HAMBURG. Unter dem Tisch kurz eine SMS an die Freundin oder den Freund schreiben – zack, da taucht der Lehrer auf und sammelt das geliebte Handy ein. Darf er das? Ja, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. «Wenn in der Schulordnung festgelegt ist, dass Handys im Unterricht verboten sind, ist das ein Verstoß.» Der Lehrer darf das Handy dann einkassieren.

Foto: Lucie Gerhardt / pixelio.de
Das gilt aber nur für einen begrenzten Zeitraum: «Oft können sich die Schüler das Handy nach der Stunde wieder abholen», sagt Rehberg. Ein Handy einfach nur im Rucksack dabeizuhaben, ist meist nicht verboten. Mit dem Simsen sollte man also lieber bis zum Klingeln warten. dpa
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