Gewaltverbrechen an Kindern: Im Prozess um Leila steht eine Schöffin in der Kritik

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GERA. Der Prozess um den Tod der kleinen Leila zieht sich weiter in die Länge. Ursprünglich war ein Urteil für Ende August anvisiert, doch davon ist längst keine Rede mehr. Stattdessen gibt es Vorwürfe wegen Befangenheit gegen eine der Schöffinnen.

Zweieinhalb Monate dauert der Prozess um den Tod der neunjährigen Leila bereits – nun steht eine Schöffin in der Kritik. Ein Verteidiger der mitangeklagten Tante von Leila stellte am Donnerstag einen Befangenheitsantrag gegen die Laienrichterin. Er kritisierte eine Äußerung in der Verhandlung am vergangenen Montag. Darin glaubt Rechtsanwalt Jan Pinkes eine vorgefasste Meinung gegenüber den Angeklagten zu erkennen. Die Schöffin sei nicht mehr unvoreingenommen, sagte er.

Die 4. Strafkammer des Landgerichts Gera setzte den Prozess dennoch fort. Über den Antrag muss bis zum übernächsten Verhandlungstermin entschieden werden. Das ist der 24. August. Folgt das Gericht dem Antrag, muss der Prozess mit neuem Schöffen von vorn beginnen.

Leila starb laut Anklage Anfang September 2014, als sie ihre Sommerferien bei Verwandten in Jena verbrachte. Der Freund der Tante soll das Mädchen aus Bayern brutal in den Bauch getreten haben, so dass ihre Bauchspeicheldrüse riss und sie innerlich verblutete. Zudem soll er die Neunjährige in den Wochen zuvor sexuell missbraucht haben. Die Tante und die Oma des Mädchens sind mitangeklagt. Sie sollen von den Misshandlungen gewusst, dem Mädchen aber nicht geholfen haben.

Justitia
Sind die Tante und die Oma mitschuldig am Tod der Neunjährigen?, fragt das Gericht. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Für den Prozess sind weitere Verhandlungstermine bis Ende Oktober anberaumt, der nächste am 20. August. Am Donnerstag sagte die frühere Bewährungshelferin des 24-Jährigen aus. Er habe orientierungslos gewirkt, sagte sie. «Ich hatte den Eindruck, ihm fehlt eine männliche Bezugsperson.» Bei einem der letzten Gespräche vor gut einem Jahr habe er ihr erzählt, er wolle seinen Hauptschulabschluss machen.

Wie eine rote Schnur zieht sich zudem die Frage durch den Prozess, inwieweit nach dem Tod des Mädchens gewonnene Aussagen und Daten der Angeklagten für das Urteil verwertet werden dürfen. Ein Anwalt der Tante beantragte am Donnerstag ein Verwertungsverbot für Daten aus ihrem damals freiwillig abgegebenen Handy. Damals waren die Tante und die Oma des Mädchens von den Ermittlern noch als Zeugen, nicht als Beschuldigte angesehen worden. Der Anwalt kritisierte, seine Mandantin sei nicht ausreichend belehrt worden.

Die Staatsanwaltschaft widersprach: Da sie mit dem 24-Jährigen nicht verwandt seien, hätten die beiden Frauen zu dem Zeitpunkt kein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt. Die Ermittler hätten das Handy deswegen auch beschlagnahmen können, wenn sie es nicht freiwillig abgegeben hätte. dpa

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Pälzer
8 Jahre zuvor

In der Überschrift heißt es „…steht in der Kritik“. Aber klingt das Vorgehen des Verteidigers Pinkes nicht eher nach reiner Taktik, um die Verhandlung zu behindern?