Sex-Mail an Schülerin – Gymnasiallehrer aus Staatsdienst entfernt

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MÜNCHEN. Wegen einer E-Mail mit sexuellem Inhalt an eine Schülerin ist ein Lehrer für Religion und Latein am Montag vom Verwaltungsgericht München aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden (Az.: M 19 DK 15.1048). Der Diplom-Theologe mit Ausbildung zum Pastoralassistenten hatte der 15-Jährigen elektronische Post mit sadomasochistischen Sex-Fantasien geschickt.

Der an einem Gymnasium im bayerischen Aichach beschäftigte Pädagoge war zuvor bereits von einem Strafgericht wegen Verbreitung pornografischer Schriften an eine Person unter 18 Jahren rechtskräftig zu 16.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Disziplinarkammer traf am Montag ihre Entscheidung in Abwesenheit des Betroffenen. Zwei früheren Terminen war der Mann mit kurzfristigen Entschuldigungen fern geblieben. Für sein Ausbleiben am Montag gab es keinerlei Erklärung.

Das Verwaltungsgericht verlas den Sachverhalt aus den Strafakten. Demnach hatte den Theologen sein Interesse an einer früheren Schülerin dazu inspiriert, seine Fantasien über das Mädchen als Sex-Sklavin ausführlich niederzulegen. Diese Schilderungen hatte er 2012 einer von mehreren E-mails an die 15-Jährige als Anhang beigefügt. Er wurde unter Einbehaltung von 30 Prozent seiner Bezüge vom Dienst suspendiert.

Nach Abschluss des Strafverfahrens hatte die Schulbehörde das Disziplinarverfahren gegen den Pädagogen wieder aufgenommen. In der Anschuldigungsschrift finden sich weitere Verfehlungen gegen Schülerinnen, die er mit unerwünschtem Interesse belästigte. Das Vertrauen des Dienstherrn in den Pädagogen sei «unwiderruflich zerstört», urteilte das Disziplinargericht. Auch die guten schulischen Leistungen des Pädagogen «können zu keiner anderen Betrachtung führen», sagte die Vorsitzende Richterin. dpa

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2 Kommentare
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Pälzer
8 Jahre zuvor

… ist halt Sexuelle Vielfalt. Der Mann steht zu seinem Gender. Naja, hätte sich vielleicht auf über-18-Jährige an anderen Schulen konzentrieren sollen … Oder was meinen die Grünen dazu?

xxx
8 Jahre zuvor

Wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn der Lehrer eine Lehrerin und die Schülerin ein damals fast 18-jähriger Schüler gewesen wäre?

Aber ganz unabhängig davon hat ein Lehrkraft sein Privatleben weitgehend aus seinem Beruf fernzuhalten. Das gilt gerade für die Sexualität.