnologie gibt es noch 5-6 Hochschulen, die das Fach anbieten.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  jenny

Stimmt, in vielen Fällen ist es einfacher eine entsprechende Hochschule in Wohnortnähe zu finden als eine Höhere (staatliche) Fachschule in seinem Berufszweig.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  jenny

Ist bei der staatlich anerkannten Erzieherin auch nicht anders. Das ist ja einer der Streikgründe. Um die Ausbildung zu finanzieren muss ggf. ein Kredit her. Dessen Refinanzierung wird aber, selbst wenn man im Anschluss an die Ausbildung eine höher dotierte Stelle bekommt, bei der niedrigen Eingruppierung und dem damit verbundenen Gehaltssprung schwierig.

Andersherum die Ausbildung in den Steuerberufen. Die lassen sich alle als Anwärter durch die zuständigen Länder ausbilden, Besoldung plus keine Ausbildungskosten, und gehen anschließend in die Privatwirtschaft. Kostet sie höchsten 8.000 EUR Rückzahlung an ihren vormaligen Dienstherren. Bei den einkommensdifferenzen zwischen ÖD und Steuerkanzleien oder Wirtschaftsprüfern ist das dann kein Problem.