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Wegen Freiheitsberaubung verurteilter Lehrer akzeptiert Richterspruch nicht – und geht in Berufung

NEUSS. Ein wegen Freiheitsberaubung in Nordrhein-Westfalen verurteilter Musiklehrer wird das Urteil angreifen. Sein Mandant werde die Verurteilung nicht akzeptieren und in die Berufung gehen, kündigte sein Anwalt Andreas Vorster aus Duisburg am Montag an.

Der Pädagoge soll mehrere Schüler im Klassenraum festgehalten haben. Das Amtsgericht Neuss hatte ihn deshalb in der vergangenen Woche wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen, es aber bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt belassen. Der 50-Jährige müsse eine Fortbildung zum Umgang mit undisziplinierten Schülern absolvieren, andernfalls 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Das Urteil hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Lehrergewerkschaft GEW hatte es als bedenklich bezeichnet. dpa

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