Behinderte Kinder: Sexuell belästigt während des Schwimmunterrichts – wie konnte das passieren?

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BONN. An der Christopherusschule in Bonn, einer Förderschule mit Schwerpunkt geistige und körperliche Entwicklung, wurden zehn Mädchen über Jahre von Mitschülern mehrfach sexuell belästigt. Wie konnte das passieren?, fragen sich Eltern bis heute. Experten sagen, dass das kein Einzelfall ist. Missbrauch unter Behinderten komme doppelt so häufig vor wie unter Nichtbehinderten.

Caroline Kremer ist eine Kämpferin. Seit acht Jahren kümmert sie sich allein um ihre zwei Töchter. Obwohl beide fast erwachsen sind, braucht ihre jüngste Tochter Anna (beide Namen geändert) aber immer noch so viel Hilfe wie ein Kleinkind. Denn Anna ist geistig behindert und leidet unter starker Epilepsie. Kremer kann daher keinen Beruf ausüben, weil sie im Notfall schnell bei Anna sein will. Und der Notfall kann schnell eintreten. Anna muss täglich Medikamente nehmen und bekommt dennoch fünf- bis sechs Krampfanfälle im Monat. Kein einfaches Leben, aber Kremer beklagt sich nicht: „Wir drei sind gut aufeinander eingespielt.“

Jetzt aber fühlt sich Kremer allein gelassen. Wenn sie daran denkt, was ihrer Tochter Anna an der Christopherusschule passiert ist, fehlen ihr immer noch die Worte. Eigentlich ist Anna ein fröhliches Mädchen, das gerne rosa trägt und mit Legosteinen spielt. Doch plötzlich wurde sie immer wieder – scheinbar grundlos – wütend. „Erst konnte ich das nicht zuordnen. Sie hat beim Spielen plötzlich ‚hör auf‘ und ‚du Arsch‘ geschrien“, sagt ihre Mutter. Anna ist siebzehn, aber kann nicht richtig sprechen. Ihre Mutter muss sie anziehen, waschen und sie ständig beaufsichtigen. „Ich bin froh, dass sie heute laufen kann, die Ärzte hatten das erst nicht für möglich gehalten“, sagt Kremer. Trotzdem kann Anna nicht allein auf die Straße gehen, denn ihr Orientierungssinn ist schlecht, sie verläuft sich oder kann unbeaufsichtigt einen Epilepsieanfall bekommen. Auf der Christopherusschule sollte das Mädchen lernen, im Alltag zurechtzukommen – etwa mit Hauswirtschaftskursen, sie trainierte dort ihre Sprache und ihre Beweglichkeit.

Plötzlich hatte Anna Aggressionen

Etwas ging auf der Christopherusschule aber für Anna gründlich schief. Seit Ende 2009 fiel sie auf einmal unangenehm auf, indem sie ohne Grund den Feueralarm in der Schule auslöste, mit Gegenständen um sich warf und ein Mädchen schubste, das im Rollstuhl saß. Die Schulleitung bestrafte sie jeweils mit zwei bis vier Tagen Hausarrest.
Caroline Kremer verstand den plötzlichen Verhaltensumschwung ihrer Tochter nicht und konnte nicht nachvollziehen wie die Schule mit dem Problem umging. Sie entschied daher im Sommer 2011, dass ihre Tochter die Schule wechseln sollte. Das war die richtige Entscheidung, denn sofort besserte sich das Verhalten von Anna. „Für mich war klar, dass ihre Aggressionen etwas mit der Schule zu tun hatten“, sagt sie.
Kremer sollte sich nicht täuschen, erfuhr das aber erst viel später. Drei Jahre dauerte es, bis sich im Jahr 2014 überraschend die Schulleitung der Christopherusschule bei ihr meldete und ihr erzählte, dass Anna zwischen 2009 und 2011 auf der Schule mehrfach von gleichaltrigen, ebenfalls geistig behinderten, Mitschülern sexuell belästigt wurde. Im Schwimmbad, im Schulbus, auf dem Schulhof und auf der Toilette grapschten drei Jungen sie und neun weitere Mädchen an, berührten ihre Scheide, führten ihre Finger in sie ein und rieben sich an ihnen. Teilweise schlugen die Jungen die Mädchen mit Fäusten in den Bauch und ins Gesicht und hielten sie fest, sodass sie nicht weglaufen konnten.

