Hintergrund: Lüneburger Urteil zur Lehrerarbeitszeit lässt viele Fragen offen

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HANNOVER. Nach dem Urteil zur Lehrerarbeit sind viele Fragen offen. Wird das Land den Richterspruch akzeptieren? Woher soll in dem Fall das Geld für die Umsetzung kommen? Und was bedeutet die Entscheidung für die Lehrer in anderen Bundesländern? Es bleibt spannend.

Für die einen ist das Urteil zur Lehrerarbeit ein Meilenstein, für die anderen ein Desaster. Mit klaren Worten hat das Lüneburger Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die zuvor von der niedersächsischen Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer um eine Stunde für verfassungswidrig erklärt.

Am liebsten hätten Arbeitgeber und die BA ein Betreuungsangebot rund um die Uhr. Foto: Markus Grossalber /flickr (CC BY 2.0)
Es ging um eine Stunde Mehrarbeit, die die Lehrer jetzt nicht leisten müssen. Foto: Markus Grossalber /flickr (CC BY 2.0)

Wer jedoch glaubte, mit dem Richterspruch seien alle Streitfragen beantwortet, der muss sich eines Besseren belehren lassen. Dabei geht es nicht nur um Geld und um Niedersachsen. Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Frage: Wieso hat das Urteil grundsätzlich über Niedersachsen hinaus auch bundesweite Konsequenzen?

Antwort: Das Urteil bindet andere Bundesländer zwar nicht direkt. Allerdings könnten sich auch Beamte außerhalb Niedersachsens darauf berufen und ihre Arbeitszeit infrage stellen. Denn die Richter rügten die Landesregierung unter anderem dafür, dass es bislang keinerlei belastbare und nachvollziehbare Erfassung gibt. Diese Kritik wäre – so die Befürchtung einiger Juristen – sowohl übertragbar auf Lehrer anderer Schulformen, die ihre Unterrichtsverpflichtung infrage stellen, als auch für alle anderen Beamte, die keine fest erfassten Bürozeiten haben.

Frage: Bis wann muss die Landesregierung entscheiden, ob sie gegen das Urteil Beschwerde einreicht?

Antwort: Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. In den vier Wochen nach der offiziellen Zustellung des Richterspruchs bleibt dem Land aber dennoch eine Möglichkeit zur Beschwerde. Diese müsste zunächst an das Oberverwaltungsgericht gerichtet werden und hätte eine aufschiebende Wirkung. Das Urteil müsste damit also zunächst nicht sofort umgesetzt werden. In letzter Instanz wäre dann die Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts möglich. Würden die Richter in Leipzig dann dem Land Recht geben, könnten wiederum die Lehrer vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bislang hat das Gericht die Urteilsbegründung noch nicht versendet, die Landesregierung hat noch keine Entscheidung gefällt.

Frage: Wieso würde eine Umsetzung 40 Millionen Euro kosten?

Antwort: Die Zahl entspricht dem Gegenwert von rund 750 Lehrervollzeitstellen. Diese Zahl von Lehrern wäre notwendig, um den Unterrichtsbedarf ohne die Erhöhung um eine Stunde abzudecken. Von der Erhöhung sind rund 17 000 Lehrer betroffen, bis Ende des Schuljahres würden sie rund 680 000 Schulstunden zusätzlich leisten.

Frage: Wie schnell könnten die Lehrerstellen besetzt werden?

Antwort: Das dauert, denn es gibt auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend Lehrer. Zunächst sollen nach Angaben von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zeitnah rund 150 Stellen besetzt werden. Wann der Rest besetzt werden soll, steht derzeit noch nicht fest. Die Frage ist Gegenstand des Gesprächs der Ministerin mit den Verbänden. Zudem soll auf schon vorhandene Teilzeitkräfte zurückgegriffen werden.

Frage: Hat die Landesregierung das Geld in Erwartung des Urteils bereits im Haushaltsplan berücksichtigt?

Antwort: Nein, es gab keinen Plan B. Nach Angaben des Finanzministeriums gibt es keine entsprechenden Rücklagen. Die rot-grüne Landesregierung hatte besagte 40 Millionen Euro stattdessen bereits teilweise zum Ausbau des Ganztagsangebotes fest eingeplant.

Frage: Woher soll das Geld kommen?

Antwort: Regierungschef Stephan Weil (SPD) hat bereits angekündigt, dass die Kosten in einen Nachtragshaushalt aufgenommen werden sollen. Das Kabinett will dafür in der nächsten Woche grünes Licht geben. Der Landtag kann dann in der Juli-Sitzung darüber abstimmen und die Stellen stünden zu Beginn des neuen Schuljahres 2015/2016 zur Verfügung. dpa

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