Gericht: Eltern können Schließung einer Privatschule nicht verhindern – sie ist eben privat

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MAGDEBURG. Mit ihrer Klage gegen die Schließung der freien Sekundarschule ihrer Kinder sind Eltern aus dem Harz nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gescheitert. Die Richter entschieden, dass das Landesschulamt den freien Träger nicht verpflichten muss, die Schule weiterzubetreiben, wie das Gericht in Magdeburg mitteilte.

Die Evangelische Sekundarschule Hedersleben (Landkreis Harz) hatte zum Ende des vergangenen Schuljahres den Betrieb eingestellt, weil sie aus eigener Sicht nicht genügend Lehrkräfte fand, um den Unterricht abzusichern. Eltern und Schüler gingen gegen die Schließung juristisch vor. Sie waren schon im Juli vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg unterlegen, ebenso auf dem zivilgerichtlichen Weg am Landgericht Magdeburg.

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Einen Anspruch der Familien erkannten die Richter des Oberverwaltungsgerichts nicht. Es liege im Wesen einer Privatschule, dass der Träger über ihre Eröffnung und Schließung entscheiden kann. Zum Erhalt könne er nicht verpflichtet werden. dpa

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