„Jeder soll teilnehmen können“: Saarland setzt Höchstbetrag für Klassenfahrt-Kosten fest – und erlaubt bis Klasse 6 keine weiten Touren mehr

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SAARBRÜCKEN. Im Saarland gelten seit diesem Schuljahr strengere Regeln für Klassenfahrten: Sie dürfen nicht mehr so viel kosten und bis Klasse 6 nur noch ins Saarland und in nahe Gebiete der Großregion gehen.

Seit Beginn dieses Schuljahres sind im Saarland die Ausgaben für Klassenfahrten gedeckelt: Ein Erlass sieht vor, dass eine Klassenfahrt pro Kind nicht mehr als 100 Euro pro Schuljahr kosten darf, sagt Saarlands Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) in Saarbrücken. Man könne aber auch ansparen – und nach drei Jahren 300 Euro für eine Fahrt einplanen. Es gehe nicht darum, Klassenfahrten zu unterbinden, sagt der Minister. «Im Gegenteil. Sie sollen stattfinden, sie sind wichtig. Aber es muss eine Höchstgrenze geben, damit alle teilnehmen können.»

Anlass seien Erfahrungen gewesen, dass Eltern ihre Kinder bei teuren Fahrten aus finanziellen Gründen krankgemeldet hätten. Oder auch gar nicht erst an Schulen angemeldet hätten, wenn diese üppige Reiseprogramme vorstellten. «Das ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern das ist Realität. Und das geht nicht. Das ist nicht mit freiem Zugang zur Bildung vereinbar», sagt Commerçon. In einem Jahr könne darüber geredet werden, ob die 100 Euro reichten, oder ob der Betrag noch leicht angehoben werden müsse.

Der Erlass, der mit diesem Schuljahr in Kraft getreten ist, sieht auch vor, dass Schüler in den Klassen 3 bis 6 ihre Fahrten nur innerhalb des Saarlandes und in den grenznahen Bereich von Rheinland-Pfalz, Frankreich und Luxemburg machen dürfen. Nicht betroffen von den Regeln sind Austauschprogramme oder Wettbewerbe.

Wer teurere Klassenreisen machen wolle, müsse Drittmittel akquirieren, sagt der Minister. «Aber dann so, dass es keine soziale Exklusion oder Brandmarkung von einzelnen Kindern gibt.» Mit dem Erlass wird zudem erstmals eine Kostenerstattung für Lehrkräfte bei Klassenfahrten geregelt. Sie erhalten eine Pauschalvergütung für die Anzahl der Tage, die sie mit der Klasse unterwegs waren.

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In Rheinland-Pfalz gibt es vom Land keine festen finanziellen Vorgaben für Klassenfahrten: Schulen planten diese in eigener Zuständigkeit, teilte das rheinland-pfälzische Bildungsministerium in Mainz mit. Eine Verwaltungsvorschrift hält aber fest, dass Schulfahrten «wirtschaftlich und unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten durchzuführen sind». Zudem müsse darauf geachtet werden, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen sei.

In der Regel sollten Klassen- und Kursfahrten ins Inland gehen. Wenn es aber um Partnerschaften, die Zusammenarbeit verschiedener Regionen oder besondere Sportangebote wie Skifahren gehe, seien sie auch ins Ausland möglich. Studienfahrten ab der Klasse 9 könnten «zum Studium vor Ort» ebenfalls über die Grenzen gegen, hieß es aus Mainz.

In Thüringen gab es unlängst Streit zwischen Lehrerverband und Bildungsministerium um die Frage, welche Klassenfahrten denn noch erlaubt sind – und welche nicht. dpa

Zum Bericht: Nach Streit mit Kultusministerin – Lehrerverband rät Kollegen in Sachen Klassenfahrten: „Nur noch Dienst nach Vorschrift“

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2 Kommentare
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Ferdinand
7 Jahre zuvor

Endlich mal eine sinnvolle Entscheidung. Das Problem ist oft, dass die Kinder, deren Eltern arbeiten, nicht mit zu teuren Klassenfahrten konnten. Denn die Kinder von Hartz IV Beziehern bekommen die Kosten jeglicher Höhe erstattet. So ist zumindest dieser Faktor der Diskriminierung, von Kindern deren Eltern arbeiten, abgeschwächt.

xxx
7 Jahre zuvor

Verschwörungstheorie ein:
Das Land führt die Höchstgrenze ein, um die Zuzahlungspflicht für seine Lehrkräfte zu begrenzen.
Verschwörungstheorie aus

Leider steht in dem Artikel nichts über die genaue Ausgestaltung der Pauschalvergütung der Lehrkräfte. Ich würde nach wie vor keine Fahrt antreten, bei der die Pauschale geringer ist als die Reisekosten.