Das Risiko für sexuelle Belästigung ist für behinderte drei mal höher als für Nicht-behinderte Menschen

Für Experten ist das ein klassischer Fall. Studien, wie etwa der Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen von 2013, belegen, dass das Risiko, als behinderter Mensch Opfer von sexueller Gewalt zu werden, zwei bis drei Mal so hoch ist wie für Nicht-Behinderte Menschen. Im Rahmen des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) gaben Jugendliche mit Beeinträchtigungen fast doppelt so häufig an, innerhalb eines Jahres Gewaltopfer geworden zu sein, wie Jugendliche ohne Beeinträchtigungen. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen wurden laut dieser Studie deutlich häufiger sexuell belästigt als Kinder und Jugendliche ohne Beeinträchtigung.

„Hintergrund ist, dass die behinderten Menschen auf Hilfen im Alltag angewiesen sind, emotional oft von ihren Bezugspersonen abhängig sind, und es Ihnen meistens schwerfalle, sich zu schützen und sich Hilfe zu holen.“ sagt Bernd Eberhardt, Mitarbeiter bei der bundesweit tätigen Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und – vernachlässigung e.V. (DGfPI) mit Hauptsitz in Düsseldorf.

Foto: Dominik Möglich/Flickr (CC BY 2.0)
Behinderte sind abhängiger und deshalb leichtere Opfer – auch im Schwimmbad. Foto: Dominik Möglich/Flickr (CC BY 2.0)

Ob bewusst oder unbewusst: Die drei Jungen hatten sich Mädchen ausgesucht, die nicht sprechen konnten, sodass die Gefahr, erwischt zu werden, gering blieb. Die Vorfälle an der Christopherusschule kamen so erst im März 2014 ans Licht. Kremer erfuhr also fünf Jahre, nachdem die Taten begannen, im Schulleiterbüro der Christopherusschule davon, was ihrer Tochter widerfahren war. Einer der Täter hatte zwischenzeitlich die Schule gewechselt und hatte sich an der neuen Schule wieder an Mädchen vergangen, diesmal konnte das Opfer jedoch sprechen, sodass die Taten aufflogen. In der Folge wurde er in eine Psychiatrie eingewiesen, dort erzählte der Junge einem Psychologen von den Vorfällen. Anschließend legte er ein Geständnis bei der Polizei ab. Das Protokoll liegt der Redaktion vor.
Als die Schulleitung Kremer davon berichtete, war sie fassungslos und entsetzt. „Ich saß im Auto und habe erst mal geheult.“ Von der Schule bekam sie die Adresse der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Bonn. Die Schulleiterin erwies sich darüber hinaus in ihren Augen als keine große Hilfe. In einem Brief an Kremer erklärt sie die Präventions-Maßnahmen, die das Kollegium jetzt umsetzen würde, unter anderem sei eine Gefahrenanalyse in Planung, eine Fortbildung für das Kollegium, pro familia werde zum Sexualkundeunterricht eingeladen und ein Elternabend stehe bevor. „Dies (Anm. der red.: Gemeint sind die Präventionsmaßnahmen) alles soll nicht den Anschein erwecken, wir könnten hier einen Hochsicherheitstrakt herstellen. Unser Auftrag ist es, die Schülerinnen und Schüler so weit wie irgend möglich in ihrer Selbstständigkeit zu fördern. Den Anspruch der physischen und psychischen Unversehrtheit in Verbindung mit selbst zu gestaltenden Freiräumen gestaltet sich oft schwierig.“ Außerdem erklärt die Schulleitung in dem Brief: „Auch wenn uns alle Aussenstehenden wie die ermittelnden Polizeibeamten, die Beratungsstelle und unser Dienstherr versicherten, dass wir gegen das Vorgehen des Schülers keine Chance hatten, war es für uns nur schwer erträglich mit der Tatsache umzugehen, die Schülerinnen nicht schützen zu können.“

