BERLIN. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine Arbeitszeiterhöhung für Gymnasiallehrer in Niedersachsen als nicht verfassungsgemäß verworfen hat, fordert der Deutsche Philologenverband jetzt eine bundesweite Erhebung der Lehrerarbeitszeiten. Er vermutet, dass die Arbeitszeit von Gymnasiallehrern im Durchschnitt höher liegt als die von Lehrern anderer Schulformen. Droht deshalb nun eine Klagewelle von Studienräten quer durch alle Bundesländer? Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD), die gestern eine „bittere Niederlage“ eingeräumt hatte, will jetzt auf die Lehrerverbände zugehen.
Die letzte Untersuchung von Lehrer-Arbeitszeiten in Deutschland sei 17 Jahre alt, betonte Philologen-Chef Heinz-Peter Meidinger. Schon damals habe sich gezeigt, dass trotz einer etwas geringeren Unterrichtsverpflichtung die Gesamtarbeitszeit von Lehrern an Gymnasien deutlich höher liege als die von Lehrkräften anderer Schularten mit Ausnahme der berufsbildenden Schulen. Die morgen in Berlin beginnende Kultusministerkonferenz müsse deshalb einen Grundsatzbeschluss fällen und eine Studie in Auftrag geben, forderte er.
Am Dienstag hatte das Oberverwaltungsgericht die von der rot-grünen Landesregierung in Hannover beschlossene Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtspflicht um eine Stunde für verfassungswidrig eingestuft. Für Meidinger ein „Meilenstein im Kampf gegen die Willkür von Landesregierungen bei der Festsetzung von Lehrerarbeitszeiten.“ Weiter sagte der Vorsitzende des Philologenverbands: „Mit diesem Urteil, das sich ausdrücklich auf die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts beruft, sind dem bislang fast grenzenlosen Ermessensspielraum der Gesetzgeber deutliche Grenzen gesetzt worden.“
Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) sucht unterdessen den Schulterschluss mit den Pädagogen. „Die Ministerin wird auf die Verbände zugehen“, sagte ihre Sprecherin am Mittwoch in Hannover. Von der Arbeitszeiterhöhung sind rund 17.000 Lehrer betroffen, bis Ende des Schuljahres würden sie rund 680.000 Schulstunden zusätzlich leisten. Im Haushalt fehlen nach dem Urteil nun etwa 40 Millionen Euro, rund 750 neue Lehrstellen könnten nötig werden. Mit dem Geld sollte der Ganztagsausbau vorangetrieben werden.
Die am Vortag gegen Heiligenstadt erhobenen Rücktrittsforderungen der Opposition wies Regierungssprecherin Anke Pörksen auch mit Hinweis auf die von der Landesregierung gemeinschaftlich getragenen Beschlüsse zurück. „Der Ministerpräsident sieht keine Veranlassung dafür“, sagte Pörksen und betonte zugleich die grundsätzliche Bedeutung des Urteils auch für andere Bundesländer. Das Urteil bindet andere Bundesländer zwar nicht direkt. Allerdings könnten sich auch Lehrer aus anderen Bundesländer und von anderen Schulformen darauf berufen und ihre Unterrichtsverpflichtung infrage stellen. Dies gilt in besonderem Maße, da Niedersachsen bundesweit bei der Stundenzahl für Gymnasiallehrer im Schnitt eher im unteren Bereich liegt.
Die Landesregierung wird nun prüfen, ob und wie gegen das Urteil vorgegangen werden kann und welche Konsequenzen sich daraus ableiten. Eine Revision hat das Gericht zwar nicht zugelassen. In den vier Wochen nach der offiziellen Zustellung des Richterspruchs bleibt dem Land aber dennoch eine Möglichkeit zur Beschwerde. Diese müsste zunächst an das Oberverwaltungsgericht gerichtet werden und hätte eine aufschiebende Wirkung, das heißt, das Urteil müsste damit nicht sofort umgesetzt werden. In letzter Instanz wäre dann die Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts möglich. Würden die Richter in Leipzig dann dem Land Recht geben, könnten wiederum die Lehrer vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Landesregierung schloss eine unabhängige Arbeitszeiterfassung der Lehrer nicht aus. Eine Umsetzung des Urteils sei frühestens aber im nächsten Schuljahr zu erwarten. Die zwischenzeitlich geleistete Mehrarbeit der Lehrer wird wahrscheinlich über Zeitarbeitskonten „abgebummelt“.
Generell habe das Urteil, so Audritz weiter, für viel Jubel in den Lehrerzimmern gesorgt. “Für Lehrer ist das sicherlich ein Feiertag gewesen. Und ganz spontan haben ganz viele gesagt: Jetzt gehen wir wieder mit Freude zur Schule, jetzt machen wir wieder unsere freiwilligen Leistungen, und dazu gehören auch die Klassenfahrten.” News4teachers / mit Material der dpa
