Bürger zeigen großes Interesse am neuen sächsischen Schulgesetz – 400 Eingaben

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DRESDEN. Wie sieht die Schule von morgen aus? Selten wurde in Sachsen ein Entwurf öffentlich so diskutiert wie der zum neuen Schulgesetz. Das Interesse von Eltern, Lehrern und Verbänden ist groß – die Kritik zum Teil auch.

Vor der geplanten Reformierung des Schulgesetzes in Sachsen gibt es eine rege Beteiligung der Bürger. Auf insgesamt neun Dialogforen diskutierte Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) mit Eltern, Schülern, Lehrern und Verbänden über den Gesetzentwurf. «Die Bürgerbeteiligung in dieser Form ist neu», sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums. Rund 1000 Menschen kamen zu den Foren. «Das große Interesse hat uns überrascht», so die Sprecherin.

Zudem konnten bis zum Montag (7. März) Anregungen, Vorschläge und Kritik zum Entwurf des Schulgesetzes online an das Kultusministerium übermittelt werden. Rund 400 Online-Eingaben sind den Angaben zufolge bisher eingegangen. Diese sollen nun ausgewertet und mögliche Übernahmen in den Gesetzentwurf geprüft werden. «Die Menschen haben klar gezeigt, dass sie mitgestalten wollen», hieß es im Kultusministerium. Künftig seien Bürgerforen auch zu anderen Gesetzesentwürfen denkbar.

Am Montag wollten auch Eltern- und Schülervertreter des Landes Stellung zum Schulgesetzentwurf beziehen. Bereits im Vorfeld sprach Peter Lorenz, Vorsitzender des Landeselternrates, von einem «herzlosen und unfertigen» Entwurf, der nichts mit einem modernen Schulgesetz des 21. Jahrhunderts zu tun habe. Auch der Lehrerverband sieht Verbesserungsbedarf, unter anderem bei der Integration von Flüchtlingskindern und dem Erhalt von Schulen auf dem Land.

Der Entwurf zum neuen Schulgesetz sieht unter anderem die Sicherung der Schulen im ländlichen Raum und mehr gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schüler vor. Auch sollen die Schulen mehr Eigenverantwortung erhalten.

Das Gesetz soll den Plänen zufolge Anfang 2017 vom Landtag verabschiedet werden und dann im August in Kraft treten. Das bisherige Schulgesetz für den Freistaat gilt seit 2004 nahezu unverändert. dpa

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