BERLIN. Das Video ist gerade mal 14 Sekunden lang. Zu sehen ist ein Klassenraum, im Vordergrund ein Schülerknie vor einem Tisch. Im Bildhintergrund ist die Lehrerin an der Tafel zu erkennen. Sie blickt in Richtung Kamera, stutzt – und stürmt plötzlich wie ein Raubtier in gebückter Haltung nach vorne. Sie wirft sich über den Tisch, erblickt das Corpus Delicti, richtet sich dann vor dem Schüler auf und schreit mit schriller Stimme: „Das Handy kommt weeeeeeg!“ Man hört den Schüler murmeln: „Ja okay, ich mach‘ es aus“ – und dann ist das Filmchen, zu sehen auf Youtube, auch schon zu Ende.
Lustig? Eine Frage der Perspektive: für Unbeteiligte schon. Für die Lehrerin, die wohl kaum ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hat und womöglich gar nichts von der Existenz des Videos weiß, eher nicht.
Ein zunehmendes Problem: Bereits jeder 15. Lehrer in Deutschland gibt an, so ergab jetzt eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom, dass von ihm bereits unerlaubt Videoaufnahmen im Internet veröffentlicht wurden. Die Dunkelziffer ist naturgemäß hoch.
Schon jeder vierte Drittklässler hat eins, bei den Viert- und Fünftklässlern sind es 57 Prozent – und bei den Zwölf- und Dreizehnjährigen dann schon 85 Prozent, also fast alle: Smartphones gehören heute zur Standardausrüstung von Kindern und Jugendlichen. Die Geräte sind so klein und handlich, dass sie sich leicht bedienen lassen, ohne Aufmerksamkeit zu erregen. In der Praxis bedeutet das: Ein Lehrer, der eine 7. oder 8. Klasse unterrichtet, hat ein nahezu vollständig mit Spionagekameras ausgestattetes Publikum vor sich. Es bedarf keiner großen Fantasie, sich vorzustellen, was passiert, wenn ein Lehrer sich vergeblich am DVD-Player abmüht oder sein Chemie-Experiment so gar nicht funktionieren will. Und mit wenigen Klicks sind die Aufnahmen dann auch gleich online im Internet.
Sieben Prozent aller Lehrer ist das bereits so oder so ähnlich passiert, wie eine repräsentative Befragung von 505 Lehrern der Sekundarstufe I im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben hat. Und 9 Prozent der Lehrer geben an, sie wissen nicht, ob solche Aufnahmen von ihnen im Netz sind – oder sie machen dazu keine Angabe. Lehrer an Realschulen geben dabei am häufigsten an, dass ihre Schüler sie heimlich gefilmt haben (10 Prozent). Weniger oft kommt das an Gesamtschulen (7 Prozent) und Hauptschulen (6 Prozent) vor, am seltensten an Gymnasien (5 Prozent). „Das Smartphone ist für viele Schüler zum alltäglichen Begleiter geworden. Während der Umgang mit der Technik für die meisten selbstverständlich ist, mangelt es oft an dem notwendigen Wissen, was erlaubt ist und was nicht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es fehlt an unseren Schulen allzu oft an einer fächerübergreifenden Vermittlung von Medienkompetenz.“
Das mag sein, tatsächlich geht es hier aber um einen vergleichsweise schlichten Tatbestand, der keine umfassende Medienkompetenz erfordert – nämlich um das Verbot, jemanden heimlich zu filmen und die Aufnahmen dann auch noch zu veröffentlichen. Nicht schwer zu verstehen. Und trotzdem offenbar so weit verbreitet, dass das Thüringer Bildungsministerium bereits eine rechtliche Einordnung für betroffene Lehrkräfte herausgegeben hat.
Der Fall ist klar. „Hier handelt es sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und auch des Rechts am eigenen Bild“, heißt es. Betroffene, die Aufnahmen von sich im Internet endeckten, könnten „daher zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Seitenbetreiber richten. Ferner wird auch § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Worts) verletzt.“ Die Tat werde allerdings nur auf Antrag verfolgt, den der Betroffene bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen müsse. Dürfen Betroffene also hoffen, dass unschöne Aufnahmen dann gelöscht werden und im Internet nicht mehr aufzufinden sind? In der Praxis: leider nein. „Bei ausländischen Seitenbetreibern kann die Durchsetzung schwierig werden“, so heißt es. Ein langer Atem und ein guter Rechtsanwalt sind also nötig.
Besser also, Aufnahmen gar nicht erst in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen – allerdings warnt die Polizei Lehrkräfte vor rechtswidrigem Handeln. Einem Schüler, der erkennbar im Unterricht gefilmt hat, das Handy entreißen und die Aufnahme löschen? Bloß nicht. „Bitte beachten Sie: Lehrer dürfen nur bei Genehmigung der Eltern den Inhalt eines Schüler-Handys einsehen. Bei Verdacht auf eine Straftat darf nur die Staatsanwaltschaft oder die Polizei gegen den Willen des Inhabers den Inhalt des Handys durchsuchen“, so heißt es auf Polizei-Beratung.de. Doch wehrlos sind Lehrkräfte keineswegs. „Sie dürfen das Handy einziehen und sollten die zuständige Polizeidienststelle informieren“, rät die Polizei. Am besten natürlich: Schülern immer wieder klarzumachen, dass das Smartphone im Unterricht nichts verloren hat.
Nur nicht brüllen: „Das Handy kommt weeeeeg!“ Das könnte dann morgen im Netz zu finden sein. News4teachers
Zum Bericht: Schülerinnen filmten heimlich im Unterricht – Strafverfahren