Epileptische Anfälle im Schwimmbad können tödlich enden

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Diese Erklärungen beruhigten Kremer nicht. „Vor allem wegen der Epilepsie bin ich wütend, dass die Schule meine Tochter nicht ständig unter Aufsicht hatte.“Anna Kremer hat mindestens einmal wöchentlich einen Anfall. Dann benötigt sie sofort Medikamente. Tatsächlich kann ein Epilepsieanfall leicht tödlich enden, wenn der Betroffene keine Hilfe bekommt. Besonders an einem der Tatorte, im Schwimmbad, raten Experten zu besonderer Vorsicht mit epilepsiekranken Kindern. „Notwendig ist in der Regel eine eigene Aufsichtsperson beim Schwimmunterricht, da bei bestimmten Anfallsformen ein lautloses Ertrinken möglich ist. Die Aufsichtsperson, die nur für das epilepsiekranke Kind zuständig ist, soll gewährleisten, dass das Kind bei einem Anfall sofort aus dem Wasser geholt wird“, heißt es etwa auf der Webseite des Landesverbands Epilepsie Bayern.

Der Verein Lebenshilfe NRW, die Interessenvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung, bestätigt das. „Aus unserer Sicht hat die Schule die Aufsichtspflicht verletzt“, sagt Philip Peters von der Lebenshilfe. Für stark epilepsiekranke Kinder sollte es eine 1:1 –Betreuung geben.
Für den Träger der Schule, den Landschaftsverband Rheinland, „sind die Vorfälle bedauerlich, das darf es nicht geben.“ Die Schulleitung habe aber immer für Gespräche zur Verfügung gestanden und habe alles getan, um die Vorkommnisse aufzuarbeiten. Auf die Frage, ob Fehler gemacht wurden, sagte ein Sprecher: „Wir kümmern uns nur um die äußeren Angelegenheiten der Schule, nicht um das Personal, sodass wir den Fall in dieser Hinsicht nicht bewerten.“

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln, trägt die Verantwortung für das Personal und könnte also etwas dazu sagen. Ein Sprecher erklärt: „Schulaufsichtlich ist das aufgearbeitet.“ Die Schule habe sofort reagiert, als sie von den Vorfällen erfahren habe. Sie habe die Eltern informiert, habe sich beraten lassen und mit der Polizei zusammengearbeitet. Wie es zu den Belästigungen kommen konnte, ob hier die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder Ähnliches, dazu möchte sich die Bezirksregierung nicht öffentlich äußern. Auch die Schulleitung sagt auf Nachfrage dazu nichts.

Sexualität unter Behinderten ist ein Tabuthema

Anna Kremer hat mittlerweile schon die zweite Therapie begonnen. Nach einer Traumatherapie geht sie jetzt zum therapeutischen Reiten, um positive Erfahrungen zu sammeln. Aber noch immer hat sie mehrmals im Monat Albträume und Menschenmengen machen sie aggressiv, sagt ihre Mutter. Deswegen reichen Kremer die Erklärungen der offiziellen Stellen nicht. „Hier wird viel zu viel unter den Teppich gekehrt.“

Bernd Eberhardt von der DGfPI kennt diese Situation: „Es gibt einen großen Bedarf an Schutzkonzepten in den Einrichtungen. Bisher hinkt die Behindertenhilfe noch weit hinterher.“ Das liege unter anderem daran, dass Sexualität unter behinderten Menschen immer noch ein Tabuthema ist. Die DGfPI startet deshalb aktuell ein Modellprojekt, um Einrichtungen der Behindertenhilfe besser auf das Thema vorzubereiten. Häufig mangele es schon daran, dass es für betroffene Mädchen und Jungen mit Behinderung keine Beschwerdestelle gebe oder dass mit ihnen nicht über Sexualität gesprochen werde.

Für Anna Kremer und ihre Mutter kommen diese Initiativen zu spät. Hinzu kommt, dass sie den Täter nicht einmal anzeigen können, denn er war zum Zeitpunkt der Tat unter 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig. Stattdessen will Caroline Kremer an die Öffentlichkeit gehen, damit andere wissen, das Missbrauch auch unter behinderten Kindern vorkommen kann. Damit so etwas möglichst nicht noch einmal passiert: „Mir geht es nicht um Rache, sondern um Aufklärung. Es soll nicht alles totgeschwiegen werden, was passiert ist.“ Nina Braun

Mehr Informationen und eine Übersicht über Studien zu dem Thema finden Sie hier

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