Hier geht es zum aktuellen Bericht: “Juristischer Paukenschlag”.
NEUSS. Ein Realschullehrer ist in Neuss wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden, weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte. Ein Amtsrichter sprach den Pädagogen am Mittwoch schuldig, beließ es aber bei einer «Verwarnung mit Strafvorbehalt». Als Auflage muss sich der Lehrer im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden. Andernfalls drohen ihm 1000 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der 50-Jährige freigesprochen.

Der Lehrer hatte einer lauten Schulklasse eine schriftliche Arbeit aufgebrummt. Nach dem Unterricht hatte er mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte per Handy die Polizei gerufen. News4teachers berichtet mittlerweile auch ausführlich über das Urteil.
Hm, dann muss ich hier auch noch einmal darauf hinweisen:
Bei Günther Hoegg “Schulrecht kurz und bündig” lese ich aber etwas ganz anderes. Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig von 1992 durfte ein Lehrer Schüler in einem Klassenraum einsperren, um durchzusetzen, dass sie diesen säubern.
Na, was denn nun?!?
Paragraphenreiterei ist halt keine exakte Wissenschaft…es ist eher wie in der Lotterie.
Die Verurteilung des Lehrers zeigt mir, dieser Staat ist sehr krank. Wenn das so weitergeht, ziehen wir uns Verbrecher heran und schützen diese per Gesetz.
Dass unser Staat bzw. unser Zeitgeist immer mehr pervertiert durch einen Bazillus von verquerer Rechtsauffassung und Moral, glaube ich schon lange. Er ist sehr krank, sagen Sie ganz richtig.
Na ja. Geht’s noch dicker als “durch einen Bazillus zu pervertieren”? Vielleicht mit spätrömischer Dekadenz zu flatulieren? Wie Sodom und Gomorrha zu degenerieren? Mit übelriechender Pestillenz zu resignieren? Ewige Verdammnis?
Lassen Sie mal die Kirche im Dorf. Wir haben hier ein fragwürdiges Urteil und sicherlich auch so manche problematische Entwicklung in Schule und Gesellschaft. Aber der Untergang des Abendlandes steht nicht bevor.