Hinweis der Verbraucherzentrale: Bafög-Empfänger müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

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ERFURT. Studenten müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie Bafög erhalten. Sie können einen Antrag auf Befreiung stellen. Diese gilt jedoch nur personengebunden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

In einer Wohngemeinschaft gilt: Der Rundfunkbeitrag gilt immer pro Wohnung. Wer keinen Anspruch auf eine Befreiung hat, muss zahlen und profitiert nicht von der Befreiung eines Mitbewohners. Wird der Rundfunkbeitrag bereits von den Mitbewohnern gezahlt, sollten sich Studierende dennoch beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio melden. Dann reicht es aus, die Kundennummer des Zahlenden anzugeben.

Im Studentenwohnheim gelten andere Regeln: Einzeln vermietete Zimmer, die über einen allgemein zugänglichen Flur verbunden sind, zählen als einzelne Wohneinheit. Hier muss jeder Bewohner pro Zimmer zahlen.

Die nötigen Unterlagen für eine Befreiung erhalten Berechtigte in den Bafög-Stellen. Wichtig ist, den Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Beitragsservice zu schicken und als Nachweis eine beglaubigte Kopie des aktuellen Bafög-Bescheides einzureichen. dpa

Zum Bericht: Hü und Hott beim Bafög? Grüne und GEW fordern: Wanka muss ihre Reform nachbessern

